Nov 04

Da ich Ihnen heute von 10 bis 16 Uhr im kostenlosen Expertentelefon zur Verfügung stehe, beschränke ich mich hier im Blog auf ein tiefsinniges Zitat:

Man sollte niemals zu einem Arzt gehen, ohne zu wissen, was dessen Lieblingsdiagnose ist.

Henry Fielding (1707 – 1754), englischer Schriftsteller

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Jan 27

Durch die Nachfrage einer Kundin wurde ich auf folgende Regelung in der privaten Pflegepflichtversicherung aufmerksam:

Wenn Sie in der privaten Pflegepflichtversicherung versichert sind, müssen Sie beachten, dass für diese Versicherten die “Allgemeinen Versicherungsbedingungen” mit ihrem speziellen “Bedingungsteil” gelten. Denn wenn Sie nach einem abgelehnten Ein- oder Höherstufungsantrag innerhalb von 6 Monaten einen erneuten Antrag stellen, können Sie evt. zur Kasse gebeten werden.

So ist es in den Versicherungsbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung geregelt:

§ 6 Abs. 2 Satz 8 Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die private Pflegepflichtversicherung Bedingungsteil (MB/PPV 2009)
Die Kosten der genannten Untersuchungen trägt der Versicherer, es sei denn, es wird innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten erneut der Eintritt eines Versicherungsfalles behauptet, ohne dass der Versicherer seine Leistungspflicht anerkennt.

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