Apr 192010
 

Wenn Sie aus ihrer Wohnung ausziehen müssen, weil die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht, muss es oft sehr schnell gehen. Grundsätzlich gilt für Sie die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Allerdings gibt es Ausnahmen bei Mietverhältnissen, die vor dem 01.09. 2001 abgeschlossen wurden sowie bei befristeten Mietverträgen. Die Fristen können dann – je nach Mietvertrag – länger sein.

Wenn für Sie eine kurzfristige Kündigung der Wohnung nicht möglich ist, sollten Sie mit Ihrem Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag vereinbaren. Damit regeln Sie das Ende des Mietverhältnisses. Lässt sich Ihr Vermieter darauf nicht ein, besteht notfalls auch die Möglichkeit, das Mietverhältnis gegen dessen Willen vorzeitig zu beenden. weiterlesen »

Apr 122010
 

Ein Gehrollator ermöglicht einem Gehbehinderten Bewegungsfreiheit nund damit Lebensqualität. Dem trägt auch das Amtsgericht Hannover mit einer Entscheidung Rechnung:

Ein Mieter darf seinen Gehrollator im Hausflur eines Mehrfamilienhauses abstellen, wenn er den Rollator nicht jedes Mal in seine Wohnung schleppen kann. Dies muss dem Mieter selbst dann erlaubt werden, wenn durch den Rollator die vorgeschriebene Mindestbreite des Rettungsweges nicht eingehalten werden kann.
Aus Sicht der Richter ist es im Notfall kein Problem, den Gehrollator schnell zu enfernen.

Hinweis: Das Urteil des Amtsgericht Hannover finden Sie unter dem Aktenzeichen 503 C 3987/05