Aug 02

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat bereits 2008 entschieden, dass die Kassen mobile Badewannengriffe mit Vakkumsaugnäpfen als Hilfsmittel bezahlen müssen.

Aus Sicht des Gerichts handelt es sich hierbei nicht um ein Gerät des täglichen Gebrauchs. Wenn ein Gerät für die speziellen Bedürfnisse kranker oder behinderter Menschen entwickelt und hergestellt worden ist, ist es kein allgemeiner Gebrauchsgegenstand.

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Jun 07

Arbeitnehmer dürfen die gesetzliche Pflegezeit für ihre pflegebedürftigen Angehörigen nur einmal in Anspruch nehmen. Eine Aufteilung auf mehrere Abschnitte ist nicht möglich. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) in Stuttgart.

Aus Sicht des LSG könnte der Arbeitnehmer durch die Stückelung der Pflegezeit den darin enthaltenen Sonderkündigungsschutz beliebig ausdehnen. Das sei aber nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen.

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