Apr 21

Behinderte können das Persönliche Budget nicht ausreichend in Anspruch nehmen, weil sie vor hohe Hürden gestellt werden. Die Diakonie Sachsen unterstützte nach 483 Beratungen zum Persönlichen Budget, 80 Antragsteller.
Davon wurden nur 35 Anträge bewilligt, obwohl es seit Januar 2008 einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget gibt.

Auf einer gemeinsamen Konferenz berieten Budgetnehmer mit den Verantwortlichen in Behörden und Verwaltungen, was die Gründe sind. Beim Erfahrungsaustausch zeigte sich, dass es oft im Ermessen des Sachbearbeiters liegt, welche Leistungen bewilligt werden. Es fehlt ein standardisiertes und transparentes Hilfebedarfsermittlungsverfahren.
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Jan 05

Ich möchte Sie heute auf einen Pflegekostenrechner aufmerksam machen. Mit diesem praktischen Pflegekostenrechner können Sie sich rasch einen Überblick über anfallende Pflegekosten verschaffen. Und Sie können auch die Leistungen verschiedener Pflegedienste miteinander vergleichen.

Die Anwendung ist intuitiv gestaltet
Sie tragen die Pflegestufe ein. In der Spalte „Leistungsart / Leistungsinhalte“ finden Sie auch ein Fragezeichen. Wenn Sie darauf klicken, z. B. bei „Ganzwaschung“, sehen Sie auf einen Blick, welche einzelnen Hilfen dieser Leistungskomplex beinhaltet. Die gefetteten Bestandteile z. B. hier: „Waschen, Duschen, Baden“ sind zwingender Bestandteil dieser Leistungsart und müssen durch den Pflegedienst erbracht werden.
Suchen Sie sich die notwendige Leistung aus, und geben Sie die Anzahl pro Tag oder Woche („Intervall wählen“) ein.

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Okt 08

Sicher haben Sie schon von den so genannten “Individuellen Gesundheitsleistungen” (IGeL) gehört. Das sind die Untersuchungen oder Beratungsleistungen beim Arzt, die Ihre Krankenkasse nicht bezahlt. In manchen Fällen legenÄrzte aber gerade diese Leistungen – die sie dann privat von ihrem Patienten abrechnen – besonders ans Herz.

Über solche Leistungen informieren die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundesärztekammer in der Broschüre “Selbst zahlen? Individuelle Gesundheitsleistungen – ein Ratgeber für Patientinnen und Patienten“.
In der Broschüre wird erklärt, was Patienten beachten und welche Fragen sie dem Arzt stellen sollten.

Hinweis: Die Broschüre können Sie HIER herunterladen (Der Link zum Download befindet sich im rechten Frame.).

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Okt 06

Obwohl die jüngste Pflegereform von 2008 erweiterte Unterstützungsangebote gebracht hat, sinkt die Bereitschaft der Angehörigen, Pflege zu übernehmen. Das geht aus dem neuesten „AOK-Trendbericht Pflege“ hervor, den Wissenschaftler der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg vorgelegt haben.

Die Autoren gehen davon aus, dass es in der Zukunft entweder immer wieder Korrekturen am Sozialgesetzbuch XI geben muss, um neue Anreize zu setzen, oder dass mehr Schwerpflegebedürftige stationär versorgt werden. Beides würde die Kosten der Pflege erheblich erhöhen.
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Mai 18

Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, hat die Abschaffung der gesetzlichen Krankenkassen als Vollversicherung vorgeschlagen. Nach seiner Idee sollen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch die nötigsten Leistungen gewährleisten. Alles andere würde zur Privatsache, z. B. über eine private Zusatzversicherung.

Wie eine solche Grundversorgung, also was die nötigsten Leistungen sind, aussieht, soll nach dem Vorschlag Hoppes ein „Gesundheitsrat“ mit Ärzten, Ethikern, Juristen und Patientenvertretern festlegen.

Die Abstufung der Wichtigkeit soll nach Hoppe in 3 Stufen erfolgen. Nach diesem Konzept hätten lebensbedrohliche Krankheiten die oberste Wichtigkeit – die „Wunschmedizin“ die niedrigste.

Diagnosen wie Schlaganfall oder eine fortschreitende Tumorerkrankung sollen sofort und auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse behandelt werden. Stufe 2 wäre dann z. B. das Einsetzen künstlicher Gelenke, wenn die Schmerzen durch Medikamente beherrscht werden können.
Um Wunschmedizin handelt es sich laut Hoppe, wenn man z. B. beim Essen von Speisen und Getränken keine Abstriche macht, und dann Medikamente braucht, um die Magenschleimhaut zu beruhigen. Patienten sollen das selbst bezahlen oder auf Alkohol und fettes Essen verzichten. Damit gehören z. B. auch Cholesterinsenker zur Wunschmedizin. Bei zu hohen Cholesterinwerten, könne man auch eine Diät machen – Medikamente seien nur in Ausnahmefällen nötig.

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Mrz 25

Die ärztlich verordnete Versorgung eines Blasen-Katheters ist ein Teil der häuslichen Krankenpflege und gehört damit zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). So entschied das niedersächsische Sozialgericht (SG) Lüneburg am 23.03.2009. Das Urteil soll schon rechtskräftig sein.

Kasse verwies auf Pflegeversicherung
In dem vorliegenden Fall war ein Patient einen suprapubischen Katheter (der Schlauch wird durch die Bauchdecke gelegt) angewiesen. Die AOK Niedersachsen weigerte sich allerdings, die Kosten für die ärztlich verordnete Versorgung des Katheters zu übernehmen. Unter Berufung auf ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) sollte es sich um eine Leistung der Pflegeversicherung (Grundpflege) handeln, deren Kosten nicht von der Krankenkasse zu tragen seien. Es sei keine behandlungspflegerische Maßnahme, da diese nur bei einer frischen Wunde nach dem Anlegen des Katheters oder bei einer entzündlichen Veränderung der Austrittsstelle vorläge. Der Versicherte klagte vor dem SG Lüneburg.
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Jan 29

Die AOK Baden-Württemberg bietet als erste Kasse Pflegeberatung per Telefon an. Das “AOK-Care-Telefon” ist 24 Stunden erreichbar.  Diese neue Form der Pflegeberatung richtet sich sowohl an pflegebedürftige Versicherte, als auch an Angehörige.

Ist plötzlich ein Angehöriger auf Pflege angewiesen, erhalten die Anrufer Tipps, welche Schritte einzuleiten sind.  Darüber hinaus gibt es Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung wie z. B. Pflegestufen, Pflegegeld, Kurzzeitpflege usw.
Das Care-Telefon kann auch bei medizinischen Fragen zu Rate gezogen werden.

Dem Telefon hat die AOK Baden-Württemberg auch eine Unterseite auf der Homepage gewidmet. Hier erhalten Sie zusätzliche Informationen zu dem neuen Angebot: AOK-Care

Hinweis: Das Telefon erreichen die Versicherten unter der Telefonnummer 0180-10-50 500. Der Anruf erfolgt aus dem Festnetz zum Ortstarif. Aus dem Mobilnetz gelten je nach Anbieter abweichende Preise.

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Mai 27

Schon am 31.03.08 sendete der NDR den Beitrag: “Waschen, füttern, abkassieren: Die miesen Tricks mobiler Pflegedienste“.

Es geht um Abrechnungsbetrug
Auch ich habe in der Beratung meiner Kunden die Erfahrung gemacht, dass die vom Pflegedienst vorgeschlagenen Leistungen nicht immer die tatsächlich passenden sind, sondern die jeweils “teurere wählbare Leistung“. Natürlich ist das kein direkter Abrechnungsbetrug. Die Leistung wird ja dann durchaus erbracht. Nicht allerdings der Teil der Leistung, der gar nicht notwendig ist…

Einem Laien, also dem Kunden, kann das nicht auffallen. Für Kunden von Pflegediensten ist es schwierig, zu beurteilen, ob eine Leistung vollständig erbracht wird bzw. ob sie tatsächlich erforderlich ist.

Leider erfahre ich immer wieder, dass meine “Prognose” aus der Beratung: “Es könnte sein, dass der Pflegedienst Ihnen die Leistung X vorschlägt, Sie benötigen aber nur die Leistung Y. – Das ist ein monatlicher Preisunterschied von 80 €…” zutreffend war.
Pflegedienste versuchen die teurere Leistung zu verkaufen – auch wenn sie unnötig ist…

Der NDR-Beitrag beschreibt sicherlich ein Beispiel für ein so genanntes “Schwarzes Schaf” der Branche.
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Okt 19

Budgets sind eine neue Hilfeform für Menschen mit Behinderungen. Darunter versteht man Geldbeträge, die diese Menschen erhalten, um ihre Hilfeleistungen selbst zu organisieren und nicht auf bestimmte Anbieter festgelegt zu sein. Damit soll auch die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung Behinderter gestärkt werden. Die Kosten dürfen i. d. R. nicht höher sein, als vergleichbare Sachleistungen.

Es gibt 5 Arten von Budgets:

Das persönliche Budget
Das persönliche Budget ist eine Geldleistung, mit der der Behinderte sich die Unterstützung, die er benötigt, selbst besorgen kann. Es handelt es sich dabei vor allem um Leistungen, die im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII (Sozialhilfegesetz) gewährt wurden.
Die Idee ist, dass der Behinderte und ein Dienstleister aushandeln, welche persönlichen Hilfen wann, in welcher Form und zu welchem Preis erbracht werden.

Das Budget für Arbeit
Das Budget für Arbeit soll dem Behinderten den Übergang von einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in den sogenannten ersten Arbeitsmarkt erleichtern. Das Budget für Arbeit ist eine Geldleistung, die einen Lohnkostenzuschuss für den Arbeitgeber und Hilfeleistungen, die der Mensch mit Behinderung benötigt, um einen regulären Arbeitsplatz angemessen auszufüllen, beinhaltet, z. B. persönliche Assistenz. Das Budget für Arbeit ist unabhängig von Einkommen und Vermögen und kann auf Dauer gewährt werden.

Das Pflegebudget
Das Pflegebudget umfasst alle Leistungen für die Pflege. Es soll die Pflegebedürftigen in die Lage versetzen, sich ambulante Pflegeleistungen selbstbestimmt „einzukaufen“. Die Bezieher des Pflegebudgets können die für sie notwendigen Leistungen – unabhängig von den gesetzlich definierten Leistungen – „einkaufen“.

Das Trägerübergreifendes Budget
Viele behinderte Menschen haben Ansprüche gegenüber verschiedenen Sozialleistungsträgern. Damit sie nicht mit jedem einzeln verhandeln müssen, kann der Behinderte sich an eine Stelle wenden, die dann klärt, welche Ansprüche im Einzelnen bestehen. Das umfasst sowohl Leistungen der Eingliederungshilfe, Pflegeleistungen als auch Leistungen der Sozialversicherungsträger. Der Behinderte erhält dann alle Ansprüche zusammen als ein einheitliches Budget.

Das integrierte Budget
Das integrierte Budget ermöglicht es, auch die Leistungen der Pflegeversicherung in Form eines Budgets zu erhalten.
Ab 01.01.2008 sind die persönlichen Budgets verpflichtend für alle Sozialleistungsträger. Die Anspruchsgrundlagen richten sich nach dem für dem jeweiligen Leistungsträger und dem maßgeblichen Sozialgesetzbuch.

Diese Vorteile bietet das Budget
Der persönliche Gestaltungsspielraum wird erhöht. Es können mehr nachbarschaftliche Hilfen oder Hilfen durch Freunde in Anspruch genommen werden, z. B. durch die Zahlung von Aufwandsentschädigungen.

Das Budget kommt von einem Leistungsträger, so dass man sich nur noch mit einem Kostenträger auseinandersetzen muss. Es werden alternative Wege zur ambulanten Versorgung eröffnet und den persönlichen Bedürfnissen wird besser Rechnung getragen.

Diese Nachteile kann das Budget haben
Es gibt derzeit noch wenige, alternative ambulante Angebote, die auf das persönliche Budget ausgerichtet sind. Man muss sich die Hilfen also wirklich selbst suchen, wenn man nicht auf Angebote der etablierten Träger zurückgreifen möchte.

Weitere Infos erhalten Sie HIER und HIER.

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