Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat es geschafft, dass einige verbraucherunfreundliche Klauseln in Pflegeverträgen von Gerichten für unwirksam erklärt wurden.
Die Verfahren waren Teil eines vom Bundesverbraucherministerium geförderten Projekts, in dem der vzbv 2007 und 2008 die Leistungen und Verträge von ambulanten Pflegediensten unter die Lupe nahm.
Die Ergebnisse und Auswirkungen für Verbraucher fasste der vzbv nun in einem 29-seitigen Abschlussbericht zusammen.
Daher fordert die Verbraucherzentrale alle Pflegedienste auf, ihre Verträge den Urteilen entsprechend neu zu gestalten.
Ein Vertrag über ambulante Pflege ist jederzeit kündbar
Die Oberlandesgerichte (OLG) Stuttgart und Schleswig-Holstein urteilten etwa, dass Vertragskündigungen von heute auf morgen möglich sein müssen. Als Kunde eines ambulanten Pflegedienstes haben Sie also das Recht, den Vertrag von heute auf morgen zu kündigen, ohne Ihre Gründe angeben zu müssen.





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