Ich wünsche meinen Kundinnen und Kunden sowie allen Leserinnen und Lesern dieses Blogs einen guten Start ins Jahr 2011!
Gestern hörte ich die Geschichte eines Mannes, der mit knapp 60 arbeitslos wurde. Nachdem sein Arbeitslosengeld ausgelaufen war, beantragte er Hartz IV. Was er allerdings dann erlebte, schlägt dem Fass den Boden aus.
In Zeiten, in denen schon Mittvierziger Probleme haben, eine Arbeitsstelle zu finden, darf es einen ja nicht verwundern, wenn ein 60jähriger beinahe chancenlos ist.
Doch der ARGE-Sachbearbeiter dieses Mannes war irgendwie nicht von dieser Welt. Er unterstellte dem Herrn nicht nur Faulheit und zitierte ihn ständig “auf’s Amt”. Nein, seine “Kundenfreundlichkeit” ging sogar so weit, dass er ihm immer wieder körperlich fordernde Arbeit anbot, die der Kunde mit inzwischen knapp 61 Jahren nachvollziehbar nicht mehr bewältigt bekam.
Ich will mich hier gar nicht beklagen. Ich weiß, dass es viele Menschen gibt, die finden diese heißen Sommer irgendwie toll. Und letztlich leide ich wohl immer um diese Zeit…
Denn schon im Jahr 2009 habe ich 2 Blogbeiträge der Hitze gewidmet. Die krame ich jetzt einfach mal hervor – für diejenigen, die hier auch bei Hitze wenn schon nicht wichtige Informationen, so doch wenigstens etwas zu lesen erwarten:
Wenn Sie die Links anklicken, öffnet sich jeweils ein neues Fenster – Sie können also problemlos in die Gegenwart zurück kehren. Ich Trinke jetzt mal ein großes, gekühltes Glas Wasser.
Ich freue mich natürlich, wenn meine Informationen, die ich hier zur Verfügung stelle, auf grßes Interesse treffen. Und natürlich möchte ich mit diesen Infos allen weiter helfen, die sie hier lesen!
Was ich allerdings nicht möchte und wogegen mich auch das Urheberrecht schützt, ist, dass Menschen, die hobbymäßig Internetseiten betreiben meine Texte in ihre laienhaft gestalteten Informationen einbinden. Dies vor allem dann, wenn es ohne Quellen- oder Urheberhinweis und – natürlich – auch ohne meine Genehmigung, die dazu erforderlich wäre, geschieht.
Ein Beitrag, der hier auf sehr hohe Zugriffszahlen kommt, ist “Tipps zum Pflegetagebuch“.
Und nun ist genau dieser Beitrag – bzw. Teile daraus – sehr offensichtlich kopiert und auf einer anderen Internetseite als eigener Text ausgegeben worden. Es handelt sich um die folgenden, rot umrahmten Passagen:

und diese, die dann auch noch mit falschen Infos (direkt unterhalb der roten Umrandung) ergänzt wurden:

Ich löse den Fehler dann erst einmal auf:
Das Schneiden der Fußnägel ist – genauso wie das Schneiden der Fingernägel und Haarewaschen Bestandteil der Grundpflege und wird in dem bemessenen Zeitaufwand automatisch mit berücksichtigt. Eine gesonderte Aufführung dieser Hilfeleistung ist vollkommen unsinnig. – Aber das wurde ja auch nicht bei mir kopiert, sondern hier scheint die Autorin einen Hinweis zum Damenbart in ihr eigenes reiches Erfahrungswissen umgemünzt zu haben. (Leider nicht gelungen!) Vielleicht wollte sie mit dieser und der folgenden Anmerkung verschleiern, dass sie meinen Text frech von meiner Seite in ihre kopiert hat.
Woher ich das so genau weiß?
Okay, das ist nicht witzig! Vor allem ist es kein Kavaliersdelikt. Es ist eine eindeutige und auch vorsätzliche Verletzung des (meines) Urheberrechts. Dies wiegt umso schwerer, als es sich um meine ureigenen Tipps handelt, die ich in den Jahren meiner Tätgikeit als Pflegesachverständige erarbeitet habe und die ich auch nur auf meinen Seiten bzw. von mir autorisiert sehen bzw. lesen möchte.
Trotzdem verzichte ich erst einmal auf die mögliche und auch berechtigte Abmahnung und habe die Plagiaristin und Betreiberin der betroffenen Seite nur aufgefordert, meinen Text umgehend zu entfernen. Wird sie dies nicht tun, werde ich allerdings weitere Schritte einleiten. Es geht schließlich um mein berechtigtes Interesse.
Für alle, die es interessiert, wie man solche Plagiate der eigenen Seiten auffindet, wenn es nicht der Zufall will:
Es gibt Dienste, die man beauftragen kann, einmalig, sporadisch oder eben regelmäßig nach Plagiaten der eigenen Texte, unerlaubter Nutzung eigener Bilder usw. im Internet zu forschen. Denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum!
Und für alle, denen meine Infos zum klauen gut gefallen, erlaube ich mir den Hinweis: die nächste Plagiatsuche steht wieder vor der Tür. Ganz bestimmt bald auch wieder bei dem hier betroffenen Portal – denn wer einmal klaut ….
Hinweis: Alles soll seine Ordnung haben! Deshalb noch ein Link, der beweist, dass es sich nicht um eine geschickte Bearbeitung eines Bildes o. ä. handelt bzw. dass der Plagiatsvorwurf berechtigt ist: Klick mich!
Über 70-Jährige mit ein paar Extra-Pfunden leben länger als Gleichaltrige mit Normalgewicht, berichtet die “Apotheken Umschau”. Eine Studie der Universität von Westaustralien kam zu diesem für viele Senioren beruhigendem Ergebnis.
9.200 Männer und Frauen zwischen 70 und 75 Jahren waren in einem Zeitraum von über 9 Jahren beobachtet worden. Die Sterberate leicht übergewichtiger Teilnehmer lag um 13 % unter der Normalgewichtiger.
Bei Fettleibigen war sie dagegen gleich groß wie bei Menschen mit Normgewicht.
Die Forscher fordern deshalb, bei Senioren die Grenze zwischen normal- und übergewichtig nach oben zu korrigieren.
Quelle: Apotheken Umschau 5/2010 B
Gestern erhielt ich die nachfolgende E-Mail. Natürlich landete sie in meinem Spam-Ordner, wo sie auch hingehört. Aber ich überprüfe diesen Ordner regelmäßig, da mein Spam-Filter manchmal übereifrig ist…
Weil die Übersetzung dem Fass den Boden ausschlägt – oder anders gesagt – mir ein Grinsen ins Gesicht zauberte, möchte ich Sie an diesem unfreiwilligen “Wortwitz” teilhaben lassen. Man gönnt sich ja sonst nix.
Ich freue mich, dass ich nach 2 Jahren jetzt die 100.000-Besucher-Marke überschritten habe. Das zeigt mir, dass all die Arbeit, die ich in diese Seite stecke, auf Interesse und Nutzer trifft.
Ist ja schließlich nicht so, dass ich nichts anderes zu tun hätte, als diese Artikel zu schreiben.
Was mir noch fehlt, ist die aktive Beteiligung meiner Leserinnen und Leser. Nutzen Sie doch bitte die Kommentarfunktion und sagen Sie mir Ihre Meinung zu meinen Artikeln oder den Sachverhalten, die ich schildere! Diese Seite kann durch Ihre Beteiligung nur besser werden!
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Die ersten Kassen haben bereits angekündigt, dass Sie ab Februar 2010 von ihren Versicherten den Zusatzbeitrag von8 € pro Monat einziehen werden. Aber es gibt auch sehr viele Kassen, die für das Jahr 2010 garantieren, dass sie keinen Zusatzbeitrag nehmen werden.
Als Versicherter haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mitgliedschaft bei Ihrer Kasse zu kündigen, wenn diese einen Zusatzbeitrag nimmt. Das ist ein gesetzlich verbrieftes Sonderkündigungsrecht. Nehmen Sie dieses Recht in Anspruch! Denn wenn Hunderte oder gar Tausende die Kasse wegen des Zusatzbeitrags wechseln, werden es sich die anderen Kassen auch im Jahr 2011 überlegen, ob sie einen solchen Beitrag einziehen.
Das Gute: Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen, müssen Sie den Beitrag auch nicht für die Restlaufzeit der Versicherung bezahlen.
Ich freue mich, dass mit Beginn des neuen Jahres auch der komplette Relaunch meiner Firmenhomepage www.carekonzept.de gelungen ist.
Das Design der Seite war 8 Jahre am Start. Nun ist die Seite vollständig modernisiert und an die aktuellen Anforderungen des Internets angepasst worden. Ich freue mich, sagen zu können, dass die Homepage an Übersichtlichkeit gewonnen hat, ohne ihre wichtigen Inhalte zu verlieren. Neben den Beschreibungen meines Angebots finden Sie weiterhin alle relevanten Informationen zur Pflegeversicherung und Pflegebedürftigkeit.
Das wirkliche Novum aber ist, dass mein Blog careDirekt nun in meine Firmenhomepage unter „Aktuelles“ integriert wurde. So haben nun beide Seiten ihr „richtiges“ Zuhause gefunden.
Ich werde Sie weiterhin täglich auf careDirekt über Neuigkeiten informieren und aus meinem Leben als Pflegesachverständige berichten.
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Ist Ihr Angehöriger wegen seiner Demenz in seiner Alltagskompetenz eingeschränkt, hat er seit dem 01.07.08 – unabhängig von der Anerkennung einer Pflegestufe – Anspruch auf die Zahlung von Betreuungsgeld durch die Pflegekasse.
Je nach Ausprägung der Demenz besteht ein Anspruch auf 100 oder 200 € im Monat.
Um an dieses Geld zu gelangen, müssen Sie oder Ihr Angehöriger einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse entscheidet nach Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) über den Antrag.
Gibt es bereits ein Gutachten des MDK, kann das schon ausreichen. Gibt es noch kein Gutachten oder reicht das vorhandene nicht aus, kommt ein Gutachter des MDK zum Betroffenen nach Hause, um festzustellen, wie ob Betreuungsbedarf besteht und wie groß dieser ist.
Welcher „Betreuungsbedarf“ vorliegt, wird anhand eines Kriterienkatalogs bestimmt. Darin sind 13 Einzelaspekte wie z. B.
in 2 Bereichen zusammengefasst.
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