Jan 27

Durch die Nachfrage einer Kundin wurde ich auf folgende Regelung in der privaten Pflegepflichtversicherung aufmerksam:

Wenn Sie in der privaten Pflegepflichtversicherung versichert sind, müssen Sie beachten, dass für diese Versicherten die “Allgemeinen Versicherungsbedingungen” mit ihrem speziellen “Bedingungsteil” gelten. Denn wenn Sie nach einem abgelehnten Ein- oder Höherstufungsantrag innerhalb von 6 Monaten einen erneuten Antrag stellen, können Sie evt. zur Kasse gebeten werden.

So ist es in den Versicherungsbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung geregelt:

§ 6 Abs. 2 Satz 8 Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die private Pflegepflichtversicherung Bedingungsteil (MB/PPV 2009)
Die Kosten der genannten Untersuchungen trägt der Versicherer, es sei denn, es wird innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten erneut der Eintritt eines Versicherungsfalles behauptet, ohne dass der Versicherer seine Leistungspflicht anerkennt.

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Nov 09

Stellen Sie sich vor, Sie sind privat kranken- und pflegeversichert. Sie sind auch schon in eine Pflegestufe eingestuft, aber der Pflegebedarf hat sich erhöht. Nun möchten Sie einen Höherstufungsantrag stellen und rufen bei Ihrer Pflegekasse an.

Der Sachbearbeiter informiert Sie auf Ihre Anfrage hin, dass Sie den Einsatz von Medicproof selbst bezahlen müssten, wenn bei der Begutachtung heraus käme, dass der aktuelle Pflegebedarf nicht für eine Höherstufung ausreicht…

Gibt’s nicht? Doch, genau das ist bei einer recht großen Privatversicherung passiert! Deshalb möchte ich einmal klarstellen, wie das so ist, mit dem Höherstufungsantrag:

  • Sie könn(t)en alle 6 Monate einen Höherstufungsantrag stellen. Das Gesetz sieht vor, dass frühestens 6 Monate nach einer erfolgten Einstufung eine Höherstufung beantragt werden kann.
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