Apr 29

Eine „nette Idee“ haben die gesetzlichen Krankenkassen nun, um eine flächendeckende Einführung von Zusatzbeiträgen zu verhindern: Immer mehr von ihnen fordern die Regierung auf, den allgemeinen Beitragssatz anzuheben.

Die Höhe des allgemeinen Beitragssatzes legt seit Einführung des Gesundheitsfonds der Gesetzgeber fest. Zum 01.01.2009 betrug er 15,5 %. Ab dem 01.07.2009 wurde er auf 14,9 % reduziert. Davon tragen die Versicherten 7,9 % und die Arbeitgeber 7,0 %.

Experten schätzen das in diesem Jahr zu erwartende Defizit auf rund 4 Milliarden €. Gründe für diese Erwartung sollen neben der Wirtschaftskrise insbesondere Ausgabensteigerungen in den Bereichen Arzneimittel, Krankenhaus und Arzthonorare sein.

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Feb 04

Nun ist es raus: nicht 8 € müssen gesetzlich Versicherte bei vielen Kassen zusätzlich zahlen, sondern viele Kassen fordern nun den vom Gesetz höchstmöglichen Zusatzbeitrag von 1 % des Bruttoeinkommens der Versicherten.
Das heißt für Sie, wenn Sie 1.500 € brutto verdienen, dass Sie monatlich zusätzlich zu Ihrem normalen Beiträgen noch einmal 15 € für den Zusatzbeitrag zahlen müssen. :sick:

Ich habe Glück. Die gesetzliche Krankenkasse, in der ich als freiwilliges Mitglied versichert bin, garantiert weiterhin, dass sie 2010 keinen Zusatzbeitrag nehmen wird. Das ist auch gut so. Denn ich würde sofort in eine andere Kasse wechseln, die keinen Zusatzbeitrag nimmt.
Und ganz ehrlich: ich würde auch ein “Kassenhopping” für mich in der Zukunft nicht ausschließen.

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Jul 31

Die üblichen Pflegeheime und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sind für die Pflege und Betreuung von behinderten Kindern in der Regel nicht geeignet. Deshalb konnte der Anspruch auf Kurzzeitpflege bisher von pflegebedürftigen behinderten Kindern kaum genutzt werden.

Mit der Pflegereform wurde, im Interesse pflegebedürftiger behinderter Kinder und ihrer Familien, ein neuer Anspruch auf Kurzzeitpflege eingeführt:

Pflegebedürftige behinderte Kinder unter 18 Jahren können jetzt die Kurzzeitpflege auch in von den Pflegekassen nicht zugelassenen, aber dennoch geeigneten Einrichtungen nutzen, z. B. in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen.

Familien hatten bisher zur Entlastung im häuslichen Bereich den Anspruch auf Verhinderungspflege. Jetzt besteht zusätzlich der Anspruch auf Kurzzeitpflege.

Den pflegebedürftigen behinderten Kindern und ihren Familien wird damit eine neue Finanzierungsmöglichkeit eröffnet, damit sie z. B. Betreuungsplätze, die von Behindertenwohnheimen in den Ferien angeboten werden, nutzen können.
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Jul 07

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) empfiehlt in seinem Gutachten, ob Pflegebedürftige den Grundbetrag von monatlich 100 Euro oder den erhöhten Betreuungsbetrag von 200 Euro bekommen (siehe auch HIER).

Wie das Begutachtungsverfahren aussieht, regelt die „Richtlinie zur Feststellung von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs“, die vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt worden ist.

Anspruch auf Betreuungsgeld haben Pflegebedürftige der Pflegestufen I, II und III, und auch Personen mit einem Hilfebedarf unterhalb der Pflegestufe I.

Auch die Bewohner von Pflegeheimen, die an einer dementiellen Erkrankung leiden, werden ein Mehr an Leistungen erhalten: Für je 25 Demenzkranke soll es künftig eine zusätzliche Betreuungskraft geben.

Wer erhält die Leistung?
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Mrz 26

Seit Jahren wird der Paradigmenwechsel hin zu einer teilhabeorientierten Behindertenpolitik, Wunsch- und Wahlrecht, Selbstbestimmung usw. gepredigt.
Ein 1. Schritt ist der Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget seit dem 01.01.2008. Doch in Bezug auf die Pflegeversicherung verändert sich trotz Reform nichts.

Die Pflegeversicherung wird in ihrem scheinbaren Sonderstatus bekräftigt. Die fortschrittlichen Regelungen des SGB IX werden scheinbar weiterhin ignoriert.

Menschen mit Behinderungen, die entweder ein trägerübergreifendes Persönliches Budget beziehen und / oder das Arbeitgebermodell zur Organisation ihrer Hilfeleistungen nutzen, können nur die niedrigen Geldleistungen erhalten. Von der Pflegeversicherung gibt es nur die Sachleistungen oder Gutscheine in Höhe der Sachleistungen.

Die Wunsch- und Wahlrechte werden dadurch stark eingeschränkt. Denn für die Pflegeversicherung sind auch angestellte Assistenzkräfte nach wie vor gleichgestellt mit Familie und anderen ehrenamtlichen Helfern.

Da fragt man sich, warum das zuständige Bundesministerium für Gesundheit der Forderung nach Geldleistungen in Höhe der Sachleistungen für Budgetnehmer und behinderte Arbeitgeber nicht nachgekommen ist.
Das Ministerium befürchtete
drastische und damit unfinanzierbare Mehrkosten von bis zu 5 Milliarden €. Eine Berechnungsgrundlage wurde für diese Schätzung allerdings nicht genannt.
ForseA
war auf der Grundlage der ihnen bekannten Zahlen dagegen auf eine Mehrbelastung der Pflegeversicherung von rund 12 Millionen Euro jährlich gekommen.

Einen kleinen Hoffnungsschimmer gibt es, da es einen Antrag gibt, nach dem in einem (weiteren) Modell erprobt werden soll, welche Kosten entstehen, wenn die Pflegeversicherungsleistungen zu einem „echten“ Bestandteil Persönlicher Budgets wird.
Warum die bisherigen Ergebnisse aus längst abgeschlossenen Modellen bei der Pflegeversicherungsreform nicht berücksichtigt wurden, ist unklar.

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Mrz 12

Das Geld für die zusätzlichen Betreuungsleistungen wird in „Grundbetrag“ und „erhöhter Betrag“ gegliedert.
Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen soll für die Empfehlung des MDK zur Bemessung der Höhe der Betreuungsbeträge einheitliche Maßstäbe in Richtlinien festlegen.
Der Personenkreis nach § 45 a SGB XI (erheblicher Betreuungsbedarf) muss jetzt zusätzlich in 2 Gruppen unterteilt werden:

  • eine Gruppe mit im Verhältnis geringerem allgemeinem Betreuungsbedarf, die den so genannten „Grundbetrag“ in Höhe von bis zu 100 € monatlich erhält, und
  • eine Gruppe mit einem im Verhältnis höheren allgemeinen Betreuungsbedarf, die den so genannten „erhöhten Betrag“ von bis zu 200 € monatlich erhält.
  • Im Interesse einer flexiblen Inanspruchnahme der Leistung wird es möglich sein, den Leistungsanspruch, soweit er im laufenden Kalenderjahr nicht verbraucht wird, noch bis zur Mitte des Folgejahres einsetzen zu können.

Um sicherzustellen, dass die Richtlinien bereits ab 1. Juli 2008 von den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung angewandt und in ihren Empfehlungen genutzt werden können, ist in § 122 des Gesetzentwurfs bestimmt worden, dass die Richtlinien bis zum 30.06.2008, also noch vor der Aufgabenwahrnehmung, vom Spitzenverband Bund der Pflegekassen erarbeitet werden müssen.

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Jan 28

Das Personengebundene Pflegebudget (PGB) wird im Rahmen der Experimentierklausel des § 8 Abs. 3 SGB XI in 7 Regionen mit etwa 1.000 freiwillig teilnehmenden Pflegebedürftigen seit Oktober 2004 für etwa 4 Jahre erprobt.

Anders als die Geldleistung (§ 37 SGB XI) erhält der Pflegebedürftige gemäß Pflegestufe I-III das PGB in Höhe der Pflegesachleistung zu 100 % ausgezahlt. Bisher ist die Auszahlung der Pflegesachleistung im Rahmen des Persönlichen Budget für Behinderte nur in Form von Gutscheinen möglich.

Hinsichtlich der Verwendung stellt das PGB einen Zwitter aus bisheriger Geld- und Sachleistung dar. Neben den bisher als Sachleistung bezogenen so genannten Verrichtungen gemäß § 14 SGB XI kommen auch alle anderen Leistungen mit Pflegebezug in Betracht.
Konkret können aus dem Budget Leistungen wie Einkaufen, die Wohnung reinigen, Vorlesen sowie die Begleitung auf Spaziergängen und Besorgungen – gemäß Hilfeplan – finanziert werden.
Der Nachweis des Pflegebezugs unterscheidet das PGB von der reinen Geldleistung (Pflegegeld) ohne Zweckbindung.

Die Quelle und weitere Informationen zu diesem Modellprojekt finden Sie hier: www.pflegebudget.de

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Dez 07
Kinder müssen Unterhalt für ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen. Wenn es nicht
anders geht, springt zwar zunächst das Sozialamt ein, um z. B. die Kosten für einen
Heimplatz u decken. Dann versuchen das Amt aber, sich das Geld den Kindern
zurückholen.  Auch das Einkommen der Schwiegerkinder kann dabei eine
Rolle spielen. 
Unterhaltspflichtig sind die Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern, Urgroßeltern - nicht
aber Geschwister. 
Wichtig: Das Sozialamt kann nach dem Sozialhilferecht nur auf die Kinder, aber
nicht uf die Enkel bei Unterhaltszahlungsansprüchen zurückgreifen.  
Wechselseitige Pflichten 
Die Unterhaltspflicht besteht wechselseitig, das heißt Eltern haften für
ihre Kinder und umgekehrt die Kinder auch für ihre Eltern. Kinder können aber 
nur unterhaltspflichtig gegenüber ihren Eltern sein, wenn sie volljährig sind.
Sind mehrere inder vorhanden, sind prinzipiell alle anteilig unterhaltspflichtig. 
Bevor die Unterhaltspflicht eintritt, muss das Vermögen des Elternteils 
nahezu verbraucht sein und die Renten sowie Leistungen der
Pflegeversicherung reichen icht aus.
Vorsicht: Das Sozialamt fordert Schenkungen, die der unterhaltsbedürftige 
Elternteil innerhalb der letzten 10 Jahre gemacht hat, wegen Verarmung zurück. 
Hilfe vom Sozialamt
Damit Unterhalt und Pflege in einer Notlage gesichert sind, springt zunächst
der Sozialhilfeträger ein und übernimmt die ungedeckten Kosten. In einem
2. Schritt versucht die Behörde, sich das Geld zurückzuholen. Das Sozialamt
darf Sozialhilfe aber nicht mit der Begründung, es bestünden
 Unterhaltsansprüche gegenüber Ehegatten oder Kindern, verweigern. 
Einkommen und Vermögen wird berechnet
Wie hoch der Unterhaltsanspruch gegenüber dem Kind ist, richtet sich nach
dessen Einkommen und Vermögen.Zum unterhaltsrechtlichen Einkommen
zählen grundsätzlich lle Einkünfte. Dazu gehört das Bruttogehalt, Einnahmen
aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalerträge, aber auch die Unfallrente.  
Von diesem Einkommen werden Steuern und die Sozialversicherungsabgaben
abgezogen. Daneben können weitere Belastungen wie berufsbedingte
Aufwendungen, Schulden und Kredite, die schon vor Eintritt der Unterhaltspflicht
bestanden, und auch Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den eigenen Kindern 
abgezogen werden.
Für die eigene Altersvorsorge können bis zu 5 % vom Brutto berechnet werden.
Übrig bleibt das bereinigte Einkommen, das für die Bestimmung des Unterhaltsanspruches
maßgeblich ist. 

Es gibt Freibeträge
Grundsätzlich ist auch das Vermögen des unterhaltspflichtigen Kindes zum Unterhalt
der ltern heranzuziehen, z. B. vermietete Eigentumswohnungen, Sparbücher, Aktien,
Wertpapiere oder Schmuck. Die selbstgenutzte Immobilie oder der selbstgenutzte Pkw
wird icht angerechnet.  Die zuständigen Sozialbehörden legen die Höhe es
 Freibetrages unächst selbst fest. Diese können daher zwischen rund 15.000
und 125.000 € variieren. 

 Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der ZDF-Sendung WISO

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