Mrz 19

Es kann passieren, dass ein hilfebedürftiger Mensch in ein Heim muss, obwohl er die gesetzlichen Voraussetzungen der Pflegestufe 1 nicht erfüllt. Man spricht dann von der Pflegestufe “null”. Das heißt, es besteht ein Hilfebedarf, der unterhalb der im Pflegeversicherungsgesetz geforderten 46 Minuten pro Tag liegt, z. B. 31 Minuten.

Ein Heimplatz ist immer dann die beste Lösung, wenn die Pflege allein durch ambulante Hilfen nicht sichergestellt werden kann.
Nun ist es aber so, dass Pflegeheime zunehmend behaupten, sie könnten keine Personen mit Pflegestufe null aufnehmen. Im Grunde ist das Quatsch!
Jedes Pflegeheim hat auch einen Pflegesatz für die Pflegestufe null. Könnten sie keine Bewohner mit diesem unterhalb der Pflegestufe 1 liegenden Hilfebedarf aufnehmen, hätten die Pflegeheime auch keinen entsprechenden Pflegesatz.

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Dez 18

Das Landessozialministerium Nordrhein-Westfalen hat einen externen Gutachter mit der Prüfung der Preise von Pflegeheimen beauftragt.

Laut dem statistischen Bundesamt kostete im Jahr 2005 ein stationärer Heimplatz für Pflegebedürftige der Stufe 3 in NRW monatlich 3103 €.
Im Bundesdurchschnitt lag der Preis für einen entsprechenden Heimplatz dagegen bei 2706 €.

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Dez 07
Kinder müssen Unterhalt für ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen. Wenn es nicht
anders geht, springt zwar zunächst das Sozialamt ein, um z. B. die Kosten für einen
Heimplatz u decken. Dann versuchen das Amt aber, sich das Geld den Kindern
zurückholen.  Auch das Einkommen der Schwiegerkinder kann dabei eine
Rolle spielen. 
Unterhaltspflichtig sind die Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern, Urgroßeltern - nicht
aber Geschwister. 
Wichtig: Das Sozialamt kann nach dem Sozialhilferecht nur auf die Kinder, aber
nicht uf die Enkel bei Unterhaltszahlungsansprüchen zurückgreifen.  
Wechselseitige Pflichten 
Die Unterhaltspflicht besteht wechselseitig, das heißt Eltern haften für
ihre Kinder und umgekehrt die Kinder auch für ihre Eltern. Kinder können aber 
nur unterhaltspflichtig gegenüber ihren Eltern sein, wenn sie volljährig sind.
Sind mehrere inder vorhanden, sind prinzipiell alle anteilig unterhaltspflichtig. 
Bevor die Unterhaltspflicht eintritt, muss das Vermögen des Elternteils 
nahezu verbraucht sein und die Renten sowie Leistungen der
Pflegeversicherung reichen icht aus.
Vorsicht: Das Sozialamt fordert Schenkungen, die der unterhaltsbedürftige 
Elternteil innerhalb der letzten 10 Jahre gemacht hat, wegen Verarmung zurück. 
Hilfe vom Sozialamt
Damit Unterhalt und Pflege in einer Notlage gesichert sind, springt zunächst
der Sozialhilfeträger ein und übernimmt die ungedeckten Kosten. In einem
2. Schritt versucht die Behörde, sich das Geld zurückzuholen. Das Sozialamt
darf Sozialhilfe aber nicht mit der Begründung, es bestünden
 Unterhaltsansprüche gegenüber Ehegatten oder Kindern, verweigern. 
Einkommen und Vermögen wird berechnet
Wie hoch der Unterhaltsanspruch gegenüber dem Kind ist, richtet sich nach
dessen Einkommen und Vermögen.Zum unterhaltsrechtlichen Einkommen
zählen grundsätzlich lle Einkünfte. Dazu gehört das Bruttogehalt, Einnahmen
aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalerträge, aber auch die Unfallrente.  
Von diesem Einkommen werden Steuern und die Sozialversicherungsabgaben
abgezogen. Daneben können weitere Belastungen wie berufsbedingte
Aufwendungen, Schulden und Kredite, die schon vor Eintritt der Unterhaltspflicht
bestanden, und auch Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den eigenen Kindern 
abgezogen werden.
Für die eigene Altersvorsorge können bis zu 5 % vom Brutto berechnet werden.
Übrig bleibt das bereinigte Einkommen, das für die Bestimmung des Unterhaltsanspruches
maßgeblich ist. 

Es gibt Freibeträge
Grundsätzlich ist auch das Vermögen des unterhaltspflichtigen Kindes zum Unterhalt
der ltern heranzuziehen, z. B. vermietete Eigentumswohnungen, Sparbücher, Aktien,
Wertpapiere oder Schmuck. Die selbstgenutzte Immobilie oder der selbstgenutzte Pkw
wird icht angerechnet.  Die zuständigen Sozialbehörden legen die Höhe es
 Freibetrages unächst selbst fest. Diese können daher zwischen rund 15.000
und 125.000 € variieren. 

 Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der ZDF-Sendung WISO

Sagen Sie uns Ihre Meinung! Nutzen Sie die Kommentarfunktion im Blog.
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Dez 03

Viele Angehörige opfern sich aus Liebe oder Pflichgefühl in der Pflege auf und können dadurch selbst krank werden. Oft merken Angehörige erst, dass sie sich mit der Pflege überfordern, wenn es schon recht spät ist.

Nutzen Sie deshalb Hilfsangebote, bevor es für Sie zu spät ist.


Pflegebedürftigkeit, z. B. durch eine Alzheimer-Erkrankung, schleichend auftritt, oder wie bei einem Schlaganfall das Leben plötzlich und unerwartet verändert – ein „Pflegefall“ in der Familie ist immer ein Schock. Spätestens wenn der Hilfebedarf offensichtlich wird, müssen folgende Fragen geklärt werden:

  • Wer kümmert sich um alles?
  • Wie wird die Pflege finanziert?
  • Welche Beratungsangebote und Hilfen stehen zur Verfügung?
  • Können wir / ich das schaffen?

Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen ist ein Einschnitt

Um einen Angehörigen zu pflegen, arbeiten manche Teilzeit oder geben ihre Berufstätigkeit ganz auf. Das finden viele auch selbstverständlich. Die Überforderung durch die Pflege bemerken Betroffene oft erst, wenn sie völlig erschöpft sind und Schlaflosigkeit, Rückenschmerzen oder Depressionen ihre Gesundheit angreifen.


Jeder Dritte Pflegende wird durch die Belastung krank

Ihre Einstellung zur Pflege spielt eine große Rolle: Wenn Sie sich zur Pflege gezwungen fühlen, z. B. weil ein Heimplatz zu teuer erscheint oder Ihr Angehöriger professionelle Helfer ablehnt, erleben Sie die Belastungen stärker. Sie werden schneller krank.

Wenn Sie Ihren Partner oder Ihre Eltern aus Zuneigung so lange wie möglich selbst umsorgen wollen, können Sie mit der Belastung besser umgehen.


Seelische Belastungen wiegen schwer

Die seelischen Belastungen bei der Pflege eines demenzkranken Angehörigen führen schneller zu Beschwerden, wie z. B. Rückenschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden oder Herzprobleme, als die körperlich belastende Versorgung eines Angehörigen mit z. B. einem Schlaganfall.


Wege aus der Not
Wenn Sie Überforderungssituationen vermeiden wollen, sollten Sie die Pflege eines Angehörigen nicht unbedarft übernehmen, sondern die Situation nüchtern anschauen. Stellen Sie sich folgende Fragen:

  • Wollen Sie die Pflege ehrlich übernehmen?
  • Rechnen Sie damit, dass die Dauer der Pflege nicht absehbar ist?
  • Wo sind Ihre Grenzen?
  • Haben Sie Unterstützung in Ihrem Umfeld?
  • Sind Sie bereit, bei Bedarf auch Ihren Beruf aufzugeben?

Unterstützung und Hilfe professioneller Anbieter hilft

Nutzen Sie die Möglichkeiten professioneller und ehrenamtlicher Helfer. Pflegedienste helfen vor allem bei der Grundversorgung, z. B. der Körperpflege, dem An- und Auskleiden und bei der Inkontinenzversorgung.

Tages- oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen, nehmen Ihren Angehörigen tage- oder wochenweise auf und können Sie dadurch entlasten. So erhalten Sie sich selbst die Möglichkeit, Freundschaften zu pflegen, regelmäßig auszuspannen oder auch an Angehörigengruppen teilzunehmen.


Die ideale Lösung ist also ein „Versorgungsmix“ aus Profis, die bei der Körperpflege helfen, Ehrenamtlichen, die die Betreuung stundenweise übernehmen, und Nachbarn, die z. B. den Einkauf übernehmen oder bei kurzer Abwesenheit auch mal nach dem Rechten schauen.


Ihre Belastbarkeit ist begrenzt

Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, können Sie immer auch Grenzerfahrungen machen: Als pflegender Angehöriger begegnen Sie Gefühlen wie z. B. Hilflosigkeit und Trauer, oder Situationen wie z. B. körperlicher Überforderung durch Heben und Tragen und persönliche Überforderung durch den Verlust von Freizeit und sozialen Kontakten.

Besonders belastend ist es, dass Sie nicht wissen können, wie lange die häusliche Pflege dauern und wie sie sich entwickeln wird.

Tatsache ist, dass ein ganzer Lebensabschnitt von der Pflege betroffen sein kann. Immerhin 20 % der Angehörigen pflegen mehr als 10 Jahre.


Wunsch, Pflicht und Überforderung

Auch Ihre Motivation für die Übernahme der Pflege beeinflusst den Pflegealltag. Wenn Sie die Pflege aus Angst vor dem Gerede der Nachbarn übernommen haben, geraten Sie unter Umständen unter einen hohen Druck, „es schaffen zu müssen“.

Haben Sie Ihrem Angehörigen das Versprechen, „Ich werde Dich nie in ein Heim bringen.“ gegeben, kann Ihnen dies zum Verhängnis werden.

Denn dann fällt es Ihnen wahrscheinlich schwer, sich eine Überbelastung einzugestehen.


Es gibt verschiedene Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger, die Sie nutzen können.

Beratung, welche Hilfen Ihnen zur Verfügung stehen, erhalten Sie nicht nur bei careKonzept, sondern auch bei Ihren kommunalen Pflegeberatungsstellen.
Ein Verzeichnis der Beratungsstellen nach Postleitzahlen finden Sie HIER.

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