Jun 15

Wenn Sie Privatzahlungen an einen Pflegedienst leisten müssen, sollten Sie das Geld in jedem Fall überweisen. Denn nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) in München gehen Ihnen bei Barzahlungen die Steuervergünstigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen verloren. Nach dem Spruch der Richter reicht eine in bar bezahlte Rechnung nicht aus, um die Steuererstattung geltend zu machen.

Das Einkommenssteuergesetz ist sehr konkret
Sie können nach dem Einkommenssteuergesetz Steuernachlässe erhalten, wenn Sie haushaltsnahe Dienstleistungen von einem Pflegedienst in Anspruch genommen haben. Diese haushaltsnahen Dienstleistungen können aber z. B. auch Renovierungsarbeiten von einem Handwerker sein.
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