Aug 012012
 

Es hat einige Jahre gedauert, bis sich die Bundesregierung klar war, welche Regelungen das neue Patientenrechte-Gesetz enthalten soll. Im Mai wurde der “Referentenentwurf  zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten” beschlossen. Nun muss er nur noch vom Bundesrat durchgewinkt genehmigt werden.

Das neue Gesetz wird neue Paragraphen  im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Sozialgesetzbuch V (SGB V) zur Folge haben.
Zudem soll ein Härtefall-Fonds gergündet werden, aus dem Patienten entschädigt werden sollen, die bei einer stationären Behandlung einen Schaden erleiden, der sie erheblich beeinträchtigt und dessen Ursache aber nicht nachgewiesen werden kann oder eine seltene oder unbekannte Komplikation ist.

Folgende Regelungen sollen im BGB und SGB V getroffen werden:

  •  Der Anspruch auf eine Behandlung nach aktuellem fachlichem Standard soll festgeschrieben werden. (BGB)
  • Die Pflicht der Behandler, die Einsicht in die eigene Patientenakte zu gestatten. (BGB)
  • Eine dezidierte Aufklärungs- und Dokumentationspflicht für Ärzte. (BGB)
  • Die Pflicht für Ärzte, über Behandlungsfehler zu informieren. (BGB)
  • Patientenfreundliche Regelungen zur Beweisführung in Arzthaftungsprozessen. (BGB)
  • Verbindliche Fristen für die Bearbeitung von Rehabilitationsanträgen. (SGB V)
  • Verpflichtung der Kassen, Versicherte bei Behandlungsfehlern zu unterstützen. (SGB V)
  • Regelungen, wie das Risiko-, Fehler- und Beschwerdemanagement in Krankenhäusern aussehen muss. (SGB V)
  • Festschreibung, dass Patientenorganisationen an der ärztlichen bedarfsplanung beteiligt werden.

Hinweis: Weitere Informationen, vor allem aber die Bewertung des Referentenentwurfs aus AOK-Sicht, finden sie auf www.aok-patientenrechte.de

Foto: Gerd Altmann / pixelio.de

Jul 052011
 

Seit 2 Jahren haben wir nun das so genannte Patientenverfügungsgesetz (§ 1901 a BGB). Aber – und das stelle ich in meiner täglichen Beratung fest – die meisten Menschen haben weder Ahnung vom Gesetz noch von der Patientenverfügung an sich.

Da wundert es mich nicht, dass die meisten Patientenverfügungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und deshalb lediglich zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens nutzen.
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Mai 062011
 

Ich hatte bereits Ende April (HIER!) darüber berichtet, dass  seit dem 01.05.2011 die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die sogenannten EU-8-Länder (Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen) gilt.
Durch diese Regelung können Pflegebedürftige oder deren Angehörige jetzt direkt Arbeitsverträge mit osteuropäischen Haushaltshilfen und / oder Pflegekräften abschließen.
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Feb 042011
 

Morgen erscheint der kostenlose März-Newsletter von careDirekt. Die Themen sind diesmal:

  • Einteilung in 5 Pflegegrade vorgesehen (der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff)
  • Wenn die Kasse Sie zur Kasse bittet
  • Die 3 meistgelesenen Beiträge aus diesem Blog im Februar

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