Seit 2 Jahren haben wir nun das so genannte Patientenverfügungsgesetz (§ 1901 a BGB). Aber – und das stelle ich in meiner täglichen Beratung fest – die meisten Menschen haben weder Ahnung vom Gesetz noch von der Patientenverfügung an sich.
Da wundert es mich nicht, dass die meisten Patientenverfügungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und deshalb lediglich zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens nutzen.
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