Dez 08

Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2008 sorgt auch im Jahr 2010 für Veränderungen. Die Pflegeleistungen nach SGB XI erhöhen sich zum 01.01.2010.

Das steht Ihnen ab 1. Januar zu:

  • Pflegegeld
    Pflegestufe 1 = 225 € / Monat
    Pflegestufe 2 = 430 € / Monat
    Pflegestufe 3 = 685 € / Monat
  • Pflegesachleistung ambulant
    Pflegestufe 1 bis zu 440 € / Monat
    Pflegestufe 2 bis zu 1040 € / Monat
    Pflegestufe 3 bis zu 1510 € / Monat
  • Pflegesachleistung vollstationär
    Pflegestufe 1 = 1023 € / Monat
    Pflegestufe 2 = 1279 € / Monat
    Pflegestufe 3 = 1510 € / Monat
    Härtefall = 1825 € / Monat
  • Kurzzeitpflege
    für bis zu 28 Tage im Jahr bis zu 1510 €
  • Verhinderungspflege
    für bis zu 28 Tage im Jahr bis zu 1510 €
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Okt 30

Ulla Schmidt war beinahe wild entschlossen, nach der Bundestagswahl 5 Pflegestufen (siehe HIER) in Deutschland einzuführen. Nur die Finanzierung des finanziellen Mehrbedarfs sollte noch geklärt werden.
Doch wie sieht es jetzt unter Schwarz-Gelb aus? Wird es bei all den ambitionierten (scheinbaren) Wohltaten wie Steuerermäßigung und Vermögensfreibetrag- und Kindergelderhöhung auch noch Geld geben, um den Pflegebedürftigen gerecht zu werden?

Im Koalitionsvertrag gibt die Regierung die Absichtserklärung ab, die “neuen guten Ansätze zu überprüfen“.
Bei diesem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der 5 Pflegestufen vorsieht, würden die Pflegestufen nicht mehr nach dem (imaginären) Pflegezeitbedarf, sondern am Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen bemessen.

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Aug 18

Obwohl Behinderte schon seit Januar 2008 einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget haben (s. hier), nutzen Sie es kaum.
Inhalt des persönlichen Budgets ist, dass die Behinderten statt von den Leistungsträgern vermittelte bzw. genehmigte Sachleistungen zu erhalten, das notwendige Geld als Budget ausgezahlt bekommen können. Damit können sie dann ihre Pflege und weitere Hilfeleistungen selbst einkaufen und organisieren, z. B. auch als Arbeitgeber.

Nach Angaben der Bundesregierung machen aber derzeit nur ca. 10.000 Behinderte von dieser Möglichkeit Gebrauch. Davon stammt ein großer Teil noch aus dem Modellprojekt. Dies, obwohl sich in der Modellphase gezeigt hatte, dass sich die Lebensumstände der Nutzer durch das persönliche Budget erheblich verbessert hatten.
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Aug 11

Einige gesetzliche Regelungen sind mal wieder erneuert worden. Ich möchte Ihnen hier die 4 vorstellen, die im Bereich Pflege- und Gesundheitswesen Relevanz haben:

  • Patientenverfügung
  • Ab dem 1. September 2009 muss ein Arzt und gesetzlicher Betreuer oder Bevollmächtigter eine schriftliche Patientenverfügung als verbindlichen Willen des Verfügenden akzeptieren. Die Patientenverfügung kann vom Ersteller jederzeit formlos widerrufen werden. Bei Meinungsverschiedenheiten von Arzt und Betreuer oder Bevollmächtigten, muss bei folgenschweren Entscheidungen das Vormundschaftsgericht entscheiden.
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Aug 06

Hier hatte ich schon berichtet, dass das frühzeitige Jammern der Ärzte bzgl. ihrer Honorarerwartungen eher grundlos war.
Doch obwohl die Ärzte mehr Einnahmen verbuchen konnten als 2008, ist immer noch kein Ende der Auseinandersetzungen um die neu geregelte Honorierung der kassenärztlichen Leistungen in Sicht. Wieder wird zu Protesten aufgerufen – von Verlierern und Gewinnern der Reform.

Im 1. Quartal zählen die saarländischen Orthopäden mit durchschnittlichen Verlusten von 4,8 % zu den Verlierern der seit 2009 geltenden Honorarreform. Die Klage der Orthopäden: Mit den gegenwärtigen Perspektiven könnten Praxen nicht weitergeführt und ein Personalabbau nicht ausgeschlossen werden.
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Jun 22

Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten ab 1. Juli 2009 mehr Geld. Der Eckregelsatz steigt um 8 € auf 359 €. Auch die weiteren Regelleistungen für Partner und Kinder werden gestaffelt erhöht. Neu ist eine Sozialgeldstufe für Kinder von 7 bis 14 Jahren.

Die Erhöhung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld orientiert sich an der Erhöhung der gesetzlichen Renten. Diese werden zum 1. Juli um 2,48 % erhöht (Ost: 3,41 %).

Darüber hinaus wurde eine neue Sozialgeldstufe für Kinder von 6 bis 13 Jahren geschaffen. Vorher gab es eine Stufe, die pauschal Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres umfasste (60 % des Eckregelsatzes).

Die neuen Regelsätze betragen damit ab 1. Juli 2009: Weiterlesen »

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Jun 19

Nach 6 Jahren Streit ist es endlich soweit: Unser Bundestag hat sich entschieden, dass Patientenverfügungen zukünftig verbindlich sind.

Damit wird das Selbstbestimmungsrecht des Patienten in den Mittelpunkt gestellt. Zukünftig gilt der schriftlich festgelegte Wille unabhängig von der Erkrankung. Es wird auch keine Beratungspflicht geben.
Endlich besteht Rechtsklarheit. Ärzte, Bevollmächtigte und / oder gesetzliche Betreuer müssen sich zukünftig an den Willen des Verfügenden halten.

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Mai 29

Der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat seinen Bericht jetzt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) vorgelegt.

Danach wird die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und weiterer Pflegestufen (s. HIER) wahrscheinlich zu Mehrkosten von bis zu 3,6 Milliarden € verursachen. Die Kosten für notwendige Übergangsregelungen seien dabei nicht berücksichtigt.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hält eine neue Definition der Pflegebedürftigkeit für eine Voraussetzung, um eine bessere Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu erreichen.

Die Umsetzung der vom Beirat gemachten Vorschläge werde allerdings frühestens in der nächsten Legislaturperiode angegangen.

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Mai 13

Als das Pflegeweiterentwicklungsgesetz verabschiedet wurde, führte die Idee, im Demenzerkrankte Pflegeheim von fortgebildeten Langzeitarbeitslosen betreuen zu lassen, zu kontroversen Diskussionen. Auch ich war skeptisch und habe HIER meine Meinung und Bedenken dazu geäußert.

Zwischenzeitlich sind die ersten zusätzlichen Betreuungskräfte in Pflegeheimen im Einsatz. Erfreulich ist, dass die eingesetzten Menschen ihre Arbeit scheinbar gerne tun und sich in ihrer neuen Beschäftigung wohl fühlen. Dies zeigen auch die Kommentare, die hier im Blog hinterlassen wurden. Auch im Gespräch mit Pflegedienstleitungen habe ich bisher positive Rückmeldungen zum Einsatz der Langzeitarbeitslosen erhalten.

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Mai 05

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass der einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wegen der Wirtschaftskrise (oder so) zum 01.07.09 gesenkt wird.
Eine tolle Sache, denn der allgemeine Beitragssatz wird dann statt 15,5 % nur noch 14,9 % betragen.

Nun erwartet der Präsident des Bundesversicherungsamtes (BVA), Josef Hecken (CDU), dass rund 4,5 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab Juli 2009 mit individuellen Zusatzbeiträgen ihrer Kasse rechnen müssen. Betroffen seien die Mitglieder von insgesamt 16 Krankenkassen.
Bis zu 1 % des beitragspflichtigen Einkommens werden dann für deren Mitglieder – ohne Beteiligung der Arbeitgeber – zusätzlich zum regulären Kassenbeitrag fällig. Trotz Absenkung des Beitragssatzes könnte der Gesamtbeitrag betroffener Mitglieder dadurch sogar steigen.
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