Unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums soll eine Arbeitsgruppe bis Anfang 2011 die Kernpunkte für die nächste Reform der Pflegeversicherung vorlegen. Bei der Ausgestaltung soll auf die Inhalte des Koalitionsvertrages Bezug genommen werden. Das heißt, dass die Bundesregierung
- ein neues Berufsgesetz für die Alten- und Krankenpflege auf den Weg bringen will, um dem Fachkräftemangel zu begegnen.
- den reformierten Pflegebedürftigkeitsbegriff aus der alten Koalition übernehmen will.
- Verbesserungen zur Transparenz und Preisgestaltung auf den Weg bringen will.
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