Obwohl Behinderte schon seit Januar 2008 einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget haben (s. hier), nutzen Sie es kaum.
Inhalt des persönlichen Budgets ist, dass die Behinderten statt von den Leistungsträgern vermittelte bzw. genehmigte Sachleistungen zu erhalten, das notwendige Geld als Budget ausgezahlt bekommen können. Damit können sie dann ihre Pflege und weitere Hilfeleistungen selbst einkaufen und organisieren, z. B. auch als Arbeitgeber.
Nach Angaben der Bundesregierung machen aber derzeit nur ca. 10.000 Behinderte von dieser Möglichkeit Gebrauch. Davon stammt ein großer Teil noch aus dem Modellprojekt. Dies, obwohl sich in der Modellphase gezeigt hatte, dass sich die Lebensumstände der Nutzer durch das persönliche Budget erheblich verbessert hatten.
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