Am 10.03.2010 hat das Bundessozialgericht Kassel in seinem Urteil klargestellt, dass die Bestimmung einer Pflegestufe bis auf die Sekunde genau erfasst werden muss.
Eine Klägerin hatte beanstandet, dass der jeweilige Weg zur Toilette durch den MDK nur mit 30 Sekunden bewertet wurde. Sie war der Meinung, dass aus Praktikabilitätsgründen jeder Weg auf die volle Minute gerundet werden müsste.
Damit wäre Sie auf einen täglichen Pflegebedarf von 120 Minuten gekommen und wäre in die Pflegestufe 2 eingestuft worden.
Apr 13
Apr 12
Ein Gehrollator ermöglicht einem Gehbehinderten Bewegungsfreiheit nund damit Lebensqualität. Dem trägt auch das Amtsgericht Hannover mit einer Entscheidung Rechnung:
Ein Mieter darf seinen Gehrollator im Hausflur eines Mehrfamilienhauses abstellen, wenn er den Rollator nicht jedes Mal in seine Wohnung schleppen kann. Dies muss dem Mieter selbst dann erlaubt werden, wenn durch den Rollator die vorgeschriebene Mindestbreite des Rettungsweges nicht eingehalten werden kann.
Aus Sicht der Richter ist es im Notfall kein Problem, den Gehrollator schnell zu enfernen.
Hinweis: Das Urteil des Amtsgericht Hannover finden Sie unter dem Aktenzeichen 503 C 3987/05





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