Im Rahmen des Expertentelefons am 04.11.2010 von dem ich hier berichtete, wurden auch Interviews mit den Telefonexperten durchgeführt:
Gestern erhielt ich die nachfolgende E-Mail. Natürlich landete sie in meinem Spam-Ordner, wo sie auch hingehört. Aber ich überprüfe diesen Ordner regelmäßig, da mein Spam-Filter manchmal übereifrig ist…
Weil die Übersetzung dem Fass den Boden ausschlägt – oder anders gesagt – mir ein Grinsen ins Gesicht zauberte, möchte ich Sie an diesem unfreiwilligen “Wortwitz” teilhaben lassen. Man gönnt sich ja sonst nix.
Da immer mehr meiner Kunden mir berichten, dass sie Angst davor haben, selbst an einer Demenz zu erkranken und sich die Pflege nicht leisten zu können, möchte ich Sie heute auf eine scheinbar interessante Versicherung hinweisen.
Die Betreuung von Demenzerkrankten kann eine teure Angelegenheit werden, wenn man auf fremde Hilfe angewiesen ist. Und gerade die finanziellen Auswirkungen einer Demenzerkrankung sind durch die Pflegeversicherung kaum abgedeckt.
Diese Lücke will nun die KarstadtQuelle Versicherungen – laut eigenen Angaben als erster Versicherer – mit der Zusatzversicherung „Demenz-Geld“ schließen.
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Im Widerspruchsverfahren bitten die Pflegekassen ihre Versicherten oft, ein Pflegetagebuch zu führen.
Anhand dieses Tagebuches soll dann ermittelt werden, ob die Pflegeeinstufung angemessen war oder eine Neubegutachtung sinnvoll ist.
Die häufigsten Fehler beim Ausfüllen des Pflegetagebuchs
Natürlich weiß der Laie nicht, worauf es bei der Einstufung genau ankommt. Die häufigsten Fehler sind daher:
- Die Pflegeperson legt ihren Schwerpunkt bei den Inhalten auf hauswirtschaftliche Verrichtungen.
- Kleine Hilfestellungen, wie das erstmalige Öffnen einer Flasche oder das Nachgießen von Getränken werden vergessen.
- Gründe, die eine Hilfestellung verlängern, z. B. Schwerhörigkeit, starkes Übergewicht der pflegebedürftigen Person oder enge räumliche Verhältnisse werden nicht erwähnt.
- Die notwendige, wiederholte Aufforderung und Motivation zu essen oder zu trinken wird vergessen.
- Das Richten der Bekleidung nach einem selbstständigen Toilettengang wird nicht erwähnt.
- Hilfestellungen beim Aufstehen aus dem Sessel, um z. B. zur Toilette oder zum Essen zu gehen.
- Das Händewaschen vor oder nach dem Essen von Haupt- und Zwischenmahlzeiten.
Beachten Sie diese 6 Tipps:
- Die hauswirtschaftlichen Hilfestellungen, z. B. Kochen, spülen, Wäsche waschen, spielen bei der Pflegeeinstufung eine unwesentliche Rolle. Verzichten Sie darauf, diese ausgibig zu beschreiben. Das ist also vergebene Liebesmüh.
- Achten Sie ganz besonders auf die kleinen, ganz alltäglichen Hilfestellungen, wie z. B. das Einschenken von Getränken und die Bereitstellung von Zwischenmahlzeiten wie klein geschnittenes Obst.
- Sturzgefährdung, hohes Übergewicht, starke Schwerhörigkeit, Steifigkeit großer Gelenke und enge räumliche Verhältnisse sind im Zusammenhang mit den so genannten “Verrichtungen des täglichen Lebens” Pflegeerschwernisse, die die Pflegedauer verlängern.
- Behandlungspflegerische Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Grundpflege stehen, z. B. die Verabreichung von Schmerzmedikamenten, damit die Pflege überhaupt durchgeführt werden kann, oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen der Klasse 2, Wickel oder Einreibungen usw. sind Pflegeerschwernisse, wenn sie im Zusammenhang mit der Grundpflege erbracht werden müssen, verlängern ebenfalls die Pflegedauer und gelten als Erschwernisse.
- Geben Sie nicht an, dass der Pflegebedürftige gar nichts mehr kann und Sie alles übernehmen. Lassen Sie den Pflegebedürftigen erst einmal selbst Verrichtungen durchführen, soweit es geht und übernehmen Sie dann die Vollendung oder Teile der Pflege. – Das nennt sich aktivierende Pflege und dauert länger, als eine Vollübernahme.
- Manche Frauen haben einen Frauenbart, der regelmäßig – nicht unbedingt täglich – rasiert werden muss. Vergessen Sie keinesfalls, Leistungen zu erwähnen, die Sie nicht täglich erbringen. Diese werden nämlich vom Gutachter auf eine tägliche Pflegezeit umgerechnet.
So, ich muss jetzt mal meine Kundinnen und Kunden loben!
Grundsätzlich schließe ich mit meiner Kundschaft Verträge ab. Das versteht sich ja irgendwie von selbst. Je nach Situation beschränken wir uns aber auch auf einen mündlichen Vertrag, weil ich den Auftrag – im Bedarf – anhand der Unterlagen oder eines formlosen Auftrages problemlos nachweisen könnte.
Ich möchte schließlich niemanden mit Papierkrieg und spitzfindigen Vertragsformulierungen ersticken. Es geht dann also auch auf Treu und Glauben – und zwar gegenseitig.
Der Kunde bzw. die Kundin verlässt sich darauf, dass ich meine Arbeit fristgerecht mache und ich verlasse mich darauf, dass ich danach ordnungsgemäß bezahlt werde.
Jeder Unternehmer, jede Unternehmerin wird mir nun sagen: “Das ist aber mit einem hohen Risiko behaftet. Insbesondere, wo die Zahlungsmoral in Deutschland erheblich nachgelassen hat.” Das stimmt auch. Doch ich habe bisher gute Erfahrungen damit gemacht.
Denn meine Kundinnen und Kunden sind anders!
Heute rief mich ein Kunde an, dem ich vor einiger Zeit unentgeltlich geholfen hatte. Es war für mich wenig Aufwand und er hätte einen “richtigen Auftrag” nicht bezahlen können.
Das Ergebnis: Die Plfegestufe wurde anerkannt.
Tja und jetzt der Anruf: Die Info, dass es geklappt hat, und dass er sich bedanken möchte….
Ich freue mich. Und danke für die Blumen!
Stellen Sie sich folgendes vor: Ein Mensch ist seit Jahren bei einem Psychiater in Behandlung. Aufgrund der Erkrankung, derentwegen der Mensch bei dem Psychiater in Behandlung ist, besteht eine gesetzliche Betreuung.
Weil gesetzliche Betreuungen regelmäßig auf ihre (weitere) Notwendigkeit geprüft werden müssen, wird eben dieser behandelnde Arzt um ein Attest mit Angabe der Diagnose gebeten. In dem Attest soll stehen, ob die Betreuung weiterhin erforderlich ist, oder eben nicht. Er erhält zur Vereinfachung einen adressierten und frankierten Rückumschlag für das Attest.
Nun stellt sich die NormalbürgerIn unter uns vor, dass das für den Arzt keine wirklich schwierige Aufgabe ist. Doch dann kommt das Attest. Inhalt dieses Attestes:
2 Diagnosen, ein Satz, in dem steht, was der Patient selbst zum “Stand” seiner Erkrankung angibt und – die Empfehlung, ein Kurzgutachten anzufordern:
“Ob derzeit die Fortsetzung einer Betreuung notwendig ist, kann aus der laufenden psychiatrischen Behandlung nicht ersehen werden. Ich empfehle die Erstellung eines Kurzgutachtens.”
Beigefügt ist dem Attest die sogenannte “Liquidation” (auch Rechnung genannt). Auf der Rechnung als Extraposten aufgeführt: Porto für die Zusendung des Attests…
Endbetrag: 5,91 EURO.
Wenn Sie das lesen, können Sie sicher verstehen, dass ich bei diesem Attest mehr zwischen den Zeilen als den eigentlichen Text des Attestes lese. Und da steht für mich also Folgendes:
“Für knapp 6 EURO mach ich gar nix. Ich will mehr Geld, wenn ich mich zu meinem langjährigen Patienten äußere.
Dafür bekommen Sie dann eben ein Kurzgutachten. Das kann ich viel, viel besser abrechnen. Und erst so macht meine ärztliche Tätigkeit auch Spaß!”
Waren das noch Zeiten, als Ärzte für ihre Patienten und nicht nur für ihre eigene Geldbörse da waren….
