Nov 16

Immer mehr Menschen wollen die gesetzliche Erbfolge umgehen. Deshalb errichten sie ein Testament und möchten sich auch darauf verlassen können, dass das Testament im Fall des Todes auch gefunden wird. Denn nur dann kann der letzte Wille berücksichtigt werden. Deshalb wird die Bundesnotarkammer ab dem 1.01.2012 das Zentrale Testamentsregister für Deutschland betreiben.

Im Testamentsregister wird vermerkt, wo das Testament verwahrt wird. Bei jedem Sterbefall prüft die Bundesnotarkammer dann das Register auf registrierte Testamente, Erbverträge und sonstige notarielle erbfolgerelevante Urkunden. Liegen Verwahrangaben vor, wird im Sterbefall sowohl das zuständige Nachlassgericht als auch die Verwahrstelle selbst sofort elektronisch informiert. Der Erblasser hat so die Gewissheit, dass sein letzter Wille aufgefunden und berücksichtigt wird.
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Nov 02

Herr Müntefering hat einen Reformvorschlag gemacht: Die Pflege Zuhause sollte genauso gut bezahlt werden, wie im Heim. Um die Bereitschaft der Angehörigen, selbst zu pflegen, zu stärken, schlägt Herr Müntefering vor, das Pflegegeld an das Einkommen zu koppeln. Das heißt, Müntefering möchte, dass pflegende Angehörige, die viel verdient haben und ihren Angehörigen pflegen, viel Pflegegeld bekommen und Pflegende, die wenig verdient haben, eben weniger Pflegegeld…. :sick:

Klar, da würde dann fortgeführt, was unsere Regierung schon seit Jahren macht: Die die viel haben bekommen mehr und die, die wenig haben, kriegen’s abgenommen.
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Okt 14

Viele pflegende Angehörige fragen sich vor der Einstufung ihres pflegebedürftigen Angehörigen, was da auf sie zukommt, wie sie am besten vorgehen sollen und worauf sie achten müssen.

Es hat sich bewährt, dass zumindest unsichere Angehörige, vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch führen, um sich selbst zu vergegenwärtigen, welche Hilfeleistungen bei ihrem Angehörigen erforderlich sind. Dabei gibt es unterschiedliche Herangehensweisen.
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Jul 06

Mich erreichen hin und wieder Anfragen, vor allem von den Angehörigen Pflegebedürftiger, ob bei einem Umzug des Pflegebedürftigen, etwa in eine Erdgeschosswohnung oder in die Nähe zu den Kindern, die Wohnungsanpassungsmaßnahmen von der Kasse unterstützt werden müssen.
Dazu hat das Bundessozialgericht (BSG) schon im Jahr 2007 eine Entscheidung getroffen: ein Pflegebedürftiger, der aus nachvollziehbaren Gründen umzieht, hat auch einen erneuten Anspruch auf einen Zuschuss der Pflegekasse zur Wohnraumanpassung.
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Apr 14

Ich nehme seit langer Zeit ein Schilddrüsenhormon einer bestimmten Firma. Auf dieses Präparat wurde ich mühsam eingestellt. Jetzt habe ich ein neues Rezept in der Apotheke abgegeben und bekam überraschend ein anderes Medikament, ein so genanntes “Austauschpräparat”, ausgehändigt. Das Problem war, dass meine Hausärztin vergessen hatte, auf dem Rezept ein Kreuz bei “aut idem” zu machen.

Denn nur mit dem Kreuz in diesem „aut idem“- Kästchen auf dem Rezept, muss mir der Apotheker genau das Präparat geben, das auch auf meinem Rezept steht. Ohne dieses Kreuz muss der Apotheker mir nur eine identische Wirkstoffzusammensetzung aushändigen, nicht aber genau das Produkt, das ich gewohnt bin.  Weiterlesen »

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Jan 24

Das Jahr 2011 ist das Jahr der freigegebenen Zusatzbeiträge – zumindest wurde es 2010 von unserer Regierung so beschlossen.

Das heißt, dass die Krankenkassen erstmalig unbegrenzte Zusatzbeiträge erheben dürfen. Alle gesetzlich Versicherten müssen diese Beiträge dann an ihre Krankenkasse zahlen.

Bedürftige bzw. finanziell schwache Versicherte erhalten eine Erstattung. Allerdings wird nur ein Betrag bis zum so genannten durchschnittlichen Zusatzbeitrag ausgeglichen. Diese Erstattung nennt sich Sozialausgleich und wird aus unseren Steuern finanziert.

Das ist der Hintergrund
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Nov 16

Im Rahmen des Expertentelefons am 04.11.2010 von dem ich hier berichtete, wurden auch Interviews mit den Telefonexperten durchgeführt:

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Mai 12

Gestern erhielt ich die nachfolgende E-Mail. Natürlich landete sie in meinem Spam-Ordner, wo sie auch hingehört. Aber ich überprüfe diesen Ordner regelmäßig, da mein Spam-Filter manchmal übereifrig ist… :wink:

Weil die Übersetzung dem Fass den Boden ausschlägt – oder anders gesagt – mir ein Grinsen ins Gesicht zauberte, möchte ich Sie an diesem unfreiwilligen “Wortwitz” teilhaben lassen. Man gönnt sich ja sonst nix. :smile:

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Feb 08

Da immer mehr meiner Kunden mir berichten, dass sie Angst davor haben, selbst an einer Demenz zu erkranken und sich die Pflege nicht leisten zu können, möchte ich Sie heute auf eine scheinbar interessante Versicherung hinweisen.

Die Betreuung von Demenzerkrankten kann eine teure Angelegenheit werden, wenn man auf fremde Hilfe angewiesen ist. Und gerade die finanziellen Auswirkungen einer Demenzerkrankung sind durch die Pflegeversicherung kaum abgedeckt.

Diese Lücke will nun die KarstadtQuelle Versicherungen – laut eigenen Angaben als erster Versicherer – mit der Zusatzversicherung „Demenz-Geld“ schließen.
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Nov 15

Im Widerspruchsverfahren bitten die Pflegekassen ihre Versicherten oft, ein Pflegetagebuch zu führen.
Anhand dieses Tagebuches soll dann ermittelt werden, ob die Pflegeeinstufung angemessen war oder eine Neubegutachtung sinnvoll ist.

Die häufigsten Fehler beim Ausfüllen des Pflegetagebuchs
Natürlich weiß der Laie nicht, worauf es bei der Einstufung genau ankommt. Die häufigsten Fehler sind daher:

  • Die Pflegeperson legt ihren Schwerpunkt bei den Inhalten auf hauswirtschaftliche Verrichtungen.
  • Kleine Hilfestellungen, wie das erstmalige Öffnen einer Flasche oder das Nachgießen von Getränken werden vergessen.
  • Gründe, die eine Hilfestellung verlängern, z. B. Schwerhörigkeit, starkes Übergewicht der pflegebedürftigen Person oder enge räumliche Verhältnisse werden nicht erwähnt.
  • Die notwendige, wiederholte Aufforderung und Motivation zu essen oder zu trinken wird vergessen.
  • Das Richten der Bekleidung nach einem selbstständigen Toilettengang wird nicht erwähnt.
  • Hilfestellungen beim Aufstehen aus dem Sessel, um z. B. zur Toilette oder zum Essen zu gehen.
  • Das Händewaschen vor oder nach dem Essen von Haupt- und Zwischenmahlzeiten.

Beachten Sie diese 6 Tipps:

  1. Die hauswirtschaftlichen Hilfestellungen, z. B. Kochen, spülen, Wäsche waschen, spielen bei der Pflegeeinstufung eine unwesentliche Rolle. Verzichten Sie darauf, diese ausgibig zu beschreiben. Das ist also vergebene Liebesmüh.
  2. Achten Sie ganz besonders auf die kleinen, ganz alltäglichen Hilfestellungen, wie z. B. das Einschenken von Getränken und die Bereitstellung von Zwischenmahlzeiten wie klein geschnittenes Obst.
  3. Sturzgefährdung, hohes Übergewicht, starke Schwerhörigkeit, Steifigkeit großer Gelenke und enge räumliche Verhältnisse sind im Zusammenhang mit den so genannten “Verrichtungen des täglichen Lebens” Pflegeerschwernisse, die die Pflegedauer verlängern.
  4. Behandlungspflegerische Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Grundpflege stehen, z. B. die Verabreichung von Schmerzmedikamenten, damit die Pflege überhaupt durchgeführt werden kann, oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen der Klasse 2, Wickel oder Einreibungen usw. sind Pflegeerschwernisse, wenn sie im Zusammenhang mit der Grundpflege erbracht werden müssen, verlängern ebenfalls die Pflegedauer und gelten als Erschwernisse.
  5. Geben Sie nicht an, dass der Pflegebedürftige gar nichts mehr kann und Sie alles übernehmen. Lassen Sie den Pflegebedürftigen erst einmal selbst Verrichtungen durchführen, soweit es geht und übernehmen Sie dann die Vollendung oder Teile der Pflege. – Das nennt sich aktivierende Pflege und dauert länger, als eine Vollübernahme.
  6. Manche Frauen haben einen Frauenbart, der regelmäßig – nicht unbedingt täglich – rasiert werden muss. Vergessen Sie keinesfalls, Leistungen zu erwähnen, die Sie nicht täglich erbringen. Diese werden nämlich vom Gutachter auf eine tägliche Pflegezeit umgerechnet.
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