Immer mehr Menschen wollen die gesetzliche Erbfolge umgehen. Deshalb errichten sie ein Testament und möchten sich auch darauf verlassen können, dass das Testament im Fall des Todes auch gefunden wird. Denn nur dann kann der letzte Wille berücksichtigt werden. Deshalb wird die Bundesnotarkammer ab dem 1.01.2012 das Zentrale Testamentsregister für Deutschland betreiben.
Im Testamentsregister wird vermerkt, wo das Testament verwahrt wird. Bei jedem Sterbefall prüft die Bundesnotarkammer dann das Register auf registrierte Testamente, Erbverträge und sonstige notarielle erbfolgerelevante Urkunden. Liegen Verwahrangaben vor, wird im Sterbefall sowohl das zuständige Nachlassgericht als auch die Verwahrstelle selbst sofort elektronisch informiert. Der Erblasser hat so die Gewissheit, dass sein letzter Wille aufgefunden und berücksichtigt wird.
Weiterlesen »



Da immer mehr meiner Kunden mir berichten, dass sie Angst davor haben, selbst an einer Demenz zu erkranken und sich die Pflege nicht leisten zu können, möchte ich Sie heute auf eine scheinbar interessante Versicherung hinweisen.




Leserkommentare