Nov 15

Im Widerspruchsverfahren bitten die Pflegekassen ihre Versicherten oft, ein Pflegetagebuch zu führen.
Anhand dieses Tagebuches soll dann ermittelt werden, ob die Pflegeeinstufung angemessen war oder eine Neubegutachtung sinnvoll ist.

Die häufigsten Fehler beim Ausfüllen des Pflegetagebuchs
Natürlich weiß der Laie nicht, worauf es bei der Einstufung genau ankommt. Die häufigsten Fehler sind daher:

  • Die Pflegeperson legt ihren Schwerpunkt bei den Inhalten auf hauswirtschaftliche Verrichtungen.
  • Kleine Hilfestellungen, wie das erstmalige Öffnen einer Flasche oder das Nachgießen von Getränken werden vergessen.
  • Gründe, die eine Hilfestellung verlängern, z. B. Schwerhörigkeit, starkes Übergewicht der pflegebedürftigen Person oder enge räumliche Verhältnisse werden nicht erwähnt.
  • Die notwendige, wiederholte Aufforderung und Motivation zu essen oder zu trinken wird vergessen.
  • Das Richten der Bekleidung nach einem selbstständigen Toilettengang wird nicht erwähnt.
  • Hilfestellungen beim Aufstehen aus dem Sessel, um z. B. zur Toilette oder zum Essen zu gehen.
  • Das Händewaschen vor oder nach dem Essen von Haupt- und Zwischenmahlzeiten.

Beachten Sie diese 6 Tipps:

  1. Die hauswirtschaftlichen Hilfestellungen, z. B. Kochen, spülen, Wäsche waschen, spielen bei der Pflegeeinstufung eine unwesentliche Rolle. Verzichten Sie darauf, diese ausgibig zu beschreiben. Das ist also vergebene Liebesmüh.
  2. Achten Sie ganz besonders auf die kleinen, ganz alltäglichen Hilfestellungen, wie z. B. das Einschenken von Getränken und die Bereitstellung von Zwischenmahlzeiten wie klein geschnittenes Obst.
  3. Sturzgefährdung, hohes Übergewicht, starke Schwerhörigkeit, Steifigkeit großer Gelenke und enge räumliche Verhältnisse sind im Zusammenhang mit den so genannten “Verrichtungen des täglichen Lebens” Pflegeerschwernisse, die die Pflegedauer verlängern.
  4. Behandlungspflegerische Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Grundpflege stehen, z. B. die Verabreichung von Schmerzmedikamenten, damit die Pflege überhaupt durchgeführt werden kann, oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen der Klasse 2, Wickel oder Einreibungen usw. sind Pflegeerschwernisse, wenn sie im Zusammenhang mit der Grundpflege erbracht werden müssen, verlängern ebenfalls die Pflegedauer und gelten als Erschwernisse.
  5. Geben Sie nicht an, dass der Pflegebedürftige gar nichts mehr kann und Sie alles übernehmen. Lassen Sie den Pflegebedürftigen erst einmal selbst Verrichtungen durchführen, soweit es geht und übernehmen Sie dann die Vollendung oder Teile der Pflege. – Das nennt sich aktivierende Pflege und dauert länger, als eine Vollübernahme.
  6. Manche Frauen haben einen Frauenbart, der regelmäßig – nicht unbedingt täglich – rasiert werden muss. Vergessen Sie keinesfalls, Leistungen zu erwähnen, die Sie nicht täglich erbringen. Diese werden nämlich vom Gutachter auf eine tägliche Pflegezeit umgerechnet.
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Aug 13

Heute ist es mir bewusst geworden. Ich kann wirklich nicht jeden Kundenwunsch erfüllen. Ich gebe nachfolgend den Wortlaut eines Telefonats (“Kundenerstkontakt”) wieder:
Kunde (K): Sie beraten doch bei Pflegestufen
Ich (I): Ja.
K: Ich bin abgelehnt worden. Da wollte ich Sie jetzt beauftragen.
I: Haben Sie keine Pflegestufe erhalten oder wurde eine Höherstufung abgelehnt?

K: Ich habe keine Stufe bekommen.
I: Wobei benötigen Sie denn Hilfe?

K: Es kommt jemand zum, Putzen. Das kann ich nicht mehr. Kochen auch nicht. Das Essen wird gebracht.

I: Brauchen Sie Hilfe bei der Körperpflege?

K: Ja.

I: Was muss denn gemacht werden?

K: Ja, waschen.

I: Können Sie denn noch etwas selbst, oder brauchen Sie bei allem Hilfe.

K: Ich kann das selbst. Mache ich ja jetzt auch. Aber das dauert so lange. Ich brauche 20 Minuten, um mich zu waschen.

I: Wenn Sie sich noch selbst waschen können, sieht das nicht gut aus für eine Pflegestufe. Brauchen Sie denn Hilfe beim Aufstehen oder Gehen?

K: Nein. Nur beim Waschen. Weil das so lange dauert. Und im Haushalt. Da ganz viel.

I: Tja, 20 Minuten ist aber noch vertretbar für’s selber machen. Da kann ich Ihnen auch nicht helfen. Der Schwerpunkt bei der Einstufung liegt bei der Körperpflege. Der Hilfebedarf im Haushalt spielt eine untergeordnete Rolle. Das zählt sozusagen nicht.

K: Aber Sie helfen einem doch in eine Pflegestufe. Das wurde mir so gesagt.

I: Ja, aber nur, wenn das gerechtfertigt ist. Wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt, kann ich auch nichts machen.

K: Ich möchte aber in Einspruch gehen.
I: Das können Sie ja auch. Aber ich glaube nicht, dass das Sinn macht.
K: Ich bin aber pflegebedürftig.
I: Na ja, das kann ja sein. Aber nach dem, was Sie erzählen, reicht Ihr Hilfebedarf für eine Pflegestufe nicht aus. Das hat der Gesetzgeber ganz eng geregelt.
K: Also, dann gehen wir in Einspruch.
I: Sie können Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse einlegen. Aber ich kann Ihnen da wirklich nicht helfen. Lassen Sie sich von der Pflegekasse das MDK-Gutachten zusenden. Dann sehen Sie, was der Gutachter bei Ihnen an Hilfen berücksichtigt hat.
K: Ich denke, das machen Sie dann.
I: Nein. In Ihrem Fall ist das aussichtslos. Dann mache ich das nicht. Das wäre doch Beutelschneiderei.
K: Ich hole mir also jetzt das Gutachten. Dann rufe ich Sie wieder an. Danke schön.

An welcher Stelle in diesem Gespräch habe ich mich eigentlich unklar ausgedrückt???

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