Mrz 04

Mit der Veränderung der “Beschäftigungsverordnung” hat der Bundesrat den Einsatz osteuropäischer Hilfskräfte auch in der häuslichen Pflege ermöglicht.

Bisher konnten Familien über die Bundesanstalt für Arbeit vermittelte osteuropäische Hilfskräfte ausschließlich als Haushaltshilfen beschäftigen. Nach dem Willen des Bundesrates sollen die Kräfte künftig auch “notwendige pflegerische Alltagshilfen” erbringen dürfen.

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Mai 13

Als das Pflegeweiterentwicklungsgesetz verabschiedet wurde, führte die Idee, im Demenzerkrankte Pflegeheim von fortgebildeten Langzeitarbeitslosen betreuen zu lassen, zu kontroversen Diskussionen. Auch ich war skeptisch und habe HIER meine Meinung und Bedenken dazu geäußert.

Zwischenzeitlich sind die ersten zusätzlichen Betreuungskräfte in Pflegeheimen im Einsatz. Erfreulich ist, dass die eingesetzten Menschen ihre Arbeit scheinbar gerne tun und sich in ihrer neuen Beschäftigung wohl fühlen. Dies zeigen auch die Kommentare, die hier im Blog hinterlassen wurden. Auch im Gespräch mit Pflegedienstleitungen habe ich bisher positive Rückmeldungen zum Einsatz der Langzeitarbeitslosen erhalten.

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Okt 10

Durch die Pflegereform ist der Einsatz von Pflegeberatern für die Krankenkassen ab dem 01.01.2009 Pflicht.

Die Betriebskrankenkasse Novitas Vereinigte BKK hat mit dem Aufbau einer qualifizierten Pflegeberatung begonnen. Die Kasse, ist damit nach eigenen Angaben die Erste in Nordrhein-Westfalen mit einem solchen Angebot.

Novitas setzt dabei auf eine enge Kooperation mit niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern und Pflegediensten. Bei Novitas sind bereits 4 Pflegeberaterinnen im Einsatz, ihre Zahl soll auf 8 erhöht werden. Die Beraterinnen haben sich nicht für die Weiterqualifizierung beworben. Sie haben auch eine Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten und in der Krankenpflege.

Die BKK arbeitet in ihrem Projekt mit dem Niederrhein Netzwerk zusammen, in dem rund 200 Haus- und Fachärzte, Kliniken und Pflegedienste kooperieren. Über das Netzwerk haben die Berater einen direkten Zugang zu den verschiedenen Leistungserbringern.

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Jun 16

Die geänderten „Richtlinien zur Erbringung Häuslicher Krankenpflege” (HKP-Richtlinien) wurden am 10.6. im Bundesanzeiger veröffentlicht und traten am 11.06.2008 Tag in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen der Richtlinien im Überblick:

  • Krankenhausärzte, die häusliche Krankenpflege für erforderlich halten, können diese anstelle des Hausarztes bis zum Ablauf des dritten auf die Entlassung folgenden Werktages verordnen.
  • Eine Verordnung von Behandlungspflege ist auch für Versicherte in Pflegeheimen zulässig, die auf Dauer bzw. mindestens für 6 Monate einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben.
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