Feb 19

Gut gemeint ist nicht genug. Seit Ende 2009 werden Heime und ambulante Pflegedienste öffentlich mit Noten von sehr gut bis mangelhaft bewertet. Geprüft und beurteilt wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).
Bei den bisher veröffentlichten Gesamtnoten liegt der Durchschnitt nahe 2 minus viel zu gut, sagen Kritiker. Die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer nannte das Projekt schon Mitte 2009 “reine Volksverdummung”.
Jürgen Brüggemann, Fachgebietsleiter Qualitätsmanagement Pflege beim Medizinischen Dienst des Spitzenverbands der Krankenkassen (MDS) betont dagegen: “Wir halten die Pflegenoten für einen Riesenschritt im Sinne des Verbraucherschutzes”. Heike Nordmann, Gruppenleiterin Wohnen und Pflege in der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, überzeugt das nicht. “Weder die Gesamtnote noch die Teilnoten der einzelnen Qualitätsbereiche sind wirklich aussagefähig”, urteilt sie in der “Apotheken Umschau”.

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Mrz 27

Im Jahr 2008 musst der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) knapp 190.000 Versicherte mehr bzgl. der Pflegeeinstufung begutachten, als im Jahr 2007.
Ursache soll laut dem Medizinischen Dienst des Spiztzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS)  vor allem das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz gewesen sein, das zu mehr Anträgen geführt habe. So steht es zumindest im Pflegebericht des MDS für die Jahre 2007 / 2008. Weitere Infos aus dem Pflegebericht:

  • Jeder 3. Pflegebedürftige Zuhause hat Anspruch auf Zusatzleistungen für Demenzkranke
  • Jeder 2. Pflegeheimbewohner hat einen erhöhten betreuungsbedarf.

Hinweis: Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite des MDS: HIER

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Nov 25

Die Auswertung aller 315.000 Anträge auf Pflegeleistungen, die die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) im 3. Quartal 2008 begutachtet haben, ergab: Jeder 3. Pflegebedürftige kann Zusatzleistungen für Demenzkranke in Anspruch nehmen. Das sind rund 100.000 Menschen, die die verbesserten Zusatzleistungen vom 01.07.2008 erhalten.

In der Pressemitteilung des Medizinischer Dienst des Spietzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS) vom 21. November 2008 heißt es dazu u.a.:

Erstmals kommen die zusätzlichen Leistungen auch Personen zu Gute, die noch nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe I erfüllen. Die MDK-Statistik belegt, dass 13 Prozent dieser Hilfebedürftigen Anspruch auf diese Zusatzleistungen haben.

Insgesamt können 60 Prozent der Betroffenen im ambulanten Bereich, bei denen ein „erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf” festgestellt wurde, den monatlichen Grundbetrag von 100 Euro erhalten. Anspruch auf den erhöhten Betreuungsbetrag von 200 Euro haben 40 Prozent.
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