Das Landgericht Osnabrück hat festgestellt, dass die Mitarbeiter einer Rehabilitationsklinik bei ihren stationären Patienten nach dem Rechten schauen müssen, wenn dieser nicht zu den Mahlzeiten und / oder Therapien erscheint.
Im verhandelten Fall hatten sich die Mitarbeiter mehr als 14 Stunden nicht um die Abwesenheit eines Patienten gekümmert. Dem 67jährigen wurde deshalb ein Schmerzensgeld zugesprochen.
Der Patient hatte während seines Reha-Aufenthaltes morgens einen Schlaganfall erlitten. Er wurde aber erst abends entdeckt, weil die Angehörigen ihn nicht erreichen konnten.
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