Jan 272012
 

Immer wieder erreichen mich Fragen, wie das zusätzliche Betreuungsgeld für Demenzerkrankte eingesetzt werden kann. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass das Betreuungsgeld nicht an den Pflegebdürftigen selbst ausgezahlt werden kann.
Es kann ausschließlich für qualitätsgesicherte Betreuungsangebote eingesetzt werden. In der Praxis heißt das, dass Sie das Betreuungsgeld nur von der Pflegekasse erhalten, wenn Sie die Rechnung eines zugelassenen Anbieters einreichen. Allerdings müssen einige Bedingungen erfüllt werden:

  • Das Betreuungsgeld darf nicht für pflegerische Leistungen etwa die Körperpflege oder das An- und Auskleiden und auch
  • nicht für hauswirtschaftliche Leistungen wie etwa Putzen oder Kochen, eingesetzt werden.

Da qualitätsgesicherte Betreuungseinrichtungen eingesetzt werden müssen, kommen als Leistungserbringer vor allem folgende Angebote infrage:

  • Pflegedienste, die dieses spezielle Angebot vorhalten,
  • Tages- und Nachtpflege
  • ehrenamtliche Betreuungsdienste
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Nov 022010
 

Vor einiger Zeit gab es in unserer Tageszeitung einen Artikel bzgl. eines neuen Seniorenspielplatzes. Tenor war, dass dieser Spielplatz nicht genutzt wird.

Ich war erstaunt, dass wir hier ein solches Angebot, direkt in der Nähe meines Büros, haben. Bis zu diesem Klagelied hatte ich davon weder gehört noch gelesen. Also machte ich mich auf den Weg, um mir diesen nicht besuchten bzw. ungenutzten Spielplatz anzusehen.

An sich ein aufwendiger Platz, mit 15 Übungsgeräten. Meiner Ansicht nach hakt es an den folgenden Punkten:
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Aug 042010
 

Der MDK muss bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit den notwendigen Aufwand für das An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe (ab Klasse II) berücksichtigen. Dieser benötigte Zeitaufwand kann das sprichwörtliche Zünglein an der Waage sein. Denn davon kann abhängen, ob eine bzw. die nächsthöhere Pflegestufe erreicht wird.

Berücksichtigt der Gutachter den Zeitaufwand nicht, ist dies rechtswidrig. Die Begutachtungs-Richtlinien (BRi) sehen es ausdrücklich vor, dass bestimmte behandlungspflegerische Leistungen bei der Begutachtung berücksichtigt werden müssen.

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Aug 032010
 

Welches Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis steht eigentlich wofür? Und was habe ich bzw. der Schwerbehinderte eigentlich von all diesen Merkzeichen?

Im folgenden Video erfahren Sie, wwelche Vergünstigungen Sie bei bzw. der Behinderte durch die unterschiedlichen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis erhalten.

Jul 232010
 

Im Januar 2009 habe ich hier bereits über den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und das zugehörige Begutachtungsinstrument berichtet. Dann kam die Wahl, die neue Regierung in Form der schwarz-gelben Koalition und der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff bzw. die 5 Pflegegrade oder Pflegestufen (einig ist man sich über den Namen ja noch nicht so richtig, außer dass es 5 sein werden) verschwanden in den Schatten der Ereignisse.

Mit der neuen Einteilung und dem neuen Begutachtungsinstrument (NBA) soll in  jedem Fall alles besser werden. Sagte zumindest der damals verantwortliche Beirat und die Politik, allen voran Ulla Schmidt, die Bundesgesundheitsministerin war.

Ist der SPD-Antrag nur Provokation?

Jetzt beantragt die SPD im Bundestag, dass die Bundesregierung, die in der Koalitionsvereinbarung angekündigte Überprüfung des Pflegebdürftigkeitsbegriffs auch (endlich?) umsetzt.
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Jun 292010
 

Auch wenn Sie bzw. Ihr Angehöriger keine Pflegestufe erhalten, gibt es Hilfe! Im Video erfahren Sie, weshalb der ablehnende Bescheid der Pflegekasse trotzdem wichtig ist.

Jun 042010
 

Ich freue mich natürlich, wenn meine Informationen, die ich hier zur Verfügung stelle, auf grßes Interesse treffen. Und natürlich möchte ich mit diesen Infos allen weiter helfen, die sie hier lesen!
Was ich allerdings nicht möchte und wogegen mich auch das Urheberrecht schützt, ist, dass Menschen, die hobbymäßig Internetseiten betreiben meine Texte in ihre laienhaft gestalteten Informationen einbinden. Dies vor allem dann, wenn es ohne Quellen- oder Urheberhinweis und – natürlich – auch ohne meine Genehmigung, die dazu erforderlich wäre, geschieht.

Ein Beitrag, der hier auf sehr hohe Zugriffszahlen kommt, ist “Tipps zum Pflegetagebuch“.

Und nun ist genau dieser Beitrag – bzw. Teile daraus – sehr offensichtlich kopiert und auf einer anderen Internetseite als eigener Text ausgegeben worden. Es handelt sich um die folgenden, rot umrahmten Passagen:

und diese, die dann auch noch mit falschen Infos (direkt unterhalb der roten Umrandung) ergänzt wurden:

Ich löse den Fehler dann erst einmal auf:

Das Schneiden der Fußnägel ist – genauso wie das Schneiden der Fingernägel und Haarewaschen Bestandteil der Grundpflege und wird in dem bemessenen Zeitaufwand automatisch mit berücksichtigt. Eine gesonderte Aufführung dieser Hilfeleistung ist vollkommen unsinnig. – Aber das wurde ja auch nicht bei mir kopiert, sondern hier scheint die Autorin einen Hinweis zum Damenbart in ihr eigenes reiches Erfahrungswissen umgemünzt zu haben. (Leider nicht gelungen!) Vielleicht wollte sie mit dieser und der folgenden Anmerkung verschleiern, dass sie meinen Text frech von meiner Seite in ihre kopiert hat.

Woher ich das so genau weiß?

  1. Die Tipps wurden wörtlich und in identischer Reihenfolge übernommen.
  2. Meine Tipps sind schon aus dem Jahr 2007 – der Beitrag in den meine Tipps kopiert wurden, ist aus dem Jahr 2009.
  3. Ein Tippfehler, der mir unterlaufen ist und auch beim Korrekturlesen übersehen wurde, wurde von der Plagiaristin auch mit übernommen. :biggrin:

Okay, das ist nicht witzig! Vor allem ist es kein Kavaliersdelikt. Es ist eine eindeutige und auch vorsätzliche Verletzung des (meines) Urheberrechts. Dies wiegt umso schwerer, als es sich um meine ureigenen Tipps handelt, die ich in den Jahren meiner Tätgikeit als Pflegesachverständige erarbeitet habe und die ich auch nur auf meinen Seiten bzw. von mir autorisiert sehen bzw. lesen möchte.

Trotzdem verzichte ich erst einmal auf die mögliche und auch berechtigte Abmahnung und habe die Plagiaristin und Betreiberin der betroffenen Seite nur aufgefordert, meinen Text umgehend zu entfernen. Wird sie dies nicht tun, werde ich allerdings weitere Schritte einleiten. Es geht schließlich um mein berechtigtes Interesse.

Für alle, die es interessiert, wie man solche Plagiate der eigenen Seiten auffindet, wenn es nicht der Zufall will:
Es gibt Dienste, die man beauftragen kann, einmalig, sporadisch oder eben regelmäßig nach Plagiaten der eigenen Texte, unerlaubter Nutzung eigener Bilder usw. im Internet zu forschen. Denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum!
Und für alle, denen meine Infos zum klauen gut gefallen, erlaube ich mir den Hinweis: die nächste Plagiatsuche steht wieder vor der Tür. Ganz bestimmt bald auch wieder bei dem hier betroffenen Portal – denn wer einmal klaut ….

Hinweis: Alles soll seine Ordnung haben! Deshalb noch ein Link, der beweist, dass es sich nicht um eine geschickte Bearbeitung eines Bildes o. ä. handelt bzw. dass der Plagiatsvorwurf berechtigt ist: Klick mich!

[Die archivierte Seite ist weiterhin vorhanden, aus Kulanz wurde der Link zur Seite nach Entfernung meines Contents auch entfernt. Damit ist dieser Beitrag anonymisiert.]