Okt 09

Bis Ende 2010 sollen dem Gesundheitsfonds nach Expertenschätzung knapp 10 Milliarden Euro fehlen. Der Gesundheitsfonds wird in seinem Startjahr ein Defizit von rund 2,3 Milliarden € einfahren, bis Ende 2010 sollen dann weitere 7,4 Milliarden € fehlen. So lautet die aktuelle Prognose des Schätzerkreises der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Und nun wurden durch einen Programmfehler tausende Versicherte versehentlich mit dem HIV-Virus in Verbindung gebracht. Neben den möglichen fatalen Folgen für die betroffenen Versicherten führte die Panne zu Fehlzuweisungen in Millionenhöhe aus dem Gesundheitsfonds.
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Aug 26

Stefan Krastel aus Kehl in Baden-Württemberg hat sich dazu entschieden, seine Mutter zu Hause zu pflegen. Er verlor dadurch sein Auto, seine Ersparnisse wie zum Beispiel die Lebensversicherung und nun auch fast das Haus. Schon seit Jahren kämpft er bei den Behörden um mehr Geld und Unterstützung, jedoch rechtlich gesehen gibt es keinen Ausweg aus der existenziellen Katastrophe.

Mit seinem Fußmarsch nach Berlin will Stefan Krastel auf die Misere aufmerksam machen, in der sich viele pflegende Angehörige befinden: Sie geben einen Großteil bis hin zu ihrem gesamten eigenen Leben auf, um sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern. Gedankt wird ihnen dieses Engagement mit weiteren Problemen:
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Mai 28

Wenn ein Leistungsträger, z. B. die Krankenkasse eine Leistung verweigert, können Sie nach dem abgelehnten Widerspruch vor das Sozialgericht ziehen. Leider dauern Gerichtsverfahren oft recht lange und nicht immer geht es um Anträge, die lange aufgeschoben werden können.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 25.02.2009 nun bekräftigt, dass der Kläger Anspruch auf den sogenannten Eilrechtsschutz hat, wenn ihm ansonsten schwere Nachteile drohen (Az: 1 BvR 120/09).
Wenn das Gericht im eilverfahren die Sachlage nicht vollständig aufklären kann, muss es anhand einer “Folgenabschätzung” entscheiden.

Dabei müssen die Grundrechte insbesondere das Recht der Menschenwürde, berücksichtigt werden. Je schwerer die Belastung des Betroffenen durch eine Rückstellung der Entscheidung seien, desto weniger dürfe diese erfolgen. Das heißt, dass ein Anspruch auf eine vorläufige Regelung besteht, wenn der tatsächliche Anspruch erst im später stattfindenden Hauptverfahren geklärt werden kann.

Dies ist in Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes (GG) geregelt:
Es besteht ein Anspruch auf vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile für den Betroffenen entstehen, die durch das Hauptverfahren nicht mehr beseitigt werden können.

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Feb 02

Die Sozialämter müssen auch Empfängern von Arbeitslosengeld II Hilfe zur Pflege gewähren. Das gilt auch dann, wenn nur Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich ist. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem aktuellen Urteil entschieden.

In dem Urteil zugrunde liegenden Fall hatte die Stadt Aachen die Hilfe zur Pflege mit der Begründung abgelehnt, dass Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II generell von der Sozialhilfe nach dem SGB XII ausgeschlossen seien.

Nach dem Urteil des höchsten deutschen Sozialgerichts bezieht sich diese Argumentation zwar auf Grundleistungen, nicht jedoch auf ergänzende Hilfen zur Pflege. Denn nach dem SGB II ist eine solche Leistung gar nicht vorgesehen. Eine Ablehnung der Leistung bzw. der Finanzierung bewertete das BSG als verfassungsrechtliche Benachteiligung für behinderte Empfänger von Arbeitslosengeld II gegenüber behinderten Sozialhilfeempfängern”.

Hinweis: Das Urteil des Bundessozialgerichts finden Sie unter dem Aktenzeichen: B 8 / 9b SO 18 / 07 R

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Nov 10

Zugegeben, das Fundstück ist ein altes Stück. Aber meines Erachtens ein sehr gutes Beispiel dafür, wie man effektiv auf Missstände aufmerksam machen kann.

So eine Anzeige ist schließlich peinlich für die Behörde. Und vielleicht motiviert so ein Feedback ja auch zu mehr und schnellerer Aktivität in der Zukunft. ;-)

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Machen auch Sie heute noch solche Erfahrungen, dass Sie Bescheide erhalten, nachdem der Antragsteller bereits verstorben ist?
Hier können Sie darüber berichten. Schreiben Sie Ihre Erfahrung einfach als Kommentar zu diesem Artikel.

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Aug 22

So, jetzt muss ich mal Abbitte leisten! Das war ein total nettes Sachkundegespräch und es hat mir richtig Spaß gemacht!

Was aber an den beteiligten Personen lag. Zwei sehr nette Frauen haben sich die Zeit genommen, meinen Antrag mal genau zu lesen! Und dann machen sie sich auch noch die Mühe, meine Sachkunde zu prüfen, um das Verfahren endlich zum Abschluss zu bringen.

Also alles in allem 260 km, die sich richtig gelohnt haben.

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Aug 18

Ich habe einen Antrag gestellt. Ich möchte die Erlaubnis, Rechtsberatung im Bereich SGB XI (also meinem Fachbereich) zu machen. Das ist keine große Sache!

Es geht darum, meine Kunden bei der Durchführung eines Widerspruchs komplett helfen zu können. Das dürfen nämlich nach dem Rechtsberatungsgesetz (oder wie ich es gerne nenne , dem “Anwaltsmonopolwahrungsgesetz”) nur Anwälte.
Ich möchte auch gar keine anwaltlichen Aufgaben übernehmen. Aber das Anwaltsmonopolwahrungsgesetz verbietet es mir, Kunden rechtliche Auskünfte zu geben. Deshalb kooperiere ich mit einer Anwältin. Zu ihr gehen meine Kunden und müssen nochmal extra bezahlen, was sie bei mir inklusive haben könnten…

Das Anwaltsmonopolwahrungsgesetz sieht durchaus eine Ausnahmegenehmigung für die Zulassung zur Rechtsberatung von “Nichtjuristen” vor.
Diesen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellte ich im Januar 2007.
Das zog zunächst einen unerwarteten Schriftverkehr nach sich.
Der Zuständige war sehr kreativ und hat die verschiedensten Stellen mit meinem Antrag “befasst”. So nach dem Motto, was halten SIE, denn davon? Anwaltskammer, Verband der Rentenberater usw.

Natürlich habe ich brav mitgemacht: Fotokopien erstellt, Nachweise erbracht und Stellungnahmen verfasst. Morgen führe ich dann ein “Sachkundegespräch” beim Landessozialgericht Essen. Lockere 130 km Fahrt pro Strecke zu den beiden … Ich hab ja sonst nichts zu tun! Der Vormittag ist also hin.

Ich lass mich aber durch Aufwand nicht abwimmeln. Denn das ist, der Eindruck, den ich mittlerweile habe.
Ein Kollege, der mich auf die Idee gebracht hatte, hatte überhaupt keine Probleme, diese Genehmigung zu bekomen. Obwohl er weniger “antragsbezogene” Qualifikationen aufweisen kann, als ich.
Aber dieser Kollege sitzt nicht wie ich in NRW, sondern in Baden-Württemberg.

Dennoch gibt mir zu denken, dass das
Anwaltsmonopolwahrungsgesetz doch Bundesrecht ist…..

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