Sep 092011
 

Es ist ein Trugschluss, wenn ein Vesicherter glaubt, er bekommt von seiner Kranklen- oder Pflegekasse immer das, was ihm zusteht. Es wird oft um Leistungen gestritten, vornehmlich im Rahmen des Widerspruchs, aber immer mehr Versicherte wagen auch den Weg durch die Instanzen, also die Klage.

Wenn dann alle Instanzen durch sind, fällt am Ende das Bundessozialgericht (BSG) die endgültige Entscheidung. So auch im Falle der 24-Stunden-Intensivpflege. Hier streitet die Krankankasse mit ihrem Kunden, welche Kosten übernimmt die Kranken-, welche die Pflegekasse. Nun sollte man meinen, dass es dem Versicherten egal sein soillte, wer was bezahlt – denn die Hauptsache ist, was am Ende raus kommt. Aber gerade in diesem Fall führt die Kostenverschiebung letztlich zur Leistungskürzung für den Versicherten.

Das BSG hat bereits im Juni 2010 eine Berechnungsgrundlage für diese Streitfrage geschaffen  und damit den Krankenkassen ganz klar einen höheren Kostenanteil auferlegt, als diese zu zahlen bereit waren.

Die Praxis
Die ärztlich verordnete Krankenpflege über 24 Stunden wurde von den Krankenkassen oft um den Anteil der Grundpflege heruntergekürzt. Im verhandelten Fall kürzte die Kasse die Krankenpflege damit um 5 Stunden auf 19 statt 24 Stunden pro Tag. Die Begründung lautet dann in der Regel: weiterlesen »

Apr 132010
 

Am 10.03.2010 hat das Bundessozialgericht Kassel in seinem Urteil klargestellt, dass die Bestimmung einer Pflegestufe bis auf die Sekunde genau erfasst werden muss.
Eine Klägerin hatte beanstandet, dass der jeweilige Weg zur Toilette durch den MDK nur mit 30 Sekunden bewertet wurde. Sie war der Meinung, dass aus Praktikabilitätsgründen jeder Weg auf die volle Minute gerundet werden müsste.
Damit wäre Sie auf einen täglichen Pflegebedarf von 120 Minuten gekommen und wäre in die Pflegestufe 2 eingestuft worden.

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Jan 112010
 

Eine Krankenkasse hat einem an einem schweren Diabetes leidenden Versicherten mit dem Hinweis, seine Verwandten könnten ihn im Rollstuhl schieben, einen Elektrorollstuhl verweigert. Der Mann klagte und war vor dem Bundessozialgericht (BSG) erfolgreich.

Dem Mann wurde der rechte Unterschenkel und das linke Bein amputiert. Seitdem ist er auf einen Rollstuhl angewiesen. Wegen chronischer Beschwerden in beiden Armen konnte er einen normalen Rollstuhl nicht mehr selbstständig per Hand fortbewegen.
Das BSG verpflichtete die zuständige Krankenkasse nun dazu, einen elektrisch betriebenen Rollstuhl bereit zu stellen. Die Krankenkasse hatte vorgeschlagen, der Versicherte solle sich von seiner Frau oder dem Schwiegersohn schieben lassen. weiterlesen »