Apr 21

Behinderte können das Persönliche Budget nicht ausreichend in Anspruch nehmen, weil sie vor hohe Hürden gestellt werden. Die Diakonie Sachsen unterstützte nach 483 Beratungen zum Persönlichen Budget, 80 Antragsteller.
Davon wurden nur 35 Anträge bewilligt, obwohl es seit Januar 2008 einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget gibt.

Auf einer gemeinsamen Konferenz berieten Budgetnehmer mit den Verantwortlichen in Behörden und Verwaltungen, was die Gründe sind. Beim Erfahrungsaustausch zeigte sich, dass es oft im Ermessen des Sachbearbeiters liegt, welche Leistungen bewilligt werden. Es fehlt ein standardisiertes und transparentes Hilfebedarfsermittlungsverfahren.
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Jun 11

Der Gesetzgeber verfolgte mit seiner Neuregelung zum Persönlichen Budget unter anderem auch den Abbau von Bürokratie. Die Praxis des ersten halben Jahres zeigt allerding:

Ohne kompetente Beratung kommt kaum ein “Normalbürger” mit den Anforderungen zurecht.

Vor einem Antrag müssen die vielfältigen Informationen nicht nur gesucht, sondern auch verstanden werden. Doch das fällt ja schon den Fachleuten (Sachbearbeitern) schwer.
Also sollte sich jeder Interessierte zuerst einmal unabhängig beraten lassen, bevor er für sich das Persönliche Budget beantragt.
Es gibt auch entsprechende Beratungsstellen. Bisher war es nur sehr mühsam herauszufinden, wo die nächstgelegene eigentlich ist.

Das Kompetenzzentrum Persönliches Budget des PARITÄTISCHEN hat ein Verzeichnis der ihm bekannten Beratungsstellen zum Persönlichen Budget nach Postleitzahlen geordnet auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Das Verzeichnis finden Sie HIER.

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Mrz 26

Seit Jahren wird der Paradigmenwechsel hin zu einer teilhabeorientierten Behindertenpolitik, Wunsch- und Wahlrecht, Selbstbestimmung usw. gepredigt.
Ein 1. Schritt ist der Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget seit dem 01.01.2008. Doch in Bezug auf die Pflegeversicherung verändert sich trotz Reform nichts.

Die Pflegeversicherung wird in ihrem scheinbaren Sonderstatus bekräftigt. Die fortschrittlichen Regelungen des SGB IX werden scheinbar weiterhin ignoriert.

Menschen mit Behinderungen, die entweder ein trägerübergreifendes Persönliches Budget beziehen und / oder das Arbeitgebermodell zur Organisation ihrer Hilfeleistungen nutzen, können nur die niedrigen Geldleistungen erhalten. Von der Pflegeversicherung gibt es nur die Sachleistungen oder Gutscheine in Höhe der Sachleistungen.

Die Wunsch- und Wahlrechte werden dadurch stark eingeschränkt. Denn für die Pflegeversicherung sind auch angestellte Assistenzkräfte nach wie vor gleichgestellt mit Familie und anderen ehrenamtlichen Helfern.

Da fragt man sich, warum das zuständige Bundesministerium für Gesundheit der Forderung nach Geldleistungen in Höhe der Sachleistungen für Budgetnehmer und behinderte Arbeitgeber nicht nachgekommen ist.
Das Ministerium befürchtete
drastische und damit unfinanzierbare Mehrkosten von bis zu 5 Milliarden €. Eine Berechnungsgrundlage wurde für diese Schätzung allerdings nicht genannt.
ForseA
war auf der Grundlage der ihnen bekannten Zahlen dagegen auf eine Mehrbelastung der Pflegeversicherung von rund 12 Millionen Euro jährlich gekommen.

Einen kleinen Hoffnungsschimmer gibt es, da es einen Antrag gibt, nach dem in einem (weiteren) Modell erprobt werden soll, welche Kosten entstehen, wenn die Pflegeversicherungsleistungen zu einem „echten“ Bestandteil Persönlicher Budgets wird.
Warum die bisherigen Ergebnisse aus längst abgeschlossenen Modellen bei der Pflegeversicherungsreform nicht berücksichtigt wurden, ist unklar.

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Jan 18

Sie überlegen, ob das “Persönliche Budget” für Sie in Frage kommt? Dann sollten Sie nicht auf das nachfolgende Handbuch verzichten.

Bei ForseA (Bundesweites, verbandsübergreifendes Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.) können Sie das Handbuch „Das Persönliche Budget – Ein Handbuch für Leistungsberechtigte“ bestellen.

Auf 64 Seiten erhalten Sie Entscheidungshilfen für oder gegen eine Beantragung des Persönlichen Budgets. Dabei helfen sehr gute Informationen und eine umfangreiche Adressenliste von spezialisierten Beratungsstellen.

Denn die Beantragung des Persönlichen Budgets ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint.
Auch die Leistungserbringer haben noch wenige Erfahrungen mit dem Verfahren. Deshalb ist eine kompetente Beratung auch weiterhin erforderlich.

Das Handbuch hat zur besseren Handhabung auch für behinderte Menschen eine Ringbindung.

Sie erhalten das Handbuch, wenn Sie 5 € mit einem mit 1,45 € frankierten und an Sie selbst adressierten Rückumschlag (DIN C5) an folgende Adresse senden:
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V., Nelkenweg 5, 74673 Mulfingen-Hollenbach

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Okt 19

Budgets sind eine neue Hilfeform für Menschen mit Behinderungen. Darunter versteht man Geldbeträge, die diese Menschen erhalten, um ihre Hilfeleistungen selbst zu organisieren und nicht auf bestimmte Anbieter festgelegt zu sein. Damit soll auch die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung Behinderter gestärkt werden. Die Kosten dürfen i. d. R. nicht höher sein, als vergleichbare Sachleistungen.

Es gibt 5 Arten von Budgets:

Das persönliche Budget
Das persönliche Budget ist eine Geldleistung, mit der der Behinderte sich die Unterstützung, die er benötigt, selbst besorgen kann. Es handelt es sich dabei vor allem um Leistungen, die im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII (Sozialhilfegesetz) gewährt wurden.
Die Idee ist, dass der Behinderte und ein Dienstleister aushandeln, welche persönlichen Hilfen wann, in welcher Form und zu welchem Preis erbracht werden.

Das Budget für Arbeit
Das Budget für Arbeit soll dem Behinderten den Übergang von einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in den sogenannten ersten Arbeitsmarkt erleichtern. Das Budget für Arbeit ist eine Geldleistung, die einen Lohnkostenzuschuss für den Arbeitgeber und Hilfeleistungen, die der Mensch mit Behinderung benötigt, um einen regulären Arbeitsplatz angemessen auszufüllen, beinhaltet, z. B. persönliche Assistenz. Das Budget für Arbeit ist unabhängig von Einkommen und Vermögen und kann auf Dauer gewährt werden.

Das Pflegebudget
Das Pflegebudget umfasst alle Leistungen für die Pflege. Es soll die Pflegebedürftigen in die Lage versetzen, sich ambulante Pflegeleistungen selbstbestimmt „einzukaufen“. Die Bezieher des Pflegebudgets können die für sie notwendigen Leistungen – unabhängig von den gesetzlich definierten Leistungen – „einkaufen“.

Das Trägerübergreifendes Budget
Viele behinderte Menschen haben Ansprüche gegenüber verschiedenen Sozialleistungsträgern. Damit sie nicht mit jedem einzeln verhandeln müssen, kann der Behinderte sich an eine Stelle wenden, die dann klärt, welche Ansprüche im Einzelnen bestehen. Das umfasst sowohl Leistungen der Eingliederungshilfe, Pflegeleistungen als auch Leistungen der Sozialversicherungsträger. Der Behinderte erhält dann alle Ansprüche zusammen als ein einheitliches Budget.

Das integrierte Budget
Das integrierte Budget ermöglicht es, auch die Leistungen der Pflegeversicherung in Form eines Budgets zu erhalten.
Ab 01.01.2008 sind die persönlichen Budgets verpflichtend für alle Sozialleistungsträger. Die Anspruchsgrundlagen richten sich nach dem für dem jeweiligen Leistungsträger und dem maßgeblichen Sozialgesetzbuch.

Diese Vorteile bietet das Budget
Der persönliche Gestaltungsspielraum wird erhöht. Es können mehr nachbarschaftliche Hilfen oder Hilfen durch Freunde in Anspruch genommen werden, z. B. durch die Zahlung von Aufwandsentschädigungen.

Das Budget kommt von einem Leistungsträger, so dass man sich nur noch mit einem Kostenträger auseinandersetzen muss. Es werden alternative Wege zur ambulanten Versorgung eröffnet und den persönlichen Bedürfnissen wird besser Rechnung getragen.

Diese Nachteile kann das Budget haben
Es gibt derzeit noch wenige, alternative ambulante Angebote, die auf das persönliche Budget ausgerichtet sind. Man muss sich die Hilfen also wirklich selbst suchen, wenn man nicht auf Angebote der etablierten Träger zurückgreifen möchte.

Weitere Infos erhalten Sie HIER und HIER.

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