Jul 08
Bei der 24-Stunden-Intensivpflege geht es im Streit um die Kostenübernahme oft darum, was zahlt die Kranken-, was die Pflegekasse?
Das Bundessozialgericht (BSG) hat nun im Rahmen eines Urteils eine Berechnungsgrundlage geschaffen, die den Krankenkassen ganz klar einen höheren Kostenanteil auferlegt, als diese bisher zu zahlen bereit waren.
Die Praxis von vielen Krankenkassen
Die ärztlich verordnete Krankenpflege über 24 Stunden wird oft um den Anteil der Grundüflege heruntergekürzt. Im verhandelten Fall kürzte die Kasse die Krankenpflege um 5 Stunden auf 19 statt 24 Stunden pro Tag. Die Begründung lautet dann in der Regel: Weiterlesen »
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Jan 19
Krankenkassen müssen digitale Hörgeräte künftig in vollem Umfang bezahlen, wenn die medizinische Notwendigkeit klar gegeben ist. Das Bundessozialgericht (BSG) hat in Kassel ein entsprechendes Grundsatzurteil gefällt und damit die Praxis der niedrigen Festbeträge für digitale Hörgeräte beendet.
Geklagt hatte ein 27-Jähriger, der seit Geburt hörbehindert und inzwischen fast gehörlos ist. Statt 987,31 Euro Teilbetrag muss seine Kasse nun rund 3000 Euro zahlen.
Nach Angaben des BSG in Kassel und des Deutschen Schwerhörigenbunds betrifft die Entscheidung jene Betroffene, die fast gehörlos sind. Sie benötigen modernste digitale Hörgeräte, analoge helfen ihnen nicht mehr. Das BSG kritisierte die Festbeträge als unvereinbar mit der medizinischen Realität:
“Zum Ausgleich von Hörbehinderungen haben die Krankenkassen für die Versorgung mit solchen Hörgeräten aufzukommen, die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben (…). Daran müssen auch die Festbeträge der Krankenkassen ausgerichtet werden”, teilte das BSG in der Urteilsbegründung mit. (Az: B 3 KR 20/08 R)
Nun können fast gehörlose Schwerhörige, die auf modernste Hörgeräte angewiesen sind, auf volle Kostenübernahme hoffen.
Quelle: KVNO-Ticker 01 / 2010 – Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
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Jan 11
Eine Krankenkasse hat einem an einem schweren Diabetes leidenden Versicherten mit dem Hinweis, seine Verwandten könnten ihn im Rollstuhl schieben, einen Elektrorollstuhl verweigert. Der Mann klagte und war vor dem Bundessozialgericht (BSG) erfolgreich.
Dem Mann wurde der rechte Unterschenkel und das linke Bein amputiert. Seitdem ist er auf einen Rollstuhl angewiesen. Wegen chronischer Beschwerden in beiden Armen konnte er einen normalen Rollstuhl nicht mehr selbstständig per Hand fortbewegen.
Das BSG verpflichtete die zuständige Krankenkasse nun dazu, einen elektrisch betriebenen Rollstuhl bereit zu stellen. Die Krankenkasse hatte vorgeschlagen, der Versicherte solle sich von seiner Frau oder dem Schwiegersohn schieben lassen. Weiterlesen »
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Jun 20
Bisher wurden Deckenlifter als Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes nach § 40 Abs. 4 SGB XI finanziert. Sie waren damit keine Leistung der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung und die Leistung war auf auf 2.557,00 € begrenzt. Dieser Rechtsauffassung waren auch verschiedene Sozialgerichte.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat sich jetzt mit der Thematik befasst und entschieden:
Deckenlifter müssen als Hilfsmittel der Gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung angesehen werden. Damit kippte das BSG die bisherige „Kostendeckelung” auf 2.557,00 € im Rahmen der Wohnungsanpassung.
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