Mai 25

Führt NRW die zusätzlichen Betreuungskräfte im Heim ad absurdum?

Das Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westafeln (NRW) will zusätzliche Betreuungskräfte für demenziell Erkrankte gemäß § 87 b SGB XI ab sofort dem Pflegepersonal (bisher: Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte) hinzurechnen, wenn die in NRW gültige Mindest-Fachkraftquote von 50 % ermittelt wird.

Dies widerspricht dies eigentlich der gesetzlichen Regelung, die bundeseinheitlich gilt. Danach soll das zusätzliche Personal Betreuungsleistungen nicht für alle, sondern nur für die Bewohner erbringen, die eine eingeschränkte Alltagskompetenz haben.

Ein weiterer Hinweis, dass es sich eindeutig um Zusatzpersonal handelt ist, dass diese Kräfte nicht über die allgemeinen Pflegesätze sondern über eine mit den jeweiligen Pflegekassen gesondert vereinbarte Vergütung finanziert werden.

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Nov 03

Nach Einschätzung der Deutschen Alzheimer Gesellschaft läuft der Einsatz von zusätzlichen Betreuungskräften in Heimen nur schleppend an.

Die Vorsitzende Heike von Lützau-Hohlbein geht davon aus, dass dies mit der notwendigen Ausbildung der Langzeitarbeitslosen zusammen hängt.

Denn auch wenn Langzeitarbeitslose daran Freude haben, die soziale Betreuung von Demenzkranken im Heim zu übernehmen, müssen sie zunächst eine gewisse Ausbildung bekommen.

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Okt 01

Wenn Demenzkranke im Pflegeheim leben, haben sie jetzt einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung. Das ist im Pflegeweiterentwicklungsgesetz geregelt, das zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist.

Das Heim muss dazu der Pflegekasse gegenüber den Bedarf an zusätzlichen Betreuungskräften anmelden und erhält dafür die entsprechenden Vergütungen. Zudem muss das Heim seine Bewohner über das Zusatzangebot aufklären.

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Sep 05

Am 20.08.08 wurde die Gerontologin Elisabeth Steinhagen-Thiessen im Deutschlandfunk von Jochen Spengler zum Thema “Langzeitarbeitslose sollen Demenzkranke betreuen” interviewt.

Frau Steinhagen-Thiessen sagt unter anderem: “Ich würde mir lieber gute Gedanken machen, wie man Menschen, die auch bereits einen Beruf hinter sich haben, jetzt lange Zeit nicht gearbeitet haben, gut und qualifiziert nach ganz bestimmten Standards zum Beispiel berufsbegleitend ausbilden kann. Aber mit Schnellkursen, glaube ich, ist hier nichts getan.”

Ich denke auch, dass die Idee an sich gar nicht so dumm ist. Allerdings ist – wie so oft in unserer heutigen Politik – die Umsetzung mangelhaft bzw. überhaupt nicht bis zum Ende durchdacht! Es müssen Ausbildungsstandards festgesetzt werden, die sowohl den Arbeitslosen, die in diesem Bereich arbeiten möchten, als auch den Dementen, die sich nicht gegen dieses politische Vorgehen wehren können, zugute kommen!

Sie können das ganze Intervie mit Frau Steinhagen-Thiessen nachlesen: HIER klicken.

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Aug 18

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) sucht derzeit bis zu 10.000 Arbeitskräfte, die als Pflegeassistenten zur zusätzlichen Betreuung von Demenzkranken in Pflegeheimen eingesetzt werden sollen.

Für die zusätzlichen Betreuungsstellen, die seit der Reform der Pflegeversicherung möglich sind, sollen auch geeignete Langzeitarbeitslose eingesetzt werden.

Die Pflegeassistenten sollen keine regulären Pflegekräfte ersetzen, sondern den Kranken das Leben im Alltag erleichtern – z. B. durch Vorlesen und Zuhören. Laut BA sollen für Fortbildungen nur Personen ausgewählt werden, die bereits Erfahrungen mit Pflege haben. Unter den gemeldeten Arbeitslosen seien etwa 30.000 mit entsprechender Qualifikation.
Als langzeitarbeitslos gilt jeder, der mehr als 12 Monate arbeitslos ist.

Die Pflegeassistenten sollen eine Fortbildung von 160 Stunden bekommen und Praktika machen, sagt ein Sprecher des Gesundheitsministeriums.
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