Immer wieder erreichen mich Fragen, wie das neue Betreuungsgeld für Demenzerkrankte eingesetzt werden kann. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass das Betreuungsgeld nich an den Pflegebdürftigen selbst ausgezahlt werden kann. Das Geld darf bzw. kann ausschließlich für qualitätsgesicherte Betreuungsangebote eingesetzt werden. Diese Betreuungseinrichtungen rechnen dann direkt mit der Pflegekasse ab.
Das Betreuungsgeld darf auch nicht für pflegerische oder hauswirtschaftliche Leistungen z. B. eines Pflege- oder Hauswirtschaftsdienstes eingesetzt werden.
Als qualitätsgesicherte Betreuungseinrichtungen kommen folgende Angebote infrage:
- Pflegedienste, die dieses spezielle Angebot vorhalten,
- Tages- und Nachtpflege
- ehrenamtliche Betreuungsdienste
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