Jun 06

Ist Ihr Angehöriger wegen seiner Demenz in seiner Alltagskompetenz eingeschränkt, hat er seit dem 01.07.08 – unabhängig von der Anerkennung einer PflegestufeAnspruch auf die Zahlung von Betreuungsgeld durch die Pflegekasse.


Je nach Ausprägung der Demenz besteht ein Anspruch auf 100 oder 200 € im Monat.

Um an dieses Geld zu gelangen, müssen Sie oder Ihr Angehöriger einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse entscheidet nach Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) über den Antrag.

Gibt es bereits ein Gutachten des MDK, kann das schon ausreichen. Gibt es noch kein Gutachten oder reicht das vorhandene nicht aus, kommt ein Gutachter des MDK zum Betroffenen nach Hause, um festzustellen, wie ob Betreuungsbedarf besteht und wie groß dieser ist.

Welcher „Betreuungsbedarf“ vorliegt, wird anhand eines Kriterienkatalogs bestimmt. Darin sind 13 Einzelaspekte wie z. B.

  • Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs,
  • Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen oder
  • tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation

in 2 Bereichen zusammengefasst.
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Okt 02

Von meinem Antrag, als Nichtjuristen für die Rechtsberatung im Fachgebiet des SGB XI zugelassen zu werden, habe ich Ihnen hier schon berichtet. Jetzt geht es weiter:

Nachdem der Präsident des Landessozialgerichts NW dem Präsidenten des Landgerichts mitgeteilt hat, dass ich gemäß der Sachkundeprüfung befähigt bin, die Rechtsberatung im Bereich des SGB XI durchzuführen, hat der Landgerichtspräsident sich wieder gemeldet:

Er wäre also jetzt bereit, mir die Erlaubnis zu erteilen, wenn ich noch eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung über mindestens 250.000 € nachweise (einen so großen Schaden kann ich im SGB XI eigentlich gar nicht verursachen…) und eine Verwaltungsgebühr zahle.

Habe also meinen Versicherungsmakler glücklich gemacht und die 3. spezielle Vermögensschadenhaftpflicht abgeschlossen (habe schon eine für Sachverständige und für gesetzliche Betreuer – jetzt auch noch für Rentenberater…). In Kürze erhalte ich die Police und werde sie dem Landgerichtspräsidenten schicken. Dann wird noch die Bearbeitungsgebühr von meinem Konto auf das Konto der Gerichtskasse umgebucht und alles müsste geschafft sein.

Es sei denn, nun ja, vielleicht fällt dem Herrn ja doch noch was ein……
Was lange währt, wird jetzt endlich!

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