Ihr hilfebedürftiger Angehöriger ist gesetzlich krankenversichert, aber nicht pflegebedürftig (im Sinne des Gesetzes)?
Wenn das so ist, dann kann Ihr Angehöriger wenn er die Tages- oder Nachtpflege besucht, dort auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege in Anspruch nehmen.
Allerdings muss dafür folgende und einzige Voraussetzung erfüllt sein: die Leistung muss aus medizinisch-pflegerischen Gründen dort notwendig sein.
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Sep 28





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