Feb 02

Ich werde oft gefragt, wann “man” einen Höherstufungsantrag oder – nach Ablehnung einer Pflegestufe – einen erneuten Antrag auf Pflegeeinstufung stellen darf.

Im Grunde gibt es keine “echten Fristen” für eine Antrag. Allerdings kann man sich an eine Art Richtwerte halten:
Ein Höher- oder erneuter Einstufungsantrag kann immer dann gestellt werden, wenn sich die Gesundheits- bzw. Pflegesituation erheblich verändert hat.  Weiterlesen »

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Aug 04

Der MDK muss bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit den notwendigen Aufwand für das An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe (ab Klasse II) berücksichtigen. Dieser benötigte Zeitaufwand kann das sprichwörtliche Zünglein an der Waage sein. Denn davon kann abhängen, ob eine bzw. die nächsthöhere Pflegestufe erreicht wird.

Berücksichtigt der Gutachter den Zeitaufwand nicht, ist dies rechtswidrig. Die Begutachtungs-Richtlinien (BRi) sehen es ausdrücklich vor, dass bestimmte behandlungspflegerische Leistungen bei der Begutachtung berücksichtigt werden müssen.

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Jul 30

Sie können Ihre Ausgaben für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, wenn mindestens Pflegestufe 1 besteht, bis zu einem Betrag von 31 € pro Monat von der Pflegekasse erstattet bekommen (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Für Sie besonders interessant ist sicher folgende Info: bestätigt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) schon bei seiner Begutachtung, dass Sie zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel benötigen, können Sie auch eine Überweisung der 31 € zum Monatsanfang bei der Pflegekasse beantragen.

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Mai 18

Gerade bei Demenzerkrankten passiert es in der Begutachtung zur Pflegestufe häufig, dass der Demenzerkrankte behauptet, er benötige keine Hilfe. Sie, als pflegenden Angehörigen, bringt das wahrscheinlich auf die Palme. Aber so schlimm ist das Verhalten Ihres demenzerkrankten Angehörigen gar nicht. Im aktuellen Viedeoratgeber erfahren Sie, wie Sie die Situation meistern.



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Feb 26

Ich möchte Sie herzlich zu meinem Vortrag einladen, den ich in Kooperation mit dem Gerontopsychiatrischen Zentrum des Alexianer-Krankenhauses in Aachen halte.
Sie erfahren von mir, worauf Sie in der Begutachtungssituation zur Pflegeeinstufung achten müssen, um eine gerechte Einstufung zu erhalten.
Durch die von mir vermittelten Kenntnisse gehen Sie sicher und gelassen in die Begutachtung und wissen genau, worauf es ankommt.

Der Vortrag findet am 2. März 2010 in Aachen statt.

Nähere Infos finden Sie auf der Seite Termine – Hier klicken!

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