Jan 26

Immer dann, wenn Eltern in ein Heim einziehen müssen und ihr eigenes Einkommen und Vermögen zur Begleichung der Heimkosten nicht ausreicht, können die Kinder vom Sozialamt zur Unterhaltszahlung herangezogen werden.
Eine Unterhaltsverpflichtung setzt allerdings voraus, dass das jeweilige Kind auch im Hinblick auf die eigene Einkommens- und Vermögenssituation überhaupt leistungsfähig ist.

Diese Sichtweise wurde jetzt vom Oberlandesgerichtes Oldenburg ergänzt:
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Oldenburg können die Pflegeleistungen für kranke und bedürftige Eltern notwendige Unterhaltszahlungen ersetzen. Bei andauernder Pflege muss ein Kind kein Geld für Unterhalt aufbringen, urteilte das Gericht am 20. Januar 2010.

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