Jul 30

Sie können Ihre Ausgaben für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, wenn mindestens Pflegestufe 1 besteht, bis zu einem Betrag von 31 € pro Monat von der Pflegekasse erstattet bekommen (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Für Sie besonders interessant ist sicher folgende Info: bestätigt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) schon bei seiner Begutachtung, dass Sie zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel benötigen, können Sie auch eine Überweisung der 31 € zum Monatsanfang bei der Pflegekasse beantragen.

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Apr 01

Philipp Rösler hat nun die Lösung gefunden, um die Kassen vor dem Bankrott zu retten:

Per Eilverordnung wird zum 01.04.2010 eine Pflegesteuer erhoben. Für Sie bedeutet das konkret, dass Sie – sofern Sie nicht zu den Pflegenden gehören – 17 % Ihres Bruttoeinkommens als “Pflege-Soli” abführen müssen. Pflegende Privatpersonen müssen lediglich 8 % ihres Bruttoeinkommens zum Pflege-Soli beisteuern.

Philipp Rösler bestätigt auf Nachfrage: “Ich gehe davon aus, dass wir mit dem Pflege-Soli zwischen 1,8 bis 3,9 Millionen Euro einnehmen werden.”
Der Pflege-Soli soll auch von Hartz-IV-Empfängern gezahlt werden. Eventuell können die Empfänger der Sozialleistungen den fälligen Betrag aber auch abarbeiten.

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