Apr 21

Behinderte können das Persönliche Budget nicht ausreichend in Anspruch nehmen, weil sie vor hohe Hürden gestellt werden. Die Diakonie Sachsen unterstützte nach 483 Beratungen zum Persönlichen Budget, 80 Antragsteller.
Davon wurden nur 35 Anträge bewilligt, obwohl es seit Januar 2008 einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget gibt.

Auf einer gemeinsamen Konferenz berieten Budgetnehmer mit den Verantwortlichen in Behörden und Verwaltungen, was die Gründe sind. Beim Erfahrungsaustausch zeigte sich, dass es oft im Ermessen des Sachbearbeiters liegt, welche Leistungen bewilligt werden. Es fehlt ein standardisiertes und transparentes Hilfebedarfsermittlungsverfahren.
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Jan 27

Durch die Nachfrage einer Kundin wurde ich auf folgende Regelung in der privaten Pflegepflichtversicherung aufmerksam:

Wenn Sie in der privaten Pflegepflichtversicherung versichert sind, müssen Sie beachten, dass für diese Versicherten die “Allgemeinen Versicherungsbedingungen” mit ihrem speziellen “Bedingungsteil” gelten. Denn wenn Sie nach einem abgelehnten Ein- oder Höherstufungsantrag innerhalb von 6 Monaten einen erneuten Antrag stellen, können Sie evt. zur Kasse gebeten werden.

So ist es in den Versicherungsbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung geregelt:

§ 6 Abs. 2 Satz 8 Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die private Pflegepflichtversicherung Bedingungsteil (MB/PPV 2009)
Die Kosten der genannten Untersuchungen trägt der Versicherer, es sei denn, es wird innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten erneut der Eintritt eines Versicherungsfalles behauptet, ohne dass der Versicherer seine Leistungspflicht anerkennt.

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Feb 05

Immer wieder werde ich gefragt, wie lange man nach dem Antrag auf Pflegeeinstufung auf die Bearbeitung bzw. den Bescheid der Pflegekasse warten muss.
Der Gesetzgeber hat sich die Mühe gemacht, hier für die Pflegekasse eine “Soll-Vorgabe” ins Gesetz zu schreiben:

In § 18  Absatz 3 SGB XI steht:

Dem Antragsteller soll spätestens fünf Wochen nach Eingang des Antrags bei der zuständigen Pflegekasse die Entscheidung der Pflegekasse schriftlich mitgeteilt werden. Befindet sich der Antragsteller im Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung und

  1. liegen Hinweise vor, dass zur Sicherstellung der ambulanten oder stationären Weiterversorgung und Betreuung eine Begutachtung in der Einrichtung erforderlich ist, oder
  2. wurde die Inanspruchnahme von Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz gegenüber dem Arbeitgeber der pflegenden Person angekündigt,

ist die Begutachtung dort unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrags bei der zuständigen Pflegekasse durchzuführen; die Frist kann durch regionale Vereinbarungen verkürzt werden.

Für Sie heißt das: Weiterlesen »

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