Sie können Ihre Ausgaben für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, wenn mindestens Pflegestufe 1 besteht, bis zu einem Betrag von 31 € pro Monat von der Pflegekasse erstattet bekommen (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Für Sie besonders interessant ist sicher folgende Info: bestätigt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) schon bei seiner Begutachtung, dass Sie zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel benötigen, können Sie auch eine Überweisung der 31 € zum Monatsanfang bei der Pflegekasse beantragen.





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