Durch die Föderalismusreform wurde das bis dahin geltende Heimrecht von einem bundeseinheitlich geltenden Gesetz in ein für jedes Bundesland einzeln geltendes Gesetz umgewandelt. Maßstab für das Vertragsrecht ist das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) des Bundes, das die Rechte der Bewohner regelt.
Die Verbraucher, die Verträge mit Pflegeeinrichtungen abschließen, gelten als besonders schutzbedürftig. Denn oft sind sie betagt oder geistig beeinträchtigt.
Viele pflegebedürftige und / oder behinderte Menschen müssen ihre Wohnung irgendwann aufgeben und sich für eine Wohnform, in der sie verpflichtend Pflege- und Betreuungsleistungen erhalten, entscheiden. Aufgrund der schwierigen Rechtslage wollen die Verbraucherzentralen den Verbrauchern helfen. Gestartet wurde daher das neue Projekt „Höherer Verbraucherschutz nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz – Neue Wohnformen für ältere Menschen und Einrichtungen der Behindertenhilfe“.
Im Rahmen des Projekts, das bis Ende Mai 2015 läuft, bietet die Verbraucherzentrale den Kunden von Pflegeeinrichtungen umfassende Informationen und Beratung zu den Verträgen, die dem WBVG unterliegen. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) gefördert.
Bewohner von Pflegeeinrichtungen aus allen Bundesländern sowie deren Angehörige können im während der Sprechstundenzeiten Fragen zu ihrem Vertrag an Experten der Verbraucherzentrale stellen.
Hinweis: Sie erreichen das Beratungstelefon unter der Telefonnummer 01803 – 66 33 77* zu den folgenden Zeiten:
Montag: Verbraucherzentrale Brandenburg: 9:00 – 14:00 Uhr
Dienstag: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein: 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: Verbraucherzentrale Berlin 9:00 – 14:00 Uhr
*(9 ct./ Minute aus dem deutschen Festnetz; max. 42 ct./ Minute aus dem deutschen Mobilfunknetz).