Pflegestufen

 

Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Demenzerkrankung (Pflegestufe 0)

Ab 2013 wird die Pflegestufe 0 eingeführt. Diese Pflegestufe betrifft nur Pflegebdürftige mit einer durch den MDK festgestellten erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz. Besteht eine solche Einschränkung, erhält der Demenzerkrankte je nach Schweregrad monatlich 100 € oder 200 € Betreuungsgeld. Nur diese Pflegebedürftigen erhalten ab 2013 zusätzlich zu diesem Betreuungsgeld Leistungen der Pflegestufe 0.

Das nachfolgende Video berücksichtigt die Pflegestufe 0 noch nicht. Aber alle Angaben, die Sie in dem Video erhalten, sind auch heute aktuell und gültig.

Videovortrag: Pflegestufe beantragen und Pflegeeinstufung

 

Informationen zu den Zeitkorridoren bzw. Orientierungswerten, nach denen der Hilfebedarf teilweise berechnet wird, finden Sie hier: Zu den Orientierungswerten Pflegeeinstufung

Wie beantrage ich eine Pflegestufe?

Wenn Sie diese Informationen zu Pflegestufen lieber lesen statt hören und sehen möchten, dann klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link. Dort können Sie alles über die Pflegestufe 1 bis 3 auch noch einmal nachlesen: Thema Pflege – Pflegestufen.