Die Leistungen der Pflegeversicherung können Sie formlos beantragen. Die meisten Pflegekassen stellen dann einen Vordruck zur Verfügung, der auch nach formlosem Antrag ausgefüllt werden soll. Es dürfen nur Informationen abgefragt werden, die für die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit absolut erforderlich sind.
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie in den letzten 10 Jahren wenigstens 5 Jahre als Mitglied oder als Angehöriger eines Mitgliedes versichert gewesen sein.
Ist diese Voraussetzung erfüllt, leitet die Pflegekasse Ihren Antrag auf Sach-, Geld- oder Kombinationsleistung oder vollstationäre Leistungen an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) weiter. Dieser vereinbart mit Ihnen einen Termin für die Begutachtung im Rahmen eines Hausbesuches.
Zum Hausbesuch kommt entweder ein Arzt oder eine Pflegefachkraft des MDK, die ihre Begutachtung jeweils auf der Grundlage des SGB XI und der Pflegebedürftigkeits- und Begutachtungsrichtlinien durchführen müssen.
Es werden 3 Pflegestufen mit unterschiedlichem Hilfebedarf im Bereich der Pflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung unterschieden.
Das Ergebnis seiner Begutachtung teilt der MDK Ihrer Pflegekasse mit. Diese entscheidet dann auf der Grundlage dieses Gutachtens über die Pflegestufe. Die Pflegekasse teilt Ihnen ihre Entscheidung mit.
Kompetenten Rat zu allen Fragen der Pflegeversicherung können Sie auch in den Pflegestützpunkten Ihrer Region erhalten.





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