Wenn Sie im Besitz eines EU-Parkausweises für Behinderte sind, gehen Sie wahrscheinlich davon aus, dass Ihr Parkausweis nicht nur europaweit gilt, sondern überall in Europa zu den gleichen Bedingungen gilt.
Tatsächlich ist es aber so, dass die einzelnen EU-Länder den jeweiligen Umfang der Parkerleichterungen, sehr unterschiedlich geregelt haben. Auf der Rückseite des blauen Ausweises, der seit 2011 gilt, steht auch, dass man sich vorher mit den Regelungen des jeweiligen Landes, in das man einreisen möchte vertraut machen sollte.
Um Ihnen diese Informationen besser zugänglich zu machen, hat der Rat der Europäischen Kommission die wichtigsten Informationen über die Bedingungen zur Verwendung des EU-Parkausweises in den einzelnen EU-Ländern zusammengsetellt.
Hinweis: Sie können das Merkblatt bzw. den Flyer mit diesen Informationen auf www.eu-verbraucher.de kostenlos herunterladen.
Hier finden Interessenten weitere Informationen über die möglichen Sondergenehmigungen und Parkerleichterungen für Anlässe und Berechtigte in Deutschland [Link wurde entfernt].
Und hier lesenswerte Informationen für europaweit greifende Parkerleichterungen für Behinderte [Link wurde entfernt]