Urteil

Mai 212012
 

Das Sozialgericht Braunschweig hat mit seinem Urteil vom 23.11.2010 (Az: S 6 KR 275/08) den Glauben bestärkt. Allerdings nicht den Glauben in Gott oder eine andere höhere Macht. Es geht vielmehr um den Glauben an die Notwendigkeit eines Hilfsmittels. Im in Braunschweig verhandelten Fall ging es um eine Schulterbewegungsschiene, die der Arzt für 4 Wochen verordnet hatte. Die Krankenkasse lehnte die schiene jedoch ab.

Der Versicherte klagte daher gegen die Kasse auf Übernahme der Kosten für die Schiene. Dabei konnte er dem Gericht keineswegs nachweisen, dass er das Hilfsmittel benötigte. Er konnte dem Gericht lediglich vermitteln, dass er im Glauben war, dass er die Schulterbewegungsschiene benötigte und diese als Sachleistung von seiner Kasse erhalten würde.
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Mai 182012
 

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf eine umfassende Auskunft über ihre in Anspruch genommenen und abgerechneten medizinischen Leistungen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Die Krankenakssen (GKV) und die Kassenärztliche Vereinigungen (KV) sind somit verpflichtet, ihren Versicherten die über sie gespeicherten Daten herauszugeben.

Das Urteil erfolgte bereits im Jahr 2011 anlässlich der Weigerung der KV unter Berufung auf § 305 SGB V einen Versicherten weiter, als über das letzte Geschäftsjahr über dessen medizinische Leistungen und deren Kosten zu informieren.
Nach Ansicht des Gerichts stehen die Regelungen des § 305 SGB V und die Regelungen des § 83 SGB X nebeneinander. Nach § 83 SGB X können die Betroffenen im Rahmen des Sozialdatenschutzes Auskunft über die über sie gespeicherten Daten verlangen. Dieser Anspruch wird nicht durch die Regelungen in § 305 SGB V aufgehoben, sondern die beiden Paragrafen stehen nebeneinander und müssen parallel angewendet werden. weiterlesen »

Mai 022012
 

Im Rahmen von Qualitäts- bzw. Transparenzprüfungen in Pflegeheimen befragen die Mitarbeiter des MDK ausgewählte Heimbewohner nicht nur zu ihrer Zufriedenheit. Darüber hinaus beurteilen sie auch den Pflegezustand von Bewohnern. Dazu nehmen die Prüfer des MDKs die Bewohner “in Augenschein”, etwa um die Dekubitusgefährdung oder die ordnungsgemäße Durchführung von Prophylaxemaßnahmen zu prüfen.
Das allerdings ist ein Eingriff in das Grundrecht des betroffenen Heimbewohners auf “informationelle Selbstbestimmung”.
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Apr 042012
 

Wenn Sie oder Ihr Angehöriger sich für eine Pflege im Heim entscheiden, müssen Sie auf viele Dinge achten, wie etwa die Wohnungskündigung, Telefonabmeldung und die Umbestellung von Abos. Aber es muss beim Heimeinzug  nicht nur das alte Leben umgestellt werden, auch die neue Situation im Heim muss organisiert werden. So müssen unter bestimmten Voraussetzungen etwa unterschiedliche Anträge bei der Pflegekasse oder dem Sozialamt gestellt werden.
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Mrz 302012
 

Immer wieder ist es strittig, wann die Fahrzeit von der Wohnung des Pflegebedürftigen zur Arztpraxis als Pflegezeit berechnet werden muss und damit auch Einfluss auf die Pflegestufe hat.
Diese Frage klärte das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (LSG) am 02.02.2012. Aus Sicht des LSG sei es unerheblich, ob der Pflegebedürftige auch während der Fahrt Hilfe benötigt. Es ist aus Sicht des Gerichtes ausreichend, wenn die pflegebedürftige Person wegen einer bestehenden Sturzgefahr Hilfe benötigt.
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Mrz 072012
 

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Rahmen eines Urteils geklärt, wann Kürzungen des Heimentgelts möglich sind.
Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) ermöglicht einem Bewohner eines Pflegeheimes, das Heimentgelt zu kürzen, wenn die Pflegeeinrichtung die vertraglich geschuldeten Leistungen schlecht oder gar nicht erbringt (§ 10 WBVG).

Um die Heimkosten kürzen zu können, muss der Bewohner

  • die Mängel zunächst konkret benennen und
  • der Einrichtung ermöglichen, diese zu beseitigen.
  • Zudem muss er dem Heimleiter die beabsichtigte Kürzung des Entgeltes bei weiterem Bestehen des Mangels vorher ankündigen.

Hinweis: Das Urteil des OLG Düsseldorf hat das Aktenzeichen I – 24 U 130 / 10.

Mrz 052012
 

Das Sozialgericht Münster hat entschieden, dass die Pflegestufe 3 nicht allein deshalb abgelehnt werden kann, weil nur wenige Minuten fehlen.

Ein Gutachter hatte bei einem aufgrund eines Diabetes erblindeten Herrn mit einer Halbseitenlähmung aufgrund eines Schlaganfalles einen Pflegeaufwand von 232 Minuten ermittelt. Auf der Grundlage dieses Gutachtens verweigerte die Pflegekasse die Pflegestufe III. Das Gericht befand jedoch, dass eine „geringfügige Unterschreitung“ der vorgegebenen Zeit um 8 Minuten in diesem Fall nicht  entscheidend ist.

Das Gericht war der Auffassung, es sei mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes und dem Gerechtigkeitsgedanken nur schwer vereinbar, wenn der Mindestzeitaufwand um nur wenige Minuten im Vergleich zur Pflegestufe II unterschritten werde, und deshalb die wesentlich höheren Leistungen der Pflegestufe 3 nicht beansprucht werden könnten. Denn nach der Erfahrung des Gerichts würde die zeitliche Mindestvoraussetzung bei den meisten Pflegebedürftigen in der Pflegestufe 3 wegen der strengen Voraussetzungen nur um wenige Minuten überschritten.

Zudem habe der Gesetzgeber mit 120 Minuten, die die Pflegestufen 2 und 2 trenne, eine enorme zeitliche Spanne vorgesehen.

Die fehlenden 8 Minuten sah das Gericht daher als eine „geringfügige Unterschreitung“ an, die alleine nicht zum Scheitern der Pflegestufe führen dürfe. In diesem Urteil wurde auch die Kritik von Pflegewissenschaftlern und Praktikern berücksichtigt, die die zeitliche Bemessung des Pflegeaufwands in willkürlich festgelegten Minutenwerten kritisieren.

Die Richter bemängelten zudem, dass der Gutachter auch bei jeder Tätigkeit ungefähr eine halbe Minute mehr hätte ansetzen können, und dann zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre.

Die Einstufung in die Pflegestufe 3 soll nach Ansicht des Münster Sozialrichters also nicht allein anhand unverrückbarer Minutenwerte entschieden werden. Die beklagte Pflegekasse muss dem Kläger daher die Leistungen der Pflegestufe 3 bewilligen, auch wenn der Gutachter die für diese Pflegestufe notwendige Pflegezeit von mindestens 240 Minuten täglich nicht aufgeführt hatte.

Hinweis: Das Urteil finden Sie unter dem Az.: S 6 P 135/10 auf www.sozialgerichtsbarkeit.de (Rubrik “Entscheidungen”). Es ist noch nicht rechtskräftig.

Sep 192011
 

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat geurteilt, dass eine Zwangsmedikation ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte ist. Das heißt, wenn ein Patient die Einnahme von Tabletten verweigert, sollten die Ärzte zunächst Alternativen zu diesen Tabletten, etwa Therapie prüfen.

Das Urteil bezog sich auf einen Fall, bei dem für einen Patienten mit einer langjährigen Schizophrenie eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung beschlossen wurde. Das zuständige Gericht verfügte nicht nur die Unterbringung sondern gleichzeitig auch die Medikation durch Depotspritzen gegen den Willen des Untergebrachten.
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Sep 012011
 

Diese Frage erreicht mich immer wieder per E-Mail oder als telefonische Nachfrage meiner Kunden. Dabei ist die Antwort eigentlich schnell und kurz gegeben. Sie lautet schlicht: “Nein!

Trotzdem versuchen die Krankenkassen es immer wieder, die so genannten “einfachen Behandlungspflegen”, das sind beispielsweise das Verabreichen von Medikamenten, subcutane Injektionen bei Diabetikern oder gar das Anziehen von Kompressionsstrümpfen, auf die Angehörigen “abzuwälzen”.
Damit möchte die Kasse einfach nur die Kosten für einen Pflegedienst einsparen. Allerdings kann die Krankenkasse einen Angehörigen nicht zwingen, diese Leistungen statt des Pflegedienstes zu erbringen!
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Aug 292011
 

Ich hatte bereits anlässlich des Juristischen Abschlussberichts zum Projekt „Ambulante Pflegedienstleistungen“ des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale im Juli 2010 (hier) darauf hingewiesen, dass Sie sich nicht zwingend an die Kündigungsfristen eines / Ihres Pflegedienstes halten müssen.

Nun wurde endlich auch vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden, dass eine Kündigungsfrist von 14 Tagen im Pflegevertrag des Pflegedienstes unwirksam ist.
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