Jul 15
Nach dem Willen des Landessozialgerichts (LSG) Schleswig-Holstein haben gesetzlich Krankenversicherte grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf die Versorgung mit einem Behindertenbegleithund.
Im Sinne dieses Richterspruches wird der Begleithund als “Hilfsmittel” angesehen. Und für Hilfsmitte gilt, dass dieses nur dann von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gewährt werden muss, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein Grundbedürfnis des täglichen Lebens, zu dem auch die Erschließung eines gewissen Freiraumes gehört, betrifft. Weiterlesen »
Jul 14
Wenn Sie als Ehepaar in ein Pflegeheim einziehen, können Sie nur die Kosten bei der Einkommenssteuer absetzen, die für einen Pflegebedürftigen (also Pflegestufe 1 – 3) bestehen.
Heim kosten für den bzw. die nicht pflegebedürftige Gatten / Gattin, die mit umzieht, sind keine außergewöhnlichen Belastungen. Das hat der Bundesfinanzhof in München in einem aktuellen Urteil entschieden. Weiterlesen »
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Jun 30
Am 02.06.2010 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden, dass Heimverträge mit Pflegebedürftigen, die stationäre Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhalten, immer mit dem Sterbetag des Bewohners enden.
Darüber hinaus darf eine Einrichtung mit Leistungsempfängern der Pflegeversicherung keine weiteren Vereinbarungen, die eine Fortgeltung des Vertrages darüber hinaus vorsehen und damit zur Fortzahlung des Entgelts für Unterkunft und der gesondert berechenbaren Investitionskosten verpflichten, schließen. Solche Vereinbarungen sind unwirksam.
Damit ist die Klage mehrerer Heimträger gegen entsprechende Anordnungen der Heimaufsichten auch in letzter Instanz erfolglos geblieben.
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Jun 07
Arbeitnehmer dürfen die gesetzliche Pflegezeit für ihre pflegebedürftigen Angehörigen nur einmal in Anspruch nehmen. Eine Aufteilung auf mehrere Abschnitte ist nicht möglich. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) in Stuttgart.
Aus Sicht des LSG könnte der Arbeitnehmer durch die Stückelung der Pflegezeit den darin enthaltenen Sonderkündigungsschutz beliebig ausdehnen. Das sei aber nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen.
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Apr 19
Wenn Sie aus ihrer Wohnung ausziehen müssen, weil die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht, muss es oft sehr schnell gehen. Grundsätzlich gilt für Sie die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Allerdings gibt es Ausnahmen bei Mietverhältnissen, die vor dem 01.09. 2001 abgeschlossen wurden sowie bei befristeten Mietverträgen. Die Fristen können dann – je nach Mietvertrag – länger sein.
Wenn für Sie eine kurzfristige Kündigung der Wohnung nicht möglich ist, sollten Sie mit Ihrem Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag vereinbaren. Damit regeln Sie das Ende des Mietverhältnisses. Lässt sich Ihr Vermieter darauf nicht ein, besteht notfalls auch die Möglichkeit, das Mietverhältnis gegen dessen Willen vorzeitig zu beenden. Weiterlesen »
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Apr 13
Am 10.03.2010 hat das Bundessozialgericht Kassel in seinem Urteil klargestellt, dass die Bestimmung einer Pflegestufe bis auf die Sekunde genau erfasst werden muss.
Eine Klägerin hatte beanstandet, dass der jeweilige Weg zur Toilette durch den MDK nur mit 30 Sekunden bewertet wurde. Sie war der Meinung, dass aus Praktikabilitätsgründen jeder Weg auf die volle Minute gerundet werden müsste.
Damit wäre Sie auf einen täglichen Pflegebedarf von 120 Minuten gekommen und wäre in die Pflegestufe 2 eingestuft worden.
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Apr 12
Ein Gehrollator ermöglicht einem Gehbehinderten Bewegungsfreiheit nund damit Lebensqualität. Dem trägt auch das Amtsgericht Hannover mit einer Entscheidung Rechnung:
Ein Mieter darf seinen Gehrollator im Hausflur eines Mehrfamilienhauses abstellen, wenn er den Rollator nicht jedes Mal in seine Wohnung schleppen kann. Dies muss dem Mieter selbst dann erlaubt werden, wenn durch den Rollator die vorgeschriebene Mindestbreite des Rettungsweges nicht eingehalten werden kann.
Aus Sicht der Richter ist es im Notfall kein Problem, den Gehrollator schnell zu enfernen.
Hinweis: Das Urteil des Amtsgericht Hannover finden Sie unter dem Aktenzeichen 503 C 3987/05
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Feb 26
Ich möchte Sie herzlich zu meinem Vortrag einladen, den ich in Kooperation mit dem Gerontopsychiatrischen Zentrum des Alexianer-Krankenhauses in Aachen halte.
Sie erfahren von mir, worauf Sie in der Begutachtungssituation zur Pflegeeinstufung achten müssen, um eine gerechte Einstufung zu erhalten.
Durch die von mir vermittelten Kenntnisse gehen Sie sicher und gelassen in die Begutachtung und wissen genau, worauf es ankommt.
Der Vortrag findet am 2. März 2010 in Aachen statt.
Nähere Infos finden Sie auf der Seite Termine – Hier klicken!
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Jan 26
Immer dann, wenn Eltern in ein Heim einziehen müssen und ihr eigenes Einkommen und Vermögen zur Begleichung der Heimkosten nicht ausreicht, können die Kinder vom Sozialamt zur Unterhaltszahlung herangezogen werden.
Eine Unterhaltsverpflichtung setzt allerdings voraus, dass das jeweilige Kind auch im Hinblick auf die eigene Einkommens- und Vermögenssituation überhaupt leistungsfähig ist.
Diese Sichtweise wurde jetzt vom Oberlandesgerichtes Oldenburg ergänzt:
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Oldenburg können die Pflegeleistungen für kranke und bedürftige Eltern notwendige Unterhaltszahlungen ersetzen. Bei andauernder Pflege muss ein Kind kein Geld für Unterhalt aufbringen, urteilte das Gericht am 20. Januar 2010.
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Jan 19
Krankenkassen müssen digitale Hörgeräte künftig in vollem Umfang bezahlen, wenn die medizinische Notwendigkeit klar gegeben ist. Das Bundessozialgericht (BSG) hat in Kassel ein entsprechendes Grundsatzurteil gefällt und damit die Praxis der niedrigen Festbeträge für digitale Hörgeräte beendet.
Geklagt hatte ein 27-Jähriger, der seit Geburt hörbehindert und inzwischen fast gehörlos ist. Statt 987,31 Euro Teilbetrag muss seine Kasse nun rund 3000 Euro zahlen.
Nach Angaben des BSG in Kassel und des Deutschen Schwerhörigenbunds betrifft die Entscheidung jene Betroffene, die fast gehörlos sind. Sie benötigen modernste digitale Hörgeräte, analoge helfen ihnen nicht mehr. Das BSG kritisierte die Festbeträge als unvereinbar mit der medizinischen Realität:
“Zum Ausgleich von Hörbehinderungen haben die Krankenkassen für die Versorgung mit solchen Hörgeräten aufzukommen, die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben (…). Daran müssen auch die Festbeträge der Krankenkassen ausgerichtet werden”, teilte das BSG in der Urteilsbegründung mit. (Az: B 3 KR 20/08 R)
Nun können fast gehörlose Schwerhörige, die auf modernste Hörgeräte angewiesen sind, auf volle Kostenübernahme hoffen.
Quelle: KVNO-Ticker 01 / 2010 – Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
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