Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat geurteilt, dass eine Zwangsmedikation ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte ist. Das heißt, wenn ein Patient die Einnahme von Tabletten verweigert, sollten die Ärzte zunächst Alternativen zu diesen Tabletten, etwa Therapie prüfen.
Das Urteil bezog sich auf einen Fall, bei dem für einen Patienten mit einer langjährigen Schizophrenie eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung beschlossen wurde. Das zuständige Gericht verfügte nicht nur die Unterbringung sondern gleichzeitig auch die Medikation durch Depotspritzen gegen den Willen des Untergebrachten.
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