Pflegestufe

Mrz 302012
 

Immer wieder ist es strittig, wann die Fahrzeit von der Wohnung des Pflegebedürftigen zur Arztpraxis als Pflegezeit berechnet werden muss und damit auch Einfluss auf die Pflegestufe hat.
Diese Frage klärte das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (LSG) am 02.02.2012. Aus Sicht des LSG sei es unerheblich, ob der Pflegebedürftige auch während der Fahrt Hilfe benötigt. Es ist aus Sicht des Gerichtes ausreichend, wenn die pflegebedürftige Person wegen einer bestehenden Sturzgefahr Hilfe benötigt.
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Mrz 142012
 

Das wohl größte Problem für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ist die Finanzierung der notwendigen Pflege oder gar des Unterhaltes des Pflegenden. Deshalb ist die richtige Einstufung in eine Pflegestufe so wichtig. Da klingt das Angebot, Hilfe zu bekommen und nur im Erfolgsfall zahlen zu müssen, recht verlockend.

Aber auch hier gilt Vorsicht, damit Sie sich am Ende nicht wundern, wenn es im wünschenswerten Erfolgsfall ans Bezahlen der Rechnung geht. Denn es gibt unterschiedliche Abrechnungsmodelle:
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Mrz 092012
 

Obwohl es bereits seit 2008 die so genannte 150-%-Regelung gibt, wissen die meisten Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen nicht, dass sie einen erhöhten Anspruch auf Leistungen haben, wenn sie etwa die Tagespflege nutzen.

Die Tagespflege entlastet pflegende Angehörige nicht nur erheblich, sie bietet den Pflegebedürftigen zudem eine erhöhte Aktivierung und die Möglichkeit, Kontakte mit anderen Menschen zu pflegen. Darüber hinaus hilft die Tagespflege dabei, eine Heimaufnahme hinauszuzögern – manchmal sogar, sie zu verhindern.

Je nach Konstellation kann es sein, dass trotz Tagespflege immer noch 100 % etwa des Pflegegeldes zur Verfügung steht. Denn Pflegebedürftige, die teilstationäre Pflege in Anspruch nehmen, haben einen entscheidenden Vorteil: bei  Inanspruchnahme der Tagespflege im Rahmen von beispielsweise 50 % der Sachleistung stehen ihnen noch 100 % des Pflegegeldes zur Verfügung.

Nehmen Sie die Leistungen der Tagespflege zu 100 % in Anspruch, behalten Sie einen Sachleistungsanspruch bzw. den Pflegegeldanspruch in Höhe von 50 %.

Das heißt, ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe III hat Anspruch auf Tagespflege von 1.550.€ im Monat. Wenn er davon 775 €, also 50 %, in Anspruch nimmt, hat das keine Auswirkung auf seine übrigen Leistungsansprüche.

Für 775  € können Sie – je nach regionalem Preisniveau – monatlich ca. 7 bis 9 Tage in einer Tagespflege-Einrichtung finanzieren.

Außerdem können Sie noch das Betreuungsgeld für Pflegebedürftige mit einem erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung nach § 45 a des Pflegeversicherungsgesetzes für die Tagespflege nutzen.

Hinweis: Sie können eine Übersicht mit Berechnungsbeispielen zur 150-%-Regelung für die Pflegestufen 1 bis 3 HIER herunterladen. Zum Öffnen der Beispiel-Berechnungen fordern Sie bitte unverbindlich per E-Mail das kostenlose Kennwort an.

Mrz 052012
 

Das Sozialgericht Münster hat entschieden, dass die Pflegestufe 3 nicht allein deshalb abgelehnt werden kann, weil nur wenige Minuten fehlen.

Ein Gutachter hatte bei einem aufgrund eines Diabetes erblindeten Herrn mit einer Halbseitenlähmung aufgrund eines Schlaganfalles einen Pflegeaufwand von 232 Minuten ermittelt. Auf der Grundlage dieses Gutachtens verweigerte die Pflegekasse die Pflegestufe III. Das Gericht befand jedoch, dass eine „geringfügige Unterschreitung“ der vorgegebenen Zeit um 8 Minuten in diesem Fall nicht  entscheidend ist.

Das Gericht war der Auffassung, es sei mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes und dem Gerechtigkeitsgedanken nur schwer vereinbar, wenn der Mindestzeitaufwand um nur wenige Minuten im Vergleich zur Pflegestufe II unterschritten werde, und deshalb die wesentlich höheren Leistungen der Pflegestufe 3 nicht beansprucht werden könnten. Denn nach der Erfahrung des Gerichts würde die zeitliche Mindestvoraussetzung bei den meisten Pflegebedürftigen in der Pflegestufe 3 wegen der strengen Voraussetzungen nur um wenige Minuten überschritten.

Zudem habe der Gesetzgeber mit 120 Minuten, die die Pflegestufen 2 und 2 trenne, eine enorme zeitliche Spanne vorgesehen.

Die fehlenden 8 Minuten sah das Gericht daher als eine „geringfügige Unterschreitung“ an, die alleine nicht zum Scheitern der Pflegestufe führen dürfe. In diesem Urteil wurde auch die Kritik von Pflegewissenschaftlern und Praktikern berücksichtigt, die die zeitliche Bemessung des Pflegeaufwands in willkürlich festgelegten Minutenwerten kritisieren.

Die Richter bemängelten zudem, dass der Gutachter auch bei jeder Tätigkeit ungefähr eine halbe Minute mehr hätte ansetzen können, und dann zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre.

Die Einstufung in die Pflegestufe 3 soll nach Ansicht des Münster Sozialrichters also nicht allein anhand unverrückbarer Minutenwerte entschieden werden. Die beklagte Pflegekasse muss dem Kläger daher die Leistungen der Pflegestufe 3 bewilligen, auch wenn der Gutachter die für diese Pflegestufe notwendige Pflegezeit von mindestens 240 Minuten täglich nicht aufgeführt hatte.

Hinweis: Das Urteil finden Sie unter dem Az.: S 6 P 135/10 auf www.sozialgerichtsbarkeit.de (Rubrik “Entscheidungen”). Es ist noch nicht rechtskräftig.

Mrz 012012
 

In der Sendung WISO vom 20.02.2012 nimmt das Verbrauchermagazin die Pflegeeinstufung aufs Korn. Anhand eines Beispieles einer Familie wird gezeigt, dass die Pflegeeinstufung nicht unbedingt vom Pflegebedürftigen, sondern vom Gutachter abhängt. Tipps gibt ein Mitarbeiter der Verbraucherzentrale.

Hinweis: Klicken Sie auf den nachfolgenden Link, um das Video zu schauen: Klick!

 

Jan 302012
 

Auch Alleinstehende, die grundsätzlich die Voraussetzungen für das zusätzliche Betreuungsgeld erfüllen, haben auch Anspruch auf die Nutzung dieses Betreuungsgeld es.

Das heißt, die Pflegekasse darf das zusätzliche Betreuungsgeld einem so genannten Anspruchsberechtigten nicht nur deshalb nicht ngewährt werden, weil er keine pflegenden Angehörigen oder keine (ehrenamtliche) Pflegeperson hat. weiterlesen »

Jan 272012
 

Immer wieder erreichen mich Fragen, wie das zusätzliche Betreuungsgeld für Demenzerkrankte eingesetzt werden kann. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass das Betreuungsgeld nicht an den Pflegebdürftigen selbst ausgezahlt werden kann.
Es kann ausschließlich für qualitätsgesicherte Betreuungsangebote eingesetzt werden. In der Praxis heißt das, dass Sie das Betreuungsgeld nur von der Pflegekasse erhalten, wenn Sie die Rechnung eines zugelassenen Anbieters einreichen. Allerdings müssen einige Bedingungen erfüllt werden:

  • Das Betreuungsgeld darf nicht für pflegerische Leistungen etwa die Körperpflege oder das An- und Auskleiden und auch
  • nicht für hauswirtschaftliche Leistungen wie etwa Putzen oder Kochen, eingesetzt werden.

Da qualitätsgesicherte Betreuungseinrichtungen eingesetzt werden müssen, kommen als Leistungserbringer vor allem folgende Angebote infrage:

  • Pflegedienste, die dieses spezielle Angebot vorhalten,
  • Tages- und Nachtpflege
  • ehrenamtliche Betreuungsdienste
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Okt 142011
 

Viele pflegende Angehörige fragen sich vor der Einstufung ihres pflegebedürftigen Angehörigen, was da auf sie zukommt, wie sie am besten vorgehen sollen und worauf sie achten müssen.

Es hat sich bewährt, dass zumindest unsichere Angehörige, vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch führen, um sich selbst zu vergegenwärtigen, welche Hilfeleistungen bei ihrem Angehörigen erforderlich sind. Dabei gibt es unterschiedliche Herangehensweisen.
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Okt 052011
 

Es kann passieren, dass ein hilfebedürftiger Mensch in ein Heim muss, obwohl er die gesetzlichen Voraussetzungen der Pflegestufe 1 nicht erfüllt. Man spricht dann von der Pflegestufe “null”. Das heißt, es besteht ein Hilfebedarf, der unterhalb der im Pflegeversicherungsgesetz geforderten 46 Minuten pro Tag liegt, z. B. 31 Minuten.

Ein Heimplatz ist immer dann die beste Lösung, wenn die Pflege allein durch ambulante Hilfen nicht sichergestellt werden kann.
Nun ist es aber so, dass Pflegeheime zunehmend behaupten, sie könnten keine Personen mit Pflegestufe null aufnehmen. Im Grunde ist das Quatsch!

Jedes Pflegeheim hat auch einen Pflegesatz für die so genannte Pflegestufe “null”. Wäre es wahr, dass Pflegeheime keine Bewohner mit dem unterhalb der Pflegestufe 1 liegenden Hilfebedarf aufnehmen können, hätten die Pflegeheime gar keinen entsprechenden Pflegesatz.

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Sep 142011
 

Vom 14. bis 16. September finden die Böge Kompetenz Tage statt. Es handelt sich dabei um eine Fachtagung und Fachausstellung zu den Themen Schlaganfall und Demenz.

Am 14. September steht der Kompetentag unter dem Motto “Apoplex” und es werden Vorträge zu den Themen Orthesenversorgung,neue Behandlungsmöglichkeiten bei Schlaganfallpatienten sowie Expertenstandards und Qualitätsmanagement in Arztpraxen  angeboten.
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