Immer wieder erreichen mich Fragen, wie das zusätzliche Betreuungsgeld für Demenzerkrankte eingesetzt werden kann. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass das Betreuungsgeld nicht an den Pflegebdürftigen selbst ausgezahlt werden kann.
Es kann ausschließlich für qualitätsgesicherte Betreuungsangebote eingesetzt werden. In der Praxis heißt das, dass Sie das Betreuungsgeld nur von der Pflegekasse erhalten, wenn Sie die Rechnung eines zugelassenen Anbieters einreichen. Allerdings müssen einige Bedingungen erfüllt werden:
- Das Betreuungsgeld darf nicht für pflegerische Leistungen etwa die Körperpflege oder das An- und Auskleiden und auch
- nicht für hauswirtschaftliche Leistungen wie etwa Putzen oder Kochen, eingesetzt werden.
Da qualitätsgesicherte Betreuungseinrichtungen eingesetzt werden müssen, kommen als Leistungserbringer vor allem folgende Angebote infrage:
- Pflegedienste, die dieses spezielle Angebot vorhalten,
- Tages- und Nachtpflege
- ehrenamtliche Betreuungsdienste
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Bildquelle: AOK-Mediendienst




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