Jun 30

Am 02.06.2010 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden, dass Heimverträge mit Pflegebedürftigen, die stationäre Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhalten, immer mit dem Sterbetag des Bewohners enden.

Darüber hinaus darf eine Einrichtung mit Leistungsempfängern der Pflegeversicherung keine weiteren Vereinbarungen, die eine Fortgeltung des Vertrages darüber hinaus vorsehen und damit zur Fortzahlung des Entgelts für Unterkunft und der gesondert berechenbaren Investitionskosten verpflichten, schließen. Solche Vereinbarungen sind unwirksam.
Damit ist die Klage mehrerer Heimträger gegen entsprechende Anordnungen der Heimaufsichten auch in letzter Instanz erfolglos geblieben.

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Apr 30

Kurios ist der Tod einer 97jährigen Heimbewohnerin in Frankreich. Der betagten Französin ist ein handgreiflicher Streit mit einer anderen Bewohnerin des Pflegeheimes zum Verhängnis geworden.

Die 91jährige Kontrahentin blieb bei dem Streit in einem Pflegeheim im westfranzösischen Roulliac beinahe unvershert.
Der Tod der 97jährigen durch einen Herzinfarkt soll – laut Autopsiebericht – eindeutig auf die Auseinandersetzung zurückzuführen sein.
Angreiferin war vermutlich die überlebende 91jährige, die sich eine offen Wunde am Kopf zuzog. Sie kam – allerdings nicht wegen dieser Wunde – in eine psychiatrische Klinik.

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Apr 19

Wenn Sie aus ihrer Wohnung ausziehen müssen, weil die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht, muss es oft sehr schnell gehen. Grundsätzlich gilt für Sie die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Allerdings gibt es Ausnahmen bei Mietverhältnissen, die vor dem 01.09. 2001 abgeschlossen wurden sowie bei befristeten Mietverträgen. Die Fristen können dann – je nach Mietvertrag – länger sein.

Wenn für Sie eine kurzfristige Kündigung der Wohnung nicht möglich ist, sollten Sie mit Ihrem Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag vereinbaren. Damit regeln Sie das Ende des Mietverhältnisses. Lässt sich Ihr Vermieter darauf nicht ein, besteht notfalls auch die Möglichkeit, das Mietverhältnis gegen dessen Willen vorzeitig zu beenden. Weiterlesen »

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Mrz 29

Wie bereits hier im Blog berichtet, gibt es im Zusammenhang mit den Transparenzberichten großen Unmut. Die Verbraucherzentrale hat sich sogar bemüssigt gesehen, eine Gebrauchsanweisung für die Verbraucher – eigentlich ja die Zielgruppe der Transparenzberichte – zu erstellen. Näheres dazu können Sie HIER nachlesen.

Jetzt fordert der Bundesrat die Bundesregierung In einer Entschließung auf, die Qualitätskriterien und das Bewertungssystem zur Überprüfung von Pflegeeinrichtungen anhand der ersten Prüfergebnisse züzgig wissenschaftlich überprüfen zu lassen.

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Mrz 19

Im Rahmen des Pflegeweiterentwicklungs-Gesetzes wurde auch beschlossen, dass Pflegeeinrichtungen benotet werden sollen. Diese Noten werden dann ins Internet gestellt, damit die Verbraucher – also Sie und ich – eine Möglichkeit zur leichte Orientierung  haben, welche Einrichtung gut und welche schlecht ist. Aber wie so oft, gibt es schon Streit um das neue Verfahren. Neben den internen Streitigkeiten, ob die Benotung so, wie sie vorgenommen wird, überhaupt “gerecht” ist, stellen sich aber auch weitere Fragen:

  • Wie trransparent sind die Transparenzberichte für die Verbraucher eigentlich?
  • Können die Verbraucher die Berichte „richtig“ lesen?
  • Sind die Bewertungskriterien für Verbraucher nachvollziehbar?
  • Sind die Noten tatsächlich aussagekräftig?
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Feb 19

Gut gemeint ist nicht genug. Seit Ende 2009 werden Heime und ambulante Pflegedienste öffentlich mit Noten von sehr gut bis mangelhaft bewertet. Geprüft und beurteilt wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).
Bei den bisher veröffentlichten Gesamtnoten liegt der Durchschnitt nahe 2 minus viel zu gut, sagen Kritiker. Die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer nannte das Projekt schon Mitte 2009 “reine Volksverdummung”.
Jürgen Brüggemann, Fachgebietsleiter Qualitätsmanagement Pflege beim Medizinischen Dienst des Spitzenverbands der Krankenkassen (MDS) betont dagegen: “Wir halten die Pflegenoten für einen Riesenschritt im Sinne des Verbraucherschutzes”. Heike Nordmann, Gruppenleiterin Wohnen und Pflege in der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, überzeugt das nicht. “Weder die Gesamtnote noch die Teilnoten der einzelnen Qualitätsbereiche sind wirklich aussagefähig”, urteilt sie in der “Apotheken Umschau”.

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Dez 07

Bisher sind Sie als Gast des Elternpflegeforums direkt im Portal gelandet. Da viele Bereiche des Forums zum Schutz der Mitglieder für Gäste nicht sichtbar sind, haben Sie von den wirklich wichtigen Themen, die dort besprochen werden, kaum etwas gesehen.

Nun hat das Elternpflegeforum seit kurzem eine neue Startseite. Hier erhalten Sie einen Überblicke, welche Themen unter anderem iM Forum besprochen werden. Auch wird noch einmal erklärt, warum es so wichtig ist, dass nicht alle im Forum “einfach so” mitlesen können.
Denn viele Themen, die im Forum besprochen werden, sind einfach sehr persönlich.

Im Elternpflegeforum tauschen sich pflegende Angehörige von Erwachsenen aus, besprechen ihre alltäglichen Probleme, Probleme mit den Kassen und Fragen, wie sie die Pflege ihres Angehörigen besser gestalten können.
Die Registrierung im Forum ist kostenlos und unverbindlich. Durch die Registrierung erhalten Sie den vollen Zugriff auf die Beiträge. Wenn Sie 5 eigene Beiträge geschrieben haben, können Sie z. B. auch den Chat nutzen und private Nachrichten (PN) an andere Mitglieder verschicken.

Schauen Sie doch mal vorbei! Wir freuen uns auf neue Mitglieder und knifflige Fragen. Hier geht’s zum Elternpflegeforum: Klick mich!

PS.: Die Mitglieder des Elternpflegeforums sprechen nicht nur über ihre Probleme. Es gibt auch sehr viel Spaß im Forum, z. B. in der Spieleecke.

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Dez 02

Es gab große Aufregung in Aachen. Und sicher haben Sie es auch mitbekommen. Aus unserer hochsicheren Justizvollzugsanstalt (JVA) sind 2 Schwerverbrecher entflohen und haben Deutschland 4 Tage lang in Atem gehalten. Der Vorteil für uns Aachener war natürlich, dass die Verbrecher selten in dem Ort bleiben, in dem sie inhaftiert sind. Da wollen sie so schnell wie möglich weg. Die Ausbruchsepisode war also in Aachen selbst relativ kurz.

Aber nun wird diskutiert: Wie konnte das geschehen? Ist das Personal überlastet? Wer ist Schuld?

In der Tageszeitung las ich in diesem Zusammenhang, dass in der JVA während der Nacht für 42 Gefangene 2 Bedienstete eingesetzt werden. Und natürlich die Frage „reicht diese Besetzung aus?“.

In jedem Pflegeheim ist die nächtliche Personalausstattung schlechter. Ein Pflegeheimbewohner muss während der Nacht zwar nicht bewacht, aber ver- und umsorgt werden. Ich frage mich deshalb: Warum sind Pflegebedürftige weniger Personal „wert“, als Schwerverbrecher?

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Nov 20

Mit dem „Pflege-Weiterentwicklungsgesetz” wurde festgelegt, dass die Leistungen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie deren Qualität für Pflege­bedürftige und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar im Internet sowie in anderer geeigneter Form zugänglich gemacht werden sollen.

Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und -diensten durch die Medizinischen Dienste der Kranken­versiche­rung sowie gleichwertige Prüfergebnisse sind dabei die Grundlage für die Bewertung der Einrichtungen. Im Gegensatz zu früher finden die Prüfungen generell unangemeldet statt.

Die Pflegenoten sind wie Schulnoten eingeteilt. Das heißt, eine 1 ist sehr gut und eine 5 ist sehr schlecht. Es werden 4 unterschiedliche Qualitätsbereiche und eine Bewertung der Bewohner zu finden sein.

Zukünftig können Sie die Pflegenoten auf www.pflegenoten.de einsehen.

Hinweis: Zur Zeit liegen noch keine Veröffentlichungen zu Pflegenoten vor. Sie sollen ab Dezember 2009 unter dem Punkt “Veröffentlichung der Pflegenoten” zu finden sein.

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Okt 27

Die Diakonie in Schleswig-Holstein weitet ihr Angebot für Urlaubspflege verstärkt aus. Das Diakonische Werk hat mit den diakonischen Pflegeanbietern an der Ost- und Nordsee und in weiteren Urlaubsregionen Schleswig-Holsteins ein Netzwerk aufgebaut.

Derzeit wird in Flensburg, Bad Bramstedt, Rendsburg und Husum gezielt Urlaubspflege angeboten. Das soll aber erst der Anfang sein. In den kommenden Jahren sollen die Leistungen rund um die Urlaubspflege weiter ausgebaut werden.
Die Organisation der Urlaubspflege soll für die Erholungssuchenden völlig unkompliziert sein. Die Ansprechpartner der Diakonie in Schleswig-Holstein nehmen mit den Pflegekassen und den Pflegedinesten in der Heimat der Urlauber Kontakt auf und regeln alle Formalitäten.

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