Pflegeheim

Mai 022012
 

Im Rahmen von Qualitäts- bzw. Transparenzprüfungen in Pflegeheimen befragen die Mitarbeiter des MDK ausgewählte Heimbewohner nicht nur zu ihrer Zufriedenheit. Darüber hinaus beurteilen sie auch den Pflegezustand von Bewohnern. Dazu nehmen die Prüfer des MDKs die Bewohner “in Augenschein”, etwa um die Dekubitusgefährdung oder die ordnungsgemäße Durchführung von Prophylaxemaßnahmen zu prüfen.
Das allerdings ist ein Eingriff in das Grundrecht des betroffenen Heimbewohners auf “informationelle Selbstbestimmung”.
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Apr 262012
 

Aktuell wurde der 3. Pflege-Qualitätsbericht des Medizinischen Dienst herausgegeben. Das Ergebnis: Die Qualität der Pflege in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten hat sich verbessert.

Insbesondere bei der Ernährung und Flüssigkeitsversorgung und im Umgang mit Demenzerkrankten gibt es aus Sicht der MDKs Fortschritte. Verglichen wurde der Stand 2009 / 2010 mit der Situation aus dem Qualitätsbericht von 2007.
Es gebe aber bei bestimmten Pflegeproblemen wie etwa, der Vermeidung von Druckgeschwüren immer noch Schwächen. Ein wichtiges Ergebnis: Einrichtungen, die die Prozessstandards guter Pflege erfüllen, erreichen auch bessere Ergebnisse in der Versorgungsqualität.
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Apr 042012
 

Wenn Sie oder Ihr Angehöriger sich für eine Pflege im Heim entscheiden, müssen Sie auf viele Dinge achten, wie etwa die Wohnungskündigung, Telefonabmeldung und die Umbestellung von Abos. Aber es muss beim Heimeinzug  nicht nur das alte Leben umgestellt werden, auch die neue Situation im Heim muss organisiert werden. So müssen unter bestimmten Voraussetzungen etwa unterschiedliche Anträge bei der Pflegekasse oder dem Sozialamt gestellt werden.
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Mrz 072012
 

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Rahmen eines Urteils geklärt, wann Kürzungen des Heimentgelts möglich sind.
Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) ermöglicht einem Bewohner eines Pflegeheimes, das Heimentgelt zu kürzen, wenn die Pflegeeinrichtung die vertraglich geschuldeten Leistungen schlecht oder gar nicht erbringt (§ 10 WBVG).

Um die Heimkosten kürzen zu können, muss der Bewohner

  • die Mängel zunächst konkret benennen und
  • der Einrichtung ermöglichen, diese zu beseitigen.
  • Zudem muss er dem Heimleiter die beabsichtigte Kürzung des Entgeltes bei weiterem Bestehen des Mangels vorher ankündigen.

Hinweis: Das Urteil des OLG Düsseldorf hat das Aktenzeichen I – 24 U 130 / 10.

Dez 222011
 

Ich war kürzlich als Verfahrenspflegerin in einer Angelegenheit zu freiheitseinschränkenden Maßnahmen zu einer Anhörung des Betreuungsgerichts in einem Pflegeheim.

Ich war einige Minuten (genau gesagt, 20 Minuten) zu früh und setzte mich auf einen Stuhl im Flur des Wohnbereichs. Es war 10:30 Uhr und ich schaute dem Treiben zu. Ungefähr 7 Mitarbeiter der Einrichtung gingen in dieser Zeit grußlos an mir vorbei – völlig mit sich selbst beschäftigt. Es fragte auch niemand, was ich denn eigentlich da mache….

Ich konnte auch zwei Gesprächen der Mitarbeiter folgen:
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Okt 122011
 

Der Notstand in der Altenpflege ist nichts Neues. Letztlich liest man nicht mehr nur in Fachzeitungen darüber. Jule Sommer und Udo Kilimann widmen sich in ihrem 30-minütigen Film dem Thema Pflegenotstand.

Warum will keiner mehr in der Altenpflege arbeiten?

Ist es die schlechte Bezahlung für einen aufreibenden Beruf?

Ist die Zeit in der Pflege so knapp bemessen, dass Zuwendung nicht mehr möglich ist?
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Okt 052011
 

Es kann passieren, dass ein hilfebedürftiger Mensch in ein Heim muss, obwohl er die gesetzlichen Voraussetzungen der Pflegestufe 1 nicht erfüllt. Man spricht dann von der Pflegestufe “null”. Das heißt, es besteht ein Hilfebedarf, der unterhalb der im Pflegeversicherungsgesetz geforderten 46 Minuten pro Tag liegt, z. B. 31 Minuten.

Ein Heimplatz ist immer dann die beste Lösung, wenn die Pflege allein durch ambulante Hilfen nicht sichergestellt werden kann.
Nun ist es aber so, dass Pflegeheime zunehmend behaupten, sie könnten keine Personen mit Pflegestufe null aufnehmen. Im Grunde ist das Quatsch!

Jedes Pflegeheim hat auch einen Pflegesatz für die so genannte Pflegestufe “null”. Wäre es wahr, dass Pflegeheime keine Bewohner mit dem unterhalb der Pflegestufe 1 liegenden Hilfebedarf aufnehmen können, hätten die Pflegeheime gar keinen entsprechenden Pflegesatz.

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Sep 292011
 

Was für die Heime in der Schweiz zutrifft, kann auch für unsere Einrichtungen gelten:
Ein Pilotprojekt in der Schweiz hat gezeigt, dass es älteren Menschen gut tut, wenn sie nach einem Krankenhausaufenthalt zur so genannten Übergangspflege in ein Pflegeheim gehen.

Die Übergangspflege ist ein zeitlich begrenzter Aufenthalt im Pflegeheim mit einem hohen Anteil rehabilitativer Pflege und Physiotherapie.

Für die Untersuchung wurde in einem Luzerner Pflegeheim eine gesonderte Abteilung für Übergangspflege eingerichtet. Die Untersuchung wurde von der Hochschule Luzern weissenschaftlich begleitet.
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Aug 302011
 

Die AOK Rheinland / Hamburg bietet ihren Versicherten, die im Pflegeheim leben, schon seit 5 Jahren einen ganz besonderen Service an: die Pflegepaten.

Die ehrenamtlich tätigen Pflegepaten unterstützen die Heimbewohner bei allen Fragen zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Dabei handelt es sich keineswegs um “wenig geschulte” Laien. Die Pflegepaten sind ehemalige Mitarbeiter der Gesundheitskasse oder Mitarbeiter in Elternzeit.
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Mrz 162011
 

Gemeinsam mit Pflegeliga e.V. bietet careKonzept jetzt eine Pflegeplatzsuche in Aachen an.

In dem neuen Portal wird regional und transparent über die verschiedenen Wohnformen im Alter informiert, egal ob Pflegeheim, Residenz, Betreutes Wohnen, Kurzzeitpflege, Tagespflege, Nachtpflege oder Ambulanter Pflegedienst.

Damit erhalten die Suchenden einen transparenten Überblick über die Alten- und Pflegeeinrichtungen in der Region Aachen.

Ziel der Pflegeliga e.V. ist es, Strukturen zur Verbesserung der Lebens- und Pflegesituation von Senioren zu schaffen. Der Fokus liegt dabei in der Beratung und Hilfe bei der Suche nach einer individuell geeigneten Wohnform. Dieses Ziel unterstütze ich mit meiner Firma careKonzept Sachverständigenbüro für Pflege & Pflegeberatung.
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