Im Bereich der Behindertenhilfe kommt es bei Heimbewohnern von Behinderteneinrichtungen zu Pflegegeldkürzungen, wenn ein Heimbewohner etwa über das Wochenende seine Eltern besucht.
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) fordert alle Betroffenen auf, gegen ein solches Vorgehen Widerspuch zu einzulegen. Die Kürzung des Pflegegeldes ist laut bvkm rechtswidrig.
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