Pflegeberatung

Mai 222012
 

Es wundert mich immer wieder, dass nur wenige Menschen den Schritt gehen, eine Patientenverfügung abzufassen. Oft wird der Zeitfaktor angegeben, der daran hindert, eine solche Verfügung zu erstellen. Es stimmt schon, dass die Auseinandersetzung mit dem eigenen Behandlungswillen etwas Zeit benötigt, aber ich glaube nicht, dass das der wahre Grund ist, warum sich viele nicht mit ihren persönlichen Wünschen auseinander setzen. Vielfach werden Argumente ins Feld geführt, wie etwa

  • “Das soll dann meine Frau / Lebensgefährtin / mein Mann / Lebensgefährte entscheiden, wenn es so weit ist.”
  • “Es wird schon nichts passieren, da hab ich noch Zeit.”
  • “Ach, ich weiß ja gar nicht, was dann ist, wenn ich eine Entscheidung treffen muss.”
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Mai 212012
 

Das Sozialgericht Braunschweig hat mit seinem Urteil vom 23.11.2010 (Az: S 6 KR 275/08) den Glauben bestärkt. Allerdings nicht den Glauben in Gott oder eine andere höhere Macht. Es geht vielmehr um den Glauben an die Notwendigkeit eines Hilfsmittels. Im in Braunschweig verhandelten Fall ging es um eine Schulterbewegungsschiene, die der Arzt für 4 Wochen verordnet hatte. Die Krankenkasse lehnte die schiene jedoch ab.

Der Versicherte klagte daher gegen die Kasse auf Übernahme der Kosten für die Schiene. Dabei konnte er dem Gericht keineswegs nachweisen, dass er das Hilfsmittel benötigte. Er konnte dem Gericht lediglich vermitteln, dass er im Glauben war, dass er die Schulterbewegungsschiene benötigte und diese als Sachleistung von seiner Kasse erhalten würde.
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Apr 272012
 

Es kann passieren, dass Ihre Pflegekasse ihrer Beratungspflicht nach § 7 Abs. 2 SGB XI nicht nachkommt und Sie dadurch einen Nachteil – nämlich nicht in Anspruch genommene Leistungen – haben. Der Wortlaut des Absatzes 2 lautet:

Die Pflegekassen haben die Versicherten und ihre Angehörigen und Lebenspartner in den mit der Pflegebedürftigkeit zusammenhängenden Fragen, insbesondere über die Leistungen der Pflegekassen sowie über die Leistungen und Hilfen anderer Träger, zu unterrichten und zu beraten.

Da viele Kassen ihrer Beratungspflicht nicht umfassend nachkommen, erfahren manche pflegende Angehörige oft erst nach mehreren Jahren der Übernahme der Pflege, dass sie beispielsweise Anspruch auf Verhinderungspflege hatten.
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Mrz 262012
 

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Mrz 152012
 

Eigentlich eine tolle Sache: eine Krankenkasse bietet den pflegenden Angehörigen ihrer Versicherten Geld dafür, wenn die Angehörigen die ärztlich verordnete Behandlungspflege, etwa die Medikamentengabe, übernehmen.

An sich wäre das doch ein Grund zur Freude. Endlich erkennen die Kassen die Leistungen der pflegenden Angehörigen an. Doch bei genauer Betrachtung erkennt man, dass es gar nicht um die Anerkennung der Leistung geht.

Die Berater der Krankenkasse suchen Pflegebedürftige und deren Angehörige auf und bieten den Angehörigen dann eine Art Aufwandsentschädigung für die Übernahme der Behandlungspflege an. Das Angebot von 3 € für die Durchführung der Behandlungspflege ist meines Erachtens aber sehr niedrig bemessen. Und das führt nun auch zu Ärger. Denn tatsächlich geht es nicht um die Anerkennung der Leistung des pflegenden Angehörigen sondern darum, den höheren Geldbetrag einzusparen, den ansonsten ein Pflegedienst für die ärztlich verordnete Leistung erhalten würde.
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Mrz 142012
 

Das wohl größte Problem für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ist die Finanzierung der notwendigen Pflege oder gar des Unterhaltes des Pflegenden. Deshalb ist die richtige Einstufung in eine Pflegestufe so wichtig. Da klingt das Angebot, Hilfe zu bekommen und nur im Erfolgsfall zahlen zu müssen, recht verlockend.

Aber auch hier gilt Vorsicht, damit Sie sich am Ende nicht wundern, wenn es im wünschenswerten Erfolgsfall ans Bezahlen der Rechnung geht. Denn es gibt unterschiedliche Abrechnungsmodelle:
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Mrz 132012
 

Ich freue mich, dass nach langer Zeit ein Realunch meiner Firmenseite vollbracht ist. Sie erwartet Gewohntes und Neues in weitestgehend bekanntem Design. Was es genau Neues zu entdecken gubt, erfahren Sie hier:

  • Die Textformatierung ist – vor allem im Bereich “Aktuelles” – größer, so dass Sie besser lesen können.
  • Sie sehen auf einigen Seiten im oberen Bereich einen Kasten mit “laufenden” Themen. Hier können Sie sich einen ersten Überblick über mein Angebot verschaffen.  Wenn Sie in das Thema reinklicken, kommen Sie zu der entsprechenden Unterseite.
  • Der Bereich “Aktuelles” ist optisch übersichtlicher gestaltet. Sie können mehr Beiträge aus dem Archiv chronologisch aufgeführt sehen, als vorher.
  • Die Suchfunktion der Seite ist verbessert und Sie können – ganz neu – eine Sitemap aufrufen, mit der Sie den kompletten Überblick über die Inhalte haben.

Ich hoffe, Ihnen machen das neue Layout und die neuen Funktionen Freude. Denn diese Seite soll Ihnen nicht nur ermöglichen, die für Sie notwendigen Informationen schnell zu finden, sondern auch einen guten Überblick über mein Angebot geben.

Mrz 122012
 

Ich weiss nicht, was ich davon halten soll: weil viele Pflege- und Hilfskräfte, die die 24-Stunden-Pflege abdecken sollen, aus Polen kommen und (noch) kein Deutsch sprechen, bietet die Volkshochschule Verlbert Pflegebedürftigen und deren Angehörigen Polnischkurse an.
Die polnischen Fach- und Hilfskräfte lernen die deutsche Sprache oft erst hier in Deutschland. Der Gesprächsbedarf ist aber gerade zu Beginn der Pflegebeziehung sehr hoch.

In dem Kurs sollen die Teilnehmer die Grundlagen der polnischen Sprache – ohne grammatikalische Regeln – erlernen. Es soll vor allem um Vokabeln aus dem Alltag, etwa Einkaufen und Waschen sowie Auskünfte zum Wohlbefinden wie Schmerzen und Müdigkeit gehen. Aber auch Themen aus dem medizinischen Bereich, etwa Medikamentenverordnung und Dosierung sollen Bestandteil des Sprachkurses sein.

Diese Idee wirft für mich Fragen auf, etwa, warum die osteuropäischen Pflegekräfte nicht die Möglichkeit erhalten, einen Sprachkurs in ihrem Heimatland zu besuchen, um dann mit wesentlichen Sprachkenntnissen ausgestattet, zum Pflegebedürftigen nach Deutschland zu kommen.  Denkbar ist auch, dass diese Kräfte einen Deutsch-Intensiv-Kurs hier in Deutschland erhalten.

Ich bin jedenfalls gespannt, ob der Vorstoss der VHS Verlbert Schule machen wird.

Mrz 092012
 

Obwohl es bereits seit 2008 die so genannte 150-%-Regelung gibt, wissen die meisten Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen nicht, dass sie einen erhöhten Anspruch auf Leistungen haben, wenn sie etwa die Tagespflege nutzen.

Die Tagespflege entlastet pflegende Angehörige nicht nur erheblich, sie bietet den Pflegebedürftigen zudem eine erhöhte Aktivierung und die Möglichkeit, Kontakte mit anderen Menschen zu pflegen. Darüber hinaus hilft die Tagespflege dabei, eine Heimaufnahme hinauszuzögern – manchmal sogar, sie zu verhindern.

Je nach Konstellation kann es sein, dass trotz Tagespflege immer noch 100 % etwa des Pflegegeldes zur Verfügung steht. Denn Pflegebedürftige, die teilstationäre Pflege in Anspruch nehmen, haben einen entscheidenden Vorteil: bei  Inanspruchnahme der Tagespflege im Rahmen von beispielsweise 50 % der Sachleistung stehen ihnen noch 100 % des Pflegegeldes zur Verfügung.

Nehmen Sie die Leistungen der Tagespflege zu 100 % in Anspruch, behalten Sie einen Sachleistungsanspruch bzw. den Pflegegeldanspruch in Höhe von 50 %.

Das heißt, ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe III hat Anspruch auf Tagespflege von 1.550.€ im Monat. Wenn er davon 775 €, also 50 %, in Anspruch nimmt, hat das keine Auswirkung auf seine übrigen Leistungsansprüche.

Für 775  € können Sie – je nach regionalem Preisniveau – monatlich ca. 7 bis 9 Tage in einer Tagespflege-Einrichtung finanzieren.

Außerdem können Sie noch das Betreuungsgeld für Pflegebedürftige mit einem erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung nach § 45 a des Pflegeversicherungsgesetzes für die Tagespflege nutzen.

Hinweis: Sie können eine Übersicht mit Berechnungsbeispielen zur 150-%-Regelung für die Pflegestufen 1 bis 3 HIER herunterladen. Zum Öffnen der Beispiel-Berechnungen fordern Sie bitte unverbindlich per E-Mail das kostenlose Kennwort an.

Mrz 012012
 

In der Sendung WISO vom 20.02.2012 nimmt das Verbrauchermagazin die Pflegeeinstufung aufs Korn. Anhand eines Beispieles einer Familie wird gezeigt, dass die Pflegeeinstufung nicht unbedingt vom Pflegebedürftigen, sondern vom Gutachter abhängt. Tipps gibt ein Mitarbeiter der Verbraucherzentrale.

Hinweis: Klicken Sie auf den nachfolgenden Link, um das Video zu schauen: Klick!