Seit letztem Jahr sind Patientenverfügungen verbindliche Willenserklärungen, an die sich die Ärzte zu halten haben. Aus Sicht vieler Menschen eine Errungenschaft. Denn oft und lange genug ist es gerade bei Schwerstkranken, die sich selbst nicht mehr äußern konnten, zu Streit zwischen Ärzten und Angehörigen oder Bevollmächtigten gekommen, wenn es darum ging, die Wünsche des Kranken zu respektieren.
Es war vor allem die unsichere Rechtslage, die dann eine gar nicht erwünschte Apparatemedizin in Gang setzte, damit der Arzt und sein Team auf der “sicheren Seite” waren. Irgendwie verständlich, aber diese Zeiten sind mit der Verabschiedung des Patientenverfügungsgesetzes (§ 1901 a BGB) vorbei.
Nun meldet sich der Rottenburger Bischof, Gebhard Fürst zu Wort. Er fordert die Politik auf, die Gültigkeit von Patientenverfügungen zu begrenzen.
Nach seiner Ansicht dürfe es nicht sein, dass z. B. ein Demenzerkrankter notwendige Nahrung nicht erhalte – selbst dann nicht, wenn der Erkrankte dies vorher so festgelegt habe. Weiterlesen »








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