Es ist doch so, dass Sie eine Rechnung, bevor Sie sie überweisen, auch überprüfen. Gibt es Unklarheiten, fragen Sie beim Rechnungssteller nach und erhalten eine Erklärung. Diese Nachfrage bzw. Erklärung der Rechnung ist nicht kostenpflichtig. Es ist schließlich das gute Recht eines Zahlenden, zu wissen, wofür er bezahlt. – Denken Sie vielleicht. Denn bei den Prüfungen der Abrechnungen von Krankenhäusern sieht die Sache ganz anders aus.
Krankenkassen, die die Abrechnungen von Krankenhäusern prüfen und keine(n) Fehler finden, müssen das Krankenhaus mit 300 € entschädigen.
weiterlesen »
