Stellen Sie sich folgendes vor: Ein Mensch ist seit Jahren bei einem Psychiater in Behandlung. Aufgrund der Erkrankung, derentwegen der Mensch bei dem Psychiater in Behandlung ist, besteht eine gesetzliche Betreuung.
Weil gesetzliche Betreuungen regelmäßig auf ihre (weitere) Notwendigkeit geprüft werden müssen, wird eben dieser behandelnde Arzt um ein Attest mit Angabe der Diagnose gebeten. In dem Attest soll stehen, ob die Betreuung weiterhin erforderlich ist, oder eben nicht. Er erhält zur Vereinfachung einen adressierten und frankierten Rückumschlag für das Attest.
Nun stellt sich die NormalbürgerIn unter uns vor, dass das für den Arzt keine wirklich schwierige Aufgabe ist. Doch dann kommt das Attest. Inhalt dieses Attestes:
2 Diagnosen, ein Satz, in dem steht, was der Patient selbst zum “Stand” seiner Erkrankung angibt und – die Empfehlung, ein Kurzgutachten anzufordern:
“Ob derzeit die Fortsetzung einer Betreuung notwendig ist, kann aus der laufenden psychiatrischen Behandlung nicht ersehen werden. Ich empfehle die Erstellung eines Kurzgutachtens.”
Beigefügt ist dem Attest die sogenannte “Liquidation” (auch Rechnung genannt). Auf der Rechnung als Extraposten aufgeführt: Porto für die Zusendung des Attests…
Endbetrag: 5,91 EURO.
Wenn Sie das lesen, können Sie sicher verstehen, dass ich bei diesem Attest mehr zwischen den Zeilen als den eigentlichen Text des Attestes lese. Und da steht für mich also Folgendes:
“Für knapp 6 EURO mach ich gar nix. Ich will mehr Geld, wenn ich mich zu meinem langjährigen Patienten äußere.
Dafür bekommen Sie dann eben ein Kurzgutachten. Das kann ich viel, viel besser abrechnen. Und erst so macht meine ärztliche Tätigkeit auch Spaß!”
Waren das noch Zeiten, als Ärzte für ihre Patienten und nicht nur für ihre eigene Geldbörse da waren….