Geld

Aug 032010
 

Welches Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis steht eigentlich wofür? Und was habe ich bzw. der Schwerbehinderte eigentlich von all diesen Merkzeichen?

Im folgenden Video erfahren Sie, wwelche Vergünstigungen Sie bei bzw. der Behinderte durch die unterschiedlichen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis erhalten.

Feb 082010
 

Da immer mehr meiner Kunden mir berichten, dass sie Angst davor haben, selbst an einer Demenz zu erkranken und sich die Pflege nicht leisten zu können, möchte ich Sie heute auf eine scheinbar interessante Versicherung hinweisen.

Die Betreuung von Demenzerkrankten kann eine teure Angelegenheit werden, wenn man auf fremde Hilfe angewiesen ist. Und gerade die finanziellen Auswirkungen einer Demenzerkrankung sind durch die Pflegeversicherung kaum abgedeckt.

Diese Lücke will nun die KarstadtQuelle Versicherungen – laut eigenen Angaben als erster Versicherer – mit der Zusatzversicherung „Demenz-Geld“ schließen.
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Jun 062008
 

Ist Ihr Angehöriger wegen seiner Demenz in seiner Alltagskompetenz eingeschränkt, hat er seit dem 01.07.08 – unabhängig von der Anerkennung einer PflegestufeAnspruch auf die Zahlung von Betreuungsgeld durch die Pflegekasse.


Je nach Ausprägung der Demenz besteht ein Anspruch auf 100 oder 200 € im Monat.

Um an dieses Geld zu gelangen, müssen Sie oder Ihr Angehöriger einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse entscheidet nach Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) über den Antrag.

Gibt es bereits ein Gutachten des MDK, kann das schon ausreichen. Gibt es noch kein Gutachten oder reicht das vorhandene nicht aus, kommt ein Gutachter des MDK zum Betroffenen nach Hause, um festzustellen, wie ob Betreuungsbedarf besteht und wie groß dieser ist.

Welcher „Betreuungsbedarf“ vorliegt, wird anhand eines Kriterienkatalogs bestimmt. Darin sind 13 Einzelaspekte wie z. B.

  • Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs,
  • Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen oder
  • tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation

in 2 Bereichen zusammengefasst.
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Jan 042008
 

Ich habe im September Zuhause von der Telekom zu einem anderen Telefonanbieter gewechselt. Das lief – zu meiner Verwunderung – beinahe reibungslos. Lediglich eine Telefonrechnung der Telekom für Oktober (war ich ja schon gar nicht mehr Kundin) musste ich beanstanden. Das Geld wurde auch brav zurück gebucht.

Jetzt habe ich nochmal eine Rechnung der Telekom bekommen (siehe Bild) – über sage und schreibe 0,01 €….

telek.jpg

Haben die den Verstand verloren, eine Rechnung über diesen Betrag zu schicken?
Wenn ich das als Unternehmerin betrachte, denke ich folgendes:
Kosten für Material (Briefbogen, Kuvert, Ausdruck Porto): ca. 0,57 €
Personalkosten (Buchungskosten intern und extern): ca. 0,30 €
Summe: 0,87 €
dem gegenüber eine Forderung von 0,01 €
macht einen Verlust von ca. 0,86 €

Ist deren Software nicht so programmierbar, dass Forderungen unter 1 € einfach ausgebucht werden?

Ich fass es nicht. So kann wirklich nur ein Unternehmen agieren, das mehr Geld hat, als es braucht!

Nov 022007
 

Was tue ich im Büro? Nun ich telefoniere, recherchiere und schreibe Gutachten, Stellungnahmen und Fachartikel.
Was tue ich im Büro nicht? Fernsehen, Radio hören und allen anderen Arten von Freizeitbeschäftigung nachgehen.

Der GEZ ist das egal! Ich könnte – wohlgemerkt, ich tue es nicht – aber ich könnte mit meinem PC, da ein modernes Gerät, Radio hören. Dass mir dazu nicht nur die Zeit, sondern auch die Lust fehlt, spielt keine Rolle, sagt die GEZ. Denn ich KÖNNTE ja schließlich.
Wem da die Logik fehlt, dem geht es so wie mir.

Jetzt darf ich der GEZ nur noch viel Spaß beim Ausgeben meiner doppelten Gebühren (privat zahle ich ja schon seit Jahrzehnten!) wünschen.

Im Jahr 2005 nahm die GEZ übrigens 7,12 Milliarden € ein…
Davon bezahlt sie dann so tolle Sendungen wie den Musikantenstadl oder die x-te Tatort-Wiederholung. Schaue ich mir zwar nicht an, aber finanziere ich zwangsweise mit.

Nun denn, da die GEZ - laut meiner Recherche – ganz schnell mit Abmahnungen ist, wenn sie im Internet von irgendwem kritisiert wird, beschränke ich mich auf eine ganz persönliche Linksammlung, die die “Arbeitsweise” der GEZ beschreiben:

GEZ-Boykott.de

Evangelischer Pressedienst zur GEZ

Netzpolitik

IT-News für Profis

Heise online

Protestseite: “GEZ abschaffen”

Und weil man mit allem rechnen muss, hier ein kleiner juristischer Hinweis:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten genommen werden kann. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten. Diese Erklärung gilt für alle ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen.

Okt 232007
 

So, ich muss jetzt mal meine Kundinnen und Kunden loben!
Grundsätzlich schließe ich mit meiner Kundschaft Verträge ab. Das versteht sich ja irgendwie von selbst. Je nach Situation beschränken wir uns aber auch auf einen mündlichen Vertrag, weil ich den Auftrag – im Bedarf – anhand der Unterlagen oder eines formlosen Auftrages problemlos nachweisen könnte.

Ich möchte schließlich niemanden mit Papierkrieg und spitzfindigen Vertragsformulierungen ersticken. Es geht dann also auch auf Treu und Glauben – und zwar gegenseitig.

Der Kunde bzw. die Kundin verlässt sich darauf, dass ich meine Arbeit fristgerecht mache und ich verlasse mich darauf, dass ich danach ordnungsgemäß bezahlt werde.

Jeder Unternehmer, jede Unternehmerin wird mir nun sagen: “Das ist aber mit einem hohen Risiko behaftet. Insbesondere, wo die Zahlungsmoral in Deutschland erheblich nachgelassen hat.” Das stimmt auch. Doch ich habe bisher gute Erfahrungen damit gemacht.

Denn meine Kundinnen und Kunden sind anders!
Heute rief mich ein Kunde an, dem ich vor einiger Zeit unentgeltlich geholfen hatte. Es war für mich wenig Aufwand und er hätte einen “richtigen Auftrag” nicht bezahlen können.
Das Ergebnis: Die Plfegestufe wurde anerkannt.

Tja und jetzt der Anruf: Die Info, dass es geklappt hat, und dass er sich bedanken möchte….
Ich freue mich. Und danke für die Blumen!

Aug 242007
 

Stellen Sie sich folgendes vor: Ein Mensch ist seit Jahren bei einem Psychiater in Behandlung. Aufgrund der Erkrankung, derentwegen der Mensch bei dem Psychiater in Behandlung ist, besteht eine gesetzliche Betreuung.

Weil gesetzliche Betreuungen regelmäßig auf ihre (weitere) Notwendigkeit geprüft werden müssen, wird eben dieser behandelnde Arzt um ein Attest mit Angabe der Diagnose gebeten. In dem Attest soll stehen, ob die Betreuung weiterhin erforderlich ist, oder eben nicht. Er erhält zur Vereinfachung einen adressierten und frankierten Rückumschlag für das Attest.

Nun stellt sich die NormalbürgerIn unter uns vor, dass das für den Arzt keine wirklich schwierige Aufgabe ist. Doch dann kommt das Attest. Inhalt dieses Attestes:
2 Diagnosen, ein Satz, in dem steht, was der Patient selbst zum “Stand” seiner Erkrankung angibt und – die Empfehlung, ein Kurzgutachten anzufordern:
“Ob derzeit die Fortsetzung einer Betreuung notwendig ist, kann aus der laufenden psychiatrischen Behandlung nicht ersehen werden. Ich empfehle die Erstellung eines Kurzgutachtens.”

Beigefügt ist dem Attest die sogenannte “Liquidation” (auch Rechnung genannt). Auf der Rechnung als Extraposten aufgeführt: Porto für die Zusendung des Attests…
Endbetrag: 5,91 EURO.

Wenn Sie das lesen, können Sie sicher verstehen, dass ich bei diesem Attest mehr zwischen den Zeilen als den eigentlichen Text des Attestes lese. Und da steht für mich also Folgendes:
“Für knapp 6 EURO mach ich gar nix. Ich will mehr Geld, wenn ich mich zu meinem langjährigen Patienten äußere.
Dafür bekommen Sie dann eben ein Kurzgutachten. Das kann ich viel, viel besser abrechnen. Und erst so macht meine ärztliche Tätigkeit auch Spaß!”

Waren das noch Zeiten, als Ärzte für ihre Patienten und nicht nur für ihre eigene Geldbörse da waren….

Jul 272007
 

Eine Frage, die ich häufig gestellt bekomme: “Wenn das Einkommen meiner Eltern für die Pflege nicht ausreicht, muss ich dann zahlen?” Und die Antwort ist äußerst schwierig.

Das Sozialamt führt eine – aus meiner Sicht – komplizierte Berechnung durch, um die Unterhaltspflicht des Kindes und ggf. deren Höhe zu ermitteln.

Das kleine Büchlein “Elternunterhalt: Wenn Kinder zahlen sollen” von Michael Baczko, erschienen im Haufe-Verlag kann Ihnen hier eine erste Orientierung bieten. Sehr übersichtlich und anhand von Beispielen wird dargestellt, wie die Pflicht und die Höhe des Unterhaltes, den ein Kind für seinen pflegebedürftigen Elternteil leisten muss, berechnet wird. Der Autor gibt auch Tipps, wann und wie man sich gegen Forderungen des Sozialamtes wehren kann.

Das Büchlein kostet 6,90 €, die für Betroffene eine sinnvolle und lohnende Investition sein können.