Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, hat die Abschaffung der gesetzlichen Krankenkassen als Vollversicherung vorgeschlagen. Nach seiner Idee sollen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch die nötigsten Leistungen gewährleisten. Alles andere würde zur Privatsache, z. B. über eine private Zusatzversicherung.
Wie eine solche Grundversorgung, also was die nötigsten Leistungen sind, aussieht, soll nach dem Vorschlag Hoppes ein „Gesundheitsrat“ mit Ärzten, Ethikern, Juristen und Patientenvertretern festlegen.
Die Abstufung der Wichtigkeit soll nach Hoppe in 3 Stufen erfolgen. Nach diesem Konzept hätten lebensbedrohliche Krankheiten die oberste Wichtigkeit – die „Wunschmedizin“ die niedrigste.
Diagnosen wie Schlaganfall oder eine fortschreitende Tumorerkrankung sollen sofort und auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse behandelt werden. Stufe 2 wäre dann z. B. das Einsetzen künstlicher Gelenke, wenn die Schmerzen durch Medikamente beherrscht werden können.
Um Wunschmedizin handelt es sich laut Hoppe, wenn man z. B. beim Essen von Speisen und Getränken keine Abstriche macht, und dann Medikamente braucht, um die Magenschleimhaut zu beruhigen. Patienten sollen das selbst bezahlen oder auf Alkohol und fettes Essen verzichten. Damit gehören z. B. auch Cholesterinsenker zur Wunschmedizin. Bei zu hohen Cholesterinwerten, könne man auch eine Diät machen – Medikamente seien nur in Ausnahmefällen nötig.
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