Jul 08

Bei der 24-Stunden-Intensivpflege geht es im Streit um die Kostenübernahme oft darum, was zahlt die Kranken-, was die Pflegekasse?
Das Bundessozialgericht (BSG) hat nun im Rahmen eines Urteils eine Berechnungsgrundlage geschaffen, die den Krankenkassen ganz klar einen höheren Kostenanteil auferlegt, als diese bisher zu zahlen bereit waren.

Die Praxis von vielen Krankenkassen
Die ärztlich verordnete Krankenpflege über 24 Stunden wird oft um den Anteil der Grundüflege heruntergekürzt. Im verhandelten Fall kürzte die Kasse die Krankenpflege um 5 Stunden auf 19 statt 24 Stunden pro Tag. Die Begründung lautet dann in der Regel: Weiterlesen »

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Mai 03

Seit April gelten neue Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für Arzneimittel, die die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten erstatten. Grund dafür ist die Anpassung der Festbeträge (Erstattungshöchstbeträge).
Laut dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurden 84 Festbetragsgruppen zum 01.04.2010 angepasst. Bei 43 davon wurden zugleich Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt.

Gesetzlich Krankenversicherte haben dann einen Vorteil, wenn die Pharmaindustrie diese Zuzahlungsbfreiungsgrenze um 30 % unetrschreiten. Denn dann müssen sie keine Zuzahlung leisten.

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Feb 08

Da immer mehr meiner Kunden mir berichten, dass sie Angst davor haben, selbst an einer Demenz zu erkranken und sich die Pflege nicht leisten zu können, möchte ich Sie heute auf eine scheinbar interessante Versicherung hinweisen.

Die Betreuung von Demenzerkrankten kann eine teure Angelegenheit werden, wenn man auf fremde Hilfe angewiesen ist. Und gerade die finanziellen Auswirkungen einer Demenzerkrankung sind durch die Pflegeversicherung kaum abgedeckt.

Diese Lücke will nun die KarstadtQuelle Versicherungen – laut eigenen Angaben als erster Versicherer – mit der Zusatzversicherung „Demenz-Geld“ schließen.
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Jul 27

Mehrere Monate hatten Sie protestiert. Die Behandlung der Patienten als unsicher bezeichnet und wollten nur gegen Barzahlung behandeln: unsere Ärzte. HIER und HIER hatte ich bereits darüber berichtet.

Nun zeigen die ersten Zahlen 4-stellige Gewinne für tausende der angeblich von Verarmung bedrohten Mediziner aus. Bundesweit sollen Ärzte im 1. Quartal mehr Geld als erwartet bekommen haben.
Heute soll die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Details vorlegen.
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Jul 09

Politiker werden jeden Tag mit Fragen überhäuft. Auf YouTube wird wir der Spieß umgedreht:
Hier stellen die PolitikerInnen den Bürgern die Fragen. Diese Antwort auf die Frage, was gute Arbeit ist, fand ich äußerst bemerkenswert. Bitte gut hinhören!

Ebenso interessant: Weiterlesen »

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Jun 22

Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten ab 1. Juli 2009 mehr Geld. Der Eckregelsatz steigt um 8 € auf 359 €. Auch die weiteren Regelleistungen für Partner und Kinder werden gestaffelt erhöht. Neu ist eine Sozialgeldstufe für Kinder von 7 bis 14 Jahren.

Die Erhöhung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld orientiert sich an der Erhöhung der gesetzlichen Renten. Diese werden zum 1. Juli um 2,48 % erhöht (Ost: 3,41 %).

Darüber hinaus wurde eine neue Sozialgeldstufe für Kinder von 6 bis 13 Jahren geschaffen. Vorher gab es eine Stufe, die pauschal Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres umfasste (60 % des Eckregelsatzes).

Die neuen Regelsätze betragen damit ab 1. Juli 2009: Weiterlesen »

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Jun 15

Wenn Sie Privatzahlungen an einen Pflegedienst leisten müssen, sollten Sie das Geld in jedem Fall überweisen. Denn nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) in München gehen Ihnen bei Barzahlungen die Steuervergünstigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen verloren. Nach dem Spruch der Richter reicht eine in bar bezahlte Rechnung nicht aus, um die Steuererstattung geltend zu machen.

Das Einkommenssteuergesetz ist sehr konkret
Sie können nach dem Einkommenssteuergesetz Steuernachlässe erhalten, wenn Sie haushaltsnahe Dienstleistungen von einem Pflegedienst in Anspruch genommen haben. Diese haushaltsnahen Dienstleistungen können aber z. B. auch Renovierungsarbeiten von einem Handwerker sein.
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Mai 18

Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, hat die Abschaffung der gesetzlichen Krankenkassen als Vollversicherung vorgeschlagen. Nach seiner Idee sollen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch die nötigsten Leistungen gewährleisten. Alles andere würde zur Privatsache, z. B. über eine private Zusatzversicherung.

Wie eine solche Grundversorgung, also was die nötigsten Leistungen sind, aussieht, soll nach dem Vorschlag Hoppes ein „Gesundheitsrat“ mit Ärzten, Ethikern, Juristen und Patientenvertretern festlegen.

Die Abstufung der Wichtigkeit soll nach Hoppe in 3 Stufen erfolgen. Nach diesem Konzept hätten lebensbedrohliche Krankheiten die oberste Wichtigkeit – die „Wunschmedizin“ die niedrigste.

Diagnosen wie Schlaganfall oder eine fortschreitende Tumorerkrankung sollen sofort und auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse behandelt werden. Stufe 2 wäre dann z. B. das Einsetzen künstlicher Gelenke, wenn die Schmerzen durch Medikamente beherrscht werden können.
Um Wunschmedizin handelt es sich laut Hoppe, wenn man z. B. beim Essen von Speisen und Getränken keine Abstriche macht, und dann Medikamente braucht, um die Magenschleimhaut zu beruhigen. Patienten sollen das selbst bezahlen oder auf Alkohol und fettes Essen verzichten. Damit gehören z. B. auch Cholesterinsenker zur Wunschmedizin. Bei zu hohen Cholesterinwerten, könne man auch eine Diät machen – Medikamente seien nur in Ausnahmefällen nötig.

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Mai 12

In letzter Zeit erreichen mich häufig Anfragen, ob mit dem zusätzlichen Betreuungsgeld nach § 45 a SGB XI auch Betreuungsaufwand im Rahmen der Grundpflege abgedeckt werden.
Meine Antwort: Nein!

Die “neue” Argumentation der Gutachter bei der Pflegeeinstufung scheint zu sein, dass pflegeverlängernde Maßnahmen, die aus einer Demenz entstehen können, z. B. wenn der Demenzerkrankte während der Pflege unruhig ist und immer wieder zurück geholt werden muss, mit dem zusätzlichen Betreuungsgeld abgedeckt würden.

Das ist falsch!Denn wenn Sie Ihren Angehörigen während der Pflege wegen seiner Demenz zurück holen oder beruhigen müssen, ist das ein Pflegeerschwernis. “Pflegeerschwernis” bedeutet, dass die normale Zeit, die Sie für eine Hilfestellung benötigen, sich durch dieses Erschwernis verlängert. Diese Zeit muss der Gutachter bei der Pflegeeinstufung auch dann berücksichtigen, wenn Ihr Angehöriger Anspruch auf das zusätzliche Betreuungsgeld hat.

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Mai 05

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass der einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wegen der Wirtschaftskrise (oder so) zum 01.07.09 gesenkt wird.
Eine tolle Sache, denn der allgemeine Beitragssatz wird dann statt 15,5 % nur noch 14,9 % betragen.

Nun erwartet der Präsident des Bundesversicherungsamtes (BVA), Josef Hecken (CDU), dass rund 4,5 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab Juli 2009 mit individuellen Zusatzbeiträgen ihrer Kasse rechnen müssen. Betroffen seien die Mitglieder von insgesamt 16 Krankenkassen.
Bis zu 1 % des beitragspflichtigen Einkommens werden dann für deren Mitglieder – ohne Beteiligung der Arbeitgeber – zusätzlich zum regulären Kassenbeitrag fällig. Trotz Absenkung des Beitragssatzes könnte der Gesamtbeitrag betroffener Mitglieder dadurch sogar steigen.
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