Bürokratie

Okt 022007
 

Von meinem Antrag, als Nichtjuristen für die Rechtsberatung im Fachgebiet des SGB XI zugelassen zu werden, habe ich Ihnen hier schon berichtet. Jetzt geht es weiter:

Nachdem der Präsident des Landessozialgerichts NW dem Präsidenten des Landgerichts mitgeteilt hat, dass ich gemäß der Sachkundeprüfung befähigt bin, die Rechtsberatung im Bereich des SGB XI durchzuführen, hat der Landgerichtspräsident sich wieder gemeldet:

Er wäre also jetzt bereit, mir die Erlaubnis zu erteilen, wenn ich noch eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung über mindestens 250.000 € nachweise (einen so großen Schaden kann ich im SGB XI eigentlich gar nicht verursachen…) und eine Verwaltungsgebühr zahle.

Habe also meinen Versicherungsmakler glücklich gemacht und die 3. spezielle Vermögensschadenhaftpflicht abgeschlossen (habe schon eine für Sachverständige und für gesetzliche Betreuer – jetzt auch noch für Rentenberater…). In Kürze erhalte ich die Police und werde sie dem Landgerichtspräsidenten schicken. Dann wird noch die Bearbeitungsgebühr von meinem Konto auf das Konto der Gerichtskasse umgebucht und alles müsste geschafft sein.

Es sei denn, nun ja, vielleicht fällt dem Herrn ja doch noch was ein……
Was lange währt, wird jetzt endlich!

Aug 222007
 

So, jetzt muss ich mal Abbitte leisten! Das war ein total nettes Sachkundegespräch und es hat mir richtig Spaß gemacht!

Was aber an den beteiligten Personen lag. Zwei sehr nette Frauen haben sich die Zeit genommen, meinen Antrag mal genau zu lesen! Und dann machen sie sich auch noch die Mühe, meine Sachkunde zu prüfen, um das Verfahren endlich zum Abschluss zu bringen.

Also alles in allem 260 km, die sich richtig gelohnt haben.

Aug 182007
 

Ich habe einen Antrag gestellt. Ich möchte die Erlaubnis, Rechtsberatung im Bereich SGB XI (also meinem Fachbereich) zu machen. Das ist keine große Sache!

Es geht darum, meine Kunden bei der Durchführung eines Widerspruchs komplett helfen zu können. Das dürfen nämlich nach dem Rechtsberatungsgesetz (oder wie ich es gerne nenne , dem “Anwaltsmonopolwahrungsgesetz”) nur Anwälte.
Ich möchte auch gar keine anwaltlichen Aufgaben übernehmen. Aber das Anwaltsmonopolwahrungsgesetz verbietet es mir, Kunden rechtliche Auskünfte zu geben. Deshalb kooperiere ich mit einer Anwältin. Zu ihr gehen meine Kunden und müssen nochmal extra bezahlen, was sie bei mir inklusive haben könnten…

Das Anwaltsmonopolwahrungsgesetz sieht durchaus eine Ausnahmegenehmigung für die Zulassung zur Rechtsberatung von “Nichtjuristen” vor.
Diesen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellte ich im Januar 2007.
Das zog zunächst einen unerwarteten Schriftverkehr nach sich.
Der Zuständige war sehr kreativ und hat die verschiedensten Stellen mit meinem Antrag “befasst”. So nach dem Motto, was halten SIE, denn davon? Anwaltskammer, Verband der Rentenberater usw.

Natürlich habe ich brav mitgemacht: Fotokopien erstellt, Nachweise erbracht und Stellungnahmen verfasst. Morgen führe ich dann ein “Sachkundegespräch” beim Landessozialgericht Essen. Lockere 130 km Fahrt pro Strecke zu den beiden … Ich hab ja sonst nichts zu tun! Der Vormittag ist also hin.

Ich lass mich aber durch Aufwand nicht abwimmeln. Denn das ist, der Eindruck, den ich mittlerweile habe.
Ein Kollege, der mich auf die Idee gebracht hatte, hatte überhaupt keine Probleme, diese Genehmigung zu bekomen. Obwohl er weniger “antragsbezogene” Qualifikationen aufweisen kann, als ich.
Aber dieser Kollege sitzt nicht wie ich in NRW, sondern in Baden-Württemberg.

Dennoch gibt mir zu denken, dass das
Anwaltsmonopolwahrungsgesetz doch Bundesrecht ist…..

Jul 272007
 

Eine Frage, die ich häufig gestellt bekomme: “Wenn das Einkommen meiner Eltern für die Pflege nicht ausreicht, muss ich dann zahlen?” Und die Antwort ist äußerst schwierig.

Das Sozialamt führt eine – aus meiner Sicht – komplizierte Berechnung durch, um die Unterhaltspflicht des Kindes und ggf. deren Höhe zu ermitteln.

Das kleine Büchlein “Elternunterhalt: Wenn Kinder zahlen sollen” von Michael Baczko, erschienen im Haufe-Verlag kann Ihnen hier eine erste Orientierung bieten. Sehr übersichtlich und anhand von Beispielen wird dargestellt, wie die Pflicht und die Höhe des Unterhaltes, den ein Kind für seinen pflegebedürftigen Elternteil leisten muss, berechnet wird. Der Autor gibt auch Tipps, wann und wie man sich gegen Forderungen des Sozialamtes wehren kann.

Das Büchlein kostet 6,90 €, die für Betroffene eine sinnvolle und lohnende Investition sein können.