Dez 13

Das Bundesfamilienministerium startet zum 01.01.2011 eine Hotline, die Berufstätigen Informationen zur Familienpflegezeit bietet.

Angehörige sollen dort Tipps erhalten, wie Pflege organisiert werden kann und welche Einrichtungen und Dienste in der Nähe sind.

Hinweis: Die Hotline ist montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 01801 / 50 70 90 (3,9 Cent / Minute aus dem deutschen Festnetz) erreichbar.

Dez 08

Der Berufsverband der diabetologischen Schwerpunktpraxen in Nordrhein (BdSN) in dem sich über 100 niedergelassene Diabetologen organisiert und die bisherige positive Entwicklung in der Betreuung von Diabetes-Patienten mitgestaltet haben, hat folgende Pressemitteilung herausgegeben:

Seit der gemeinsame Bundesausschuss die Arzneimittel-Richtlinie zur Verordnung von Harn- und Blutzuckerteststreifen zum 1. Oktober 2011 geändert hat, sind sowohl Patienten als auch Ärzte verunsichert, was noch verschrieben werden darf.
Darauf weist der Berufsverband der diabetologischen Schwerpunktpraxen in Nordrhein (BdSN) hin. Die Änderung betrifft Typ-2-Diabetiker, die kein Insulin benötigen.
„Es werden keine oder kaum noch Teststreifen für Diabetiker ohne Insulinbehandlung mehr verschrieben“, sagt Dr. Matthias Riedel aus dem BdSN, „Wir möchten jedoch darauf aufmerksam machen, dass Teststreifen unter bestimmten Bedingungen weiter verordnet werden können.“
Weiterlesen »

Tagged with:
Dez 01

Ab heute geht das „Netzwerk für soziale Verantwortung“ mit seiner Internetpräsenz online. Auf dem neuen Portal sollen Freiwillige vermittelt werden. Hier sollen bundesweit Sozialinstitutionen, Gemeinden, und Vereine ehrenamtliche Tätigkeiten ausschreiben. Die Betreiber des Portals vermitteln die Angebote an infrage kommende Interessenten.
Weiterlesen »

Tagged with:
Nov 03

In Hamburg und Schleswig-Holstein wurde das Verfahren zur Bewilligung der Kostenübernahme eines Hospizplatzes vereinfacht.
Das brachte eine Einigung der Krankenkassenverbände mit der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz und Palliativarbeit Hamburg e. V. sowie dem Palliativverband Schleswig-Holstein e. V.. Ergebnis der Vereinbarung sind weniger Bürokratie und ein verkürztes Genehmigungsverfahren.

Damit ist für die Versicherteneine hohe Verlässlichkeit gewährleistet, wenn es darum geht, wo und wie die letzten Tage verbracht werden sollen / können .

Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der AOK: Hier klicken!

Tagged with:
Sep 09

Herr Bahr redet in seiner ersten Haushaltsrede über Organspende, HIV / AIDS, Innovationen im Gesundheitswesen ….
Die Pflege will er mit der anstehenden Pflegereform zukunftsfest machen. Ach so, ja, es geht auch immer wieder darum, wie toll die Koalition ist und was für eine tolle Gesundheitspolitik sie machen – Handfestes spricht er nicht, der Minister. Aber wer erwartet das denn heute auch noch?


Wenn Sie das Video direkt auf der Seite des Bundestages sehen wollen, dann klicken Sie bitte hier: Klick!

Tagged with:
Jul 05

Seit 2 Jahren haben wir nun das so genannte Patientenverfügungsgesetz (§ 1901 a BGB). Aber – und das stelle ich in meiner täglichen Beratung fest – die meisten Menschen haben weder Ahnung vom Gesetz noch von der Patientenverfügung an sich.

Da wundert es mich nicht, dass die meisten Patientenverfügungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und deshalb lediglich zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens nutzen.
Weiterlesen »

Tagged with:
Jun 28

Pflegende, egal ob Fach- oder Hilfskräfte oder „einfache“ Pflegepersonen, können keine erforderlichen Pflegehilfsmittel ersetzen.

Das heißt, die Krankenkasse darf die Übernahme der Kosten für ein Pflegehilfsmittel nicht mit dem Hinweis ablehnen, dass Pflegende diese Unterstützung bereits übernehmen.

So entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bei einer Klage eines Behinderten gegen die Krankenkasse.
Weiterlesen »

Tagged with:
Nov 15

Im Widerspruchsverfahren bitten die Pflegekassen ihre Versicherten oft, ein Pflegetagebuch zu führen.
Anhand dieses Tagebuches soll dann ermittelt werden, ob die Pflegeeinstufung angemessen war oder eine Neubegutachtung sinnvoll ist.

Die häufigsten Fehler beim Ausfüllen des Pflegetagebuchs
Natürlich weiß der Laie nicht, worauf es bei der Einstufung genau ankommt. Die häufigsten Fehler sind daher:

  • Die Pflegeperson legt ihren Schwerpunkt bei den Inhalten auf hauswirtschaftliche Verrichtungen.
  • Kleine Hilfestellungen, wie das erstmalige Öffnen einer Flasche oder das Nachgießen von Getränken werden vergessen.
  • Gründe, die eine Hilfestellung verlängern, z. B. Schwerhörigkeit, starkes Übergewicht der pflegebedürftigen Person oder enge räumliche Verhältnisse werden nicht erwähnt.
  • Die notwendige, wiederholte Aufforderung und Motivation zu essen oder zu trinken wird vergessen.
  • Das Richten der Bekleidung nach einem selbstständigen Toilettengang wird nicht erwähnt.
  • Hilfestellungen beim Aufstehen aus dem Sessel, um z. B. zur Toilette oder zum Essen zu gehen.
  • Das Händewaschen vor oder nach dem Essen von Haupt- und Zwischenmahlzeiten.

Beachten Sie diese 6 Tipps:

  1. Die hauswirtschaftlichen Hilfestellungen, z. B. Kochen, spülen, Wäsche waschen, spielen bei der Pflegeeinstufung eine unwesentliche Rolle. Verzichten Sie darauf, diese ausgibig zu beschreiben. Das ist also vergebene Liebesmüh.
  2. Achten Sie ganz besonders auf die kleinen, ganz alltäglichen Hilfestellungen, wie z. B. das Einschenken von Getränken und die Bereitstellung von Zwischenmahlzeiten wie klein geschnittenes Obst.
  3. Sturzgefährdung, hohes Übergewicht, starke Schwerhörigkeit, Steifigkeit großer Gelenke und enge räumliche Verhältnisse sind im Zusammenhang mit den so genannten “Verrichtungen des täglichen Lebens” Pflegeerschwernisse, die die Pflegedauer verlängern.
  4. Behandlungspflegerische Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Grundpflege stehen, z. B. die Verabreichung von Schmerzmedikamenten, damit die Pflege überhaupt durchgeführt werden kann, oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen der Klasse 2, Wickel oder Einreibungen usw. sind Pflegeerschwernisse, wenn sie im Zusammenhang mit der Grundpflege erbracht werden müssen, verlängern ebenfalls die Pflegedauer und gelten als Erschwernisse.
  5. Geben Sie nicht an, dass der Pflegebedürftige gar nichts mehr kann und Sie alles übernehmen. Lassen Sie den Pflegebedürftigen erst einmal selbst Verrichtungen durchführen, soweit es geht und übernehmen Sie dann die Vollendung oder Teile der Pflege. – Das nennt sich aktivierende Pflege und dauert länger, als eine Vollübernahme.
  6. Manche Frauen haben einen Frauenbart, der regelmäßig – nicht unbedingt täglich – rasiert werden muss. Vergessen Sie keinesfalls, Leistungen zu erwähnen, die Sie nicht täglich erbringen. Diese werden nämlich vom Gutachter auf eine tägliche Pflegezeit umgerechnet.
Tagged with:
Okt 22

Es ist geschafft! Endlich liegt mir die Bescheinigung des Gerichtspräsidenten des Landgerichts Aachen vor. Mit Datum vom 15.10.2007 wurde mir

“… die
Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten als Rentenberaterin auf dem Gebiet der gesetzlichen Pflegeversicherung erteilt.”

Wohlgemerkt, den Antrag stellte ich am 09. Januar 2007. Hat jetzt alles in allem genau so lange gedauert, wie die Schwangerschaft und Geburt eines Kindes…
So sind sie, unsere Behörden: nicht schnell aber gründlich!

Tagged with:
Okt 02

Von meinem Antrag, als Nichtjuristen für die Rechtsberatung im Fachgebiet des SGB XI zugelassen zu werden, habe ich Ihnen hier schon berichtet. Jetzt geht es weiter:

Nachdem der Präsident des Landessozialgerichts NW dem Präsidenten des Landgerichts mitgeteilt hat, dass ich gemäß der Sachkundeprüfung befähigt bin, die Rechtsberatung im Bereich des SGB XI durchzuführen, hat der Landgerichtspräsident sich wieder gemeldet:

Er wäre also jetzt bereit, mir die Erlaubnis zu erteilen, wenn ich noch eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung über mindestens 250.000 € nachweise (einen so großen Schaden kann ich im SGB XI eigentlich gar nicht verursachen…) und eine Verwaltungsgebühr zahle.

Habe also meinen Versicherungsmakler glücklich gemacht und die 3. spezielle Vermögensschadenhaftpflicht abgeschlossen (habe schon eine für Sachverständige und für gesetzliche Betreuer – jetzt auch noch für Rentenberater…). In Kürze erhalte ich die Police und werde sie dem Landgerichtspräsidenten schicken. Dann wird noch die Bearbeitungsgebühr von meinem Konto auf das Konto der Gerichtskasse umgebucht und alles müsste geschafft sein.

Es sei denn, nun ja, vielleicht fällt dem Herrn ja doch noch was ein……
Was lange währt, wird jetzt endlich!

Tagged with:
preload preload preload