Behörde

Nov 152007
 

Im Widerspruchsverfahren bitten die Pflegekassen ihre Versicherten oft, ein Pflegetagebuch zu führen.
Anhand dieses Tagebuches soll dann ermittelt werden, ob die Pflegeeinstufung angemessen war oder eine Neubegutachtung sinnvoll ist.

Die häufigsten Fehler beim Ausfüllen des Pflegetagebuchs
Natürlich weiß der Laie nicht, worauf es bei der Einstufung genau ankommt. Die häufigsten Fehler sind daher:

  • Die Pflegeperson legt ihren Schwerpunkt bei den Inhalten auf hauswirtschaftliche Verrichtungen.
  • Kleine Hilfestellungen, wie das erstmalige Öffnen einer Flasche oder das Nachgießen von Getränken werden vergessen.
  • Gründe, die eine Hilfestellung verlängern, z. B. Schwerhörigkeit, starkes Übergewicht der pflegebedürftigen Person oder enge räumliche Verhältnisse werden nicht erwähnt.
  • Die notwendige, wiederholte Aufforderung und Motivation zu essen oder zu trinken wird vergessen.
  • Das Richten der Bekleidung nach einem selbstständigen Toilettengang wird nicht erwähnt.
  • Hilfestellungen beim Aufstehen aus dem Sessel, um z. B. zur Toilette oder zum Essen zu gehen.
  • Das Händewaschen vor oder nach dem Essen von Haupt- und Zwischenmahlzeiten.

Beachten Sie diese 6 Tipps:

  1. Die hauswirtschaftlichen Hilfestellungen, z. B. Kochen, spülen, Wäsche waschen, spielen bei der Pflegeeinstufung eine unwesentliche Rolle. Verzichten Sie darauf, diese ausgibig zu beschreiben. Das ist also vergebene Liebesmüh.
  2. Achten Sie ganz besonders auf die kleinen, ganz alltäglichen Hilfestellungen, wie z. B. das Einschenken von Getränken und die Bereitstellung von Zwischenmahlzeiten wie klein geschnittenes Obst.
  3. Sturzgefährdung, hohes Übergewicht, starke Schwerhörigkeit, Steifigkeit großer Gelenke und enge räumliche Verhältnisse sind im Zusammenhang mit den so genannten “Verrichtungen des täglichen Lebens” Pflegeerschwernisse, die die Pflegedauer verlängern.
  4. Behandlungspflegerische Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Grundpflege stehen, z. B. die Verabreichung von Schmerzmedikamenten, damit die Pflege überhaupt durchgeführt werden kann, oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen der Klasse 2, Wickel oder Einreibungen usw. sind Pflegeerschwernisse, wenn sie im Zusammenhang mit der Grundpflege erbracht werden müssen, verlängern ebenfalls die Pflegedauer und gelten als Erschwernisse.
  5. Geben Sie nicht an, dass der Pflegebedürftige gar nichts mehr kann und Sie alles übernehmen. Lassen Sie den Pflegebedürftigen erst einmal selbst Verrichtungen durchführen, soweit es geht und übernehmen Sie dann die Vollendung oder Teile der Pflege. – Das nennt sich aktivierende Pflege und dauert länger, als eine Vollübernahme.
  6. Manche Frauen haben einen Frauenbart, der regelmäßig – nicht unbedingt täglich – rasiert werden muss. Vergessen Sie keinesfalls, Leistungen zu erwähnen, die Sie nicht täglich erbringen. Diese werden nämlich vom Gutachter auf eine tägliche Pflegezeit umgerechnet.
Nov 022007
 

Was tue ich im Büro? Nun ich telefoniere, recherchiere und schreibe Gutachten, Stellungnahmen und Fachartikel.
Was tue ich im Büro nicht? Fernsehen, Radio hören und allen anderen Arten von Freizeitbeschäftigung nachgehen.

Der GEZ ist das egal! Ich könnte – wohlgemerkt, ich tue es nicht – aber ich könnte mit meinem PC, da ein modernes Gerät, Radio hören. Dass mir dazu nicht nur die Zeit, sondern auch die Lust fehlt, spielt keine Rolle, sagt die GEZ. Denn ich KÖNNTE ja schließlich.
Wem da die Logik fehlt, dem geht es so wie mir.

Jetzt darf ich der GEZ nur noch viel Spaß beim Ausgeben meiner doppelten Gebühren (privat zahle ich ja schon seit Jahrzehnten!) wünschen.

Im Jahr 2005 nahm die GEZ übrigens 7,12 Milliarden € ein…
Davon bezahlt sie dann so tolle Sendungen wie den Musikantenstadl oder die x-te Tatort-Wiederholung. Schaue ich mir zwar nicht an, aber finanziere ich zwangsweise mit.

Nun denn, da die GEZ - laut meiner Recherche – ganz schnell mit Abmahnungen ist, wenn sie im Internet von irgendwem kritisiert wird, beschränke ich mich auf eine ganz persönliche Linksammlung, die die “Arbeitsweise” der GEZ beschreiben:

GEZ-Boykott.de

Evangelischer Pressedienst zur GEZ

Netzpolitik

IT-News für Profis

Heise online

Protestseite: “GEZ abschaffen”

Und weil man mit allem rechnen muss, hier ein kleiner juristischer Hinweis:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten genommen werden kann. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten. Diese Erklärung gilt für alle ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen.

Okt 222007
 

Es ist geschafft! Endlich liegt mir die Bescheinigung des Gerichtspräsidenten des Landgerichts Aachen vor. Mit Datum vom 15.10.2007 wurde mir

“… die
Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten als Rentenberaterin auf dem Gebiet der gesetzlichen Pflegeversicherung erteilt.”

Wohlgemerkt, den Antrag stellte ich am 09. Januar 2007. Hat jetzt alles in allem genau so lange gedauert, wie die Schwangerschaft und Geburt eines Kindes…
So sind sie, unsere Behörden: nicht schnell aber gründlich!

Okt 022007
 

Von meinem Antrag, als Nichtjuristen für die Rechtsberatung im Fachgebiet des SGB XI zugelassen zu werden, habe ich Ihnen hier schon berichtet. Jetzt geht es weiter:

Nachdem der Präsident des Landessozialgerichts NW dem Präsidenten des Landgerichts mitgeteilt hat, dass ich gemäß der Sachkundeprüfung befähigt bin, die Rechtsberatung im Bereich des SGB XI durchzuführen, hat der Landgerichtspräsident sich wieder gemeldet:

Er wäre also jetzt bereit, mir die Erlaubnis zu erteilen, wenn ich noch eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung über mindestens 250.000 € nachweise (einen so großen Schaden kann ich im SGB XI eigentlich gar nicht verursachen…) und eine Verwaltungsgebühr zahle.

Habe also meinen Versicherungsmakler glücklich gemacht und die 3. spezielle Vermögensschadenhaftpflicht abgeschlossen (habe schon eine für Sachverständige und für gesetzliche Betreuer – jetzt auch noch für Rentenberater…). In Kürze erhalte ich die Police und werde sie dem Landgerichtspräsidenten schicken. Dann wird noch die Bearbeitungsgebühr von meinem Konto auf das Konto der Gerichtskasse umgebucht und alles müsste geschafft sein.

Es sei denn, nun ja, vielleicht fällt dem Herrn ja doch noch was ein……
Was lange währt, wird jetzt endlich!

Aug 222007
 

So, jetzt muss ich mal Abbitte leisten! Das war ein total nettes Sachkundegespräch und es hat mir richtig Spaß gemacht!

Was aber an den beteiligten Personen lag. Zwei sehr nette Frauen haben sich die Zeit genommen, meinen Antrag mal genau zu lesen! Und dann machen sie sich auch noch die Mühe, meine Sachkunde zu prüfen, um das Verfahren endlich zum Abschluss zu bringen.

Also alles in allem 260 km, die sich richtig gelohnt haben.

Aug 182007
 

Ich habe einen Antrag gestellt. Ich möchte die Erlaubnis, Rechtsberatung im Bereich SGB XI (also meinem Fachbereich) zu machen. Das ist keine große Sache!

Es geht darum, meine Kunden bei der Durchführung eines Widerspruchs komplett helfen zu können. Das dürfen nämlich nach dem Rechtsberatungsgesetz (oder wie ich es gerne nenne , dem “Anwaltsmonopolwahrungsgesetz”) nur Anwälte.
Ich möchte auch gar keine anwaltlichen Aufgaben übernehmen. Aber das Anwaltsmonopolwahrungsgesetz verbietet es mir, Kunden rechtliche Auskünfte zu geben. Deshalb kooperiere ich mit einer Anwältin. Zu ihr gehen meine Kunden und müssen nochmal extra bezahlen, was sie bei mir inklusive haben könnten…

Das Anwaltsmonopolwahrungsgesetz sieht durchaus eine Ausnahmegenehmigung für die Zulassung zur Rechtsberatung von “Nichtjuristen” vor.
Diesen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellte ich im Januar 2007.
Das zog zunächst einen unerwarteten Schriftverkehr nach sich.
Der Zuständige war sehr kreativ und hat die verschiedensten Stellen mit meinem Antrag “befasst”. So nach dem Motto, was halten SIE, denn davon? Anwaltskammer, Verband der Rentenberater usw.

Natürlich habe ich brav mitgemacht: Fotokopien erstellt, Nachweise erbracht und Stellungnahmen verfasst. Morgen führe ich dann ein “Sachkundegespräch” beim Landessozialgericht Essen. Lockere 130 km Fahrt pro Strecke zu den beiden … Ich hab ja sonst nichts zu tun! Der Vormittag ist also hin.

Ich lass mich aber durch Aufwand nicht abwimmeln. Denn das ist, der Eindruck, den ich mittlerweile habe.
Ein Kollege, der mich auf die Idee gebracht hatte, hatte überhaupt keine Probleme, diese Genehmigung zu bekomen. Obwohl er weniger “antragsbezogene” Qualifikationen aufweisen kann, als ich.
Aber dieser Kollege sitzt nicht wie ich in NRW, sondern in Baden-Württemberg.

Dennoch gibt mir zu denken, dass das
Anwaltsmonopolwahrungsgesetz doch Bundesrecht ist…..

Jul 272007
 

Eine Frage, die ich häufig gestellt bekomme: “Wenn das Einkommen meiner Eltern für die Pflege nicht ausreicht, muss ich dann zahlen?” Und die Antwort ist äußerst schwierig.

Das Sozialamt führt eine – aus meiner Sicht – komplizierte Berechnung durch, um die Unterhaltspflicht des Kindes und ggf. deren Höhe zu ermitteln.

Das kleine Büchlein “Elternunterhalt: Wenn Kinder zahlen sollen” von Michael Baczko, erschienen im Haufe-Verlag kann Ihnen hier eine erste Orientierung bieten. Sehr übersichtlich und anhand von Beispielen wird dargestellt, wie die Pflicht und die Höhe des Unterhaltes, den ein Kind für seinen pflegebedürftigen Elternteil leisten muss, berechnet wird. Der Autor gibt auch Tipps, wann und wie man sich gegen Forderungen des Sozialamtes wehren kann.

Das Büchlein kostet 6,90 €, die für Betroffene eine sinnvolle und lohnende Investition sein können.